Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für kalkhaltige Materialien
Kalkungsmittel sind wichtig, um den Säuregehalt des Bodens zu korrigieren und so die Bodenqualität und die landwirtschaftliche Produktivität zu verbessern. Diese Produkte enthalten oft Oxide, Hydroxide, Carbonate oder Silikate von Kalzium (Ca) oder Magnesium (Mg). Aufgrund ihrer chemischen Beschaffenheit können sie bei unsachgemäßem Gebrauch oder falscher Handhabung Risiken bergen. Um die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten, ist eine Poison Centre Notification (PCN) erforderlich. Dadurch wird gewährleistet, dass die detaillierten Gefahren- und Sicherheitsdaten für diese Produkte den Giftnotrufzentralen im Notfall leicht zugänglich sind.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein bestimmtes Produkt eindeutig mit seiner Giftinformationszentrale verbindet. Bei kalkbildenden Stoffen muss der UFI auf dem Produktetikett angegeben werden. Auf diese Weise können die Giftnotrufzentralen das Produkt schnell identifizieren und bei einem Notfall auf die relevanten Sicherheitsinformationen zugreifen.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine obligatorische Meldung an die Giftnotrufzentralen, die detaillierte Informationen über ein Produkt enthält, wie z.B. die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung und den Verwendungszweck. Bei kalkhaltigen Stoffen stellt dies sicher, dass die Giftnotrufzentralen genaue medizinische Ratschläge erteilen und im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs wirksam reagieren können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass gefährliche Chemikalien ordnungsgemäß eingestuft und gekennzeichnet werden. Kalkmaterialien, die Substanzen wie Oxide oder Hydroxide von Kalzium oder Magnesium enthalten, müssen auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen, um die CLP-Anforderungen zu erfüllen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die sich der Beratung und Unterstützung in Fällen von chemischer Belastung oder Vergiftung widmen. Durch den Zugriff auf die PCN-Daten können die Giftnotrufzentralen bei Notfällen mit kalkhaltigen Materialien oder anderen gefährlichen Substanzen genaue und rechtzeitige Informationen liefern.
Warum ist das notwendig?
Kalkhaltige Materialien enthalten oft reaktive Chemikalien, die bei unsachgemäßer Handhabung ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen können. Der PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu detaillierten Produktdaten haben, damit sie in Notfällen effektiv reagieren können. Dies erhöht die Sicherheit der Anwender und die Einhaltung der EU-Vorschriften.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, einen PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Kalkungsmaterialien, einzureichen, wurde am 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben.
FAQ
Frage: Benötigen alle Kalkungsmaterialien eine PCN?
Antwort: Nein, nur Kalkungsmaterialien, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN.
Frage: Welche Informationen sind für eine PCN erforderlich?
Antwort: Die PCN muss Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackung und den Unique Formula Identifier (UFI) enthalten.
Frage: Wo sollte die UFI angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt sein.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Kalkungsmaterialien verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das Kalkmaterial auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?
Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Anforderungen kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt innerhalb der EU führen.
Frage: Sind Kalkungsmaterialien, die lokal verkauft werden, von den PCN-Anforderungen ausgenommen?
Antwort: Nein, wenn das Kalkungsmaterial als gefährlich eingestuft ist und in der EU in Verkehr gebracht wird, muss es die PCN-Anforderungen erfüllen, unabhängig vom Umfang des Vertriebs.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).