Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Zement
Zement, ein hydraulisches Bindemittel aus fein gemahlenen anorganischen Stoffen, reagiert mit Wasser zu einer Paste, die durch Hydratationsprozesse aushärtet und fest wird. Da Zement gefährliche Bestandteile (wie Kalziumoxid oder Chromverbindungen) enthalten kann, ist für jedes Zementprodukt, das gemäß der CLP-Verordnung der EU als gefährlich eingestuft wird, eine Giftnotrufmeldung (PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugriff auf wichtige Produktinformationen wie die chemische Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen haben, damit sie im Falle einer versehentlichen Exposition schnell und effektiv helfen können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Zementprodukten, die als gefährlich eingestuft sind, muss dieser Code auf dem Etikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Sicherheitshinweisen. Im Notfall verlassen sich die Giftnotrufzentralen auf den UFI, um die genaue Zusammensetzung des Produkts schnell zu identifizieren und genaue medizinische Ratschläge oder Hinweise zu geben.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist nach EU-Recht für gefährliche chemische Gemische vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für Zement stellen Hersteller oder Händler den Giftnotrufzentralen detaillierte Produktdaten zur Verfügung, einschließlich chemischer Inhaltsstoffe, Klassifizierung, Verpackung und empfohlener Erste-Hilfe-Maßnahmen. Diese Informationen ermöglichen es den medizinischen Fachkräften, bei versehentlichem Kontakt oder Verschlucken effektiv und schnell zu reagieren.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass alle Chemikalien in der EU einheitlich entsprechend ihrer Gefährlichkeit eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Wenn Zement als gefährlich eingestuft ist, muss das Etikett Gefahrensymbole, Risiko-/Vorsorgehinweise und die UFI enthalten. Dieses Kennzeichnungssystem informiert Anwender und Fachleute über potenzielle Risiken und fördert die sichere Handhabung und Lagerung.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein kooperatives Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen in den Mitgliedsstaaten. Ihre Aufgabe ist es, bei Notfällen mit Chemikalienexposition fachkundige Hilfe zu leisten. Durch die Registrierung eines gefährlichen Zementprodukts über eine PCN garantieren die Hersteller, dass die Giftnotrufzentralen die Formulierung und die Gefahrendaten des Produkts schnell abrufen können, so dass das medizinische Personal in zeitkritischen Situationen präzise Hilfe leisten kann.
Warum ist das notwendig?
Zement kann Hautreizungen, Atembeschwerden oder Augenschäden verursachen, wenn er falsch verwendet oder versehentlich eingenommen oder eingeatmet wird. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben, um die Gesundheitsrisiken für Arbeiter, Endverbraucher und Notfalleinsatzkräfte gleichermaßen zu minimieren.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche chemische Produkt, einschließlich bestimmter Zemente, über eine PCN bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Diese Maßnahme trägt zur Harmonisierung der Notfallmaßnahmen bei und unterstützt hohe Standards für die Sicherheit von Verbrauchern und Arbeitnehmern in den EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Ist für alle Zemente ein PCN erforderlich?
Antwort: Nur Zementprodukte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Wenn eine Zementmischung nicht als gefährlich eingestuft wird, ist sie von dieser Anforderung ausgenommen.
Frage: Wo platziere ich die UFI auf der Zementverpackung?
Antwort: Die UFI befindet sich in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen auf dem Etikett, so dass Giftnotrufzentralen und Anwender sie in Notfällen schnell finden können.
Frage: Welche Daten sind in einem PCN für Zement enthalten?
Antwort: Eine PCN-Einreichung enthält Details wie die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, das Verpackungsformat und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen und stellt damit sicher, dass umfassende Sicherheitsinformationen vorhanden sind.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Die Verpflichtung liegt im Allgemeinen bei dem Hersteller, Importeur oder Händler, der das Zementprodukt auf den EU-Markt bringt, wenn es die CLP-Gefahrenkriterien erfüllt.
Frage: Was sind die Konsequenzen, wenn man es versäumt, eine PCN für gefährlichen Zement einzureichen?
Antwort: Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu gesetzlichen Strafen, Geldbußen und Beschränkungen für das Inverkehrbringen des Produkts in der EU führen. Das Produkt kann zurückgerufen oder vom Verkauf ausgeschlossen werden, bis die Anforderungen erfüllt sind.
Frage: Unterliegen auch professionelle oder industrielle Zemente diesen Vorschriften?
Antwort: Ja, wenn ein Zementprodukt als gefährlich eingestuft ist, muss es den PCN-Vorschriften entsprechen, unabhängig davon, ob es professionell, industriell oder von Verbrauchern verwendet wird.
Frage: Wann ist die PCN-Vorschrift in Kraft getreten?
Antwort: Die PCN-Anforderung für gefährliche chemische Gemische wurde am 1. Januar 2021 in Übereinstimmung mit den CLP-Vorschriften der EU in Kraft gesetzt.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und mit den neuesten EU-Vorschriften übereinstimmen. Ganz gleich, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ein konformes SDB ist gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).