PCN & UFI für Waschmittel & Reinigungsprodukte

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Wasch- und Geschirrspülmittel

Wasch- und Geschirrspülmittel, ausgenommen Biozid-Produkte, sind Formulierungen, die Seifen, Tenside oder andere Reinigungsmittel enthalten. Diese Produkte, die in verschiedenen physikalischen Formen vorliegen können (z.B. Flüssigkeiten, Pulver, Pasten, Riegel), werden im Haushalt, im Gewerbe oder in der Industrie zur Reinigung und Desinfektion von Textilien, Geschirr und Geräten verwendet. Wenn ein solches Produkt gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft wird, muss es von einer Giftnotrufzentrale (Poison Centre Notification, PCN) gemeldet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugriff auf die chemischen Details des Produkts, die Gefahreneinstufung und die Richtlinien für die sichere Handhabung haben, so dass sie im Falle einer versehentlichen Exposition schneller genaue Ratschläge geben können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Waschmittel oder Hilfsmittel mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Wenn eine Waschmittelmischung die Gefahrenkriterien erfüllt, muss der UFI auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahren- oder Sicherheitshinweisen. In Notfällen verwenden die Giftnotrufzentralen diesen Code, um die Zusammensetzung des Produkts schnell zu ermitteln und die richtigen medizinischen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist ein obligatorisches Registrierungsverfahren für gefährliche chemische Gemische nach EU-Recht. Wenn Sie eine PCN für Wasch- oder Reinigungsmittel einreichen, erhalten die Giftnotrufzentralen wichtige Informationen über die chemische Zusammensetzung, die Risikoklassifizierung, die Verpackung, die Gebrauchsanweisung und die empfohlene Erste Hilfe. Diese Daten sind für medizinisches Fachpersonal von entscheidender Bedeutung, um effektiv auf Expositionsvorfälle reagieren zu können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Reinigungs- und Hilfsprodukte, die als gefährlich eingestuft werden, müssen auf ihren Etiketten entsprechende Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen. Diese Kennzeichnung stellt sicher, dass die Benutzer über mögliche Risiken informiert sind und verantwortungsvoll mit den Produkten umgehen.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, deren Aufgabe es ist, bei einer Exposition gegenüber chemischen Stoffen sofortige Beratung und medizinische Hilfe anzubieten. Durch die Registrierung gefährlicher Waschmittelprodukte über eine PCN ermöglichen Hersteller und Händler diesen Zentren, die Sicherheitsdaten des Produkts schnell abzurufen und in Notfällen genaue Maßnahmen zu empfehlen.

Warum ist das notwendig?

Wasch- und Reinigungsmittel können starke Tenside oder andere aktive Substanzen enthalten, die bei versehentlichem Verschlucken, Einatmen oder Kontakt mit der Haut/Augen gefährlich sein können. Die Einreichung eines PCN gewährleistet, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugriff auf detaillierte Informationen über die Zusammensetzung und die Gefahren haben und somit schneller und gezielter auf Expositionssituationen reagieren können. Damit werden auch die EU-Sicherheitsvorschriften eingehalten und sowohl Verbraucher als auch Fachleute geschützt.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich Wasch- und Geschirrspülmittel, gemäß den CLP-Vorschriften der EU über eine Giftnotrufzentrale registriert werden. Diese Maßnahme fördert einheitliche Sicherheits- und Notfallverfahren in den EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Benötigen alle Reinigungs- und Hilfsprodukte einen PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Produkte müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte die UFI auf der Verpackung von Waschmitteln angebracht werden?

Antwort: Die UFI ist in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitsvorkehrungen auf dem Etikett aufgedruckt, damit sie in Notfällen schnell erkannt werden kann.

Frage: Welche Informationen muss eine PCN-Einreichung für diese Produkte enthalten?

Antwort: Ein PCN enthält Details wie die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen, Verpackungs- und Gebrauchsanweisungen, so dass die Giftnotrufzentralen in der Lage sind, bei Unfällen mit Exposition genau zu reagieren.

Frage: Gilt diese Anforderung für professionelle oder industrielle Reinigungsmittel?

Antwort: Ja. Wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist, muss es den PCN-Verpflichtungen entsprechen, unabhängig davon, ob es für Verbraucher, Gewerbetreibende oder industrielle Zwecke bestimmt ist.

Frage: Was sind die Strafen für die Nichtvorlage eines PCN für ein gefährliches Produkt?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, einschließlich Geldstrafen, Produktrückrufe oder Beschränkungen für den Verkauf des Produkts innerhalb der EU, bis die PCN eingereicht wird.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, ist in der Regel für die Einreichung der PCN verantwortlich, wenn das Produkt die Gefahrenkriterien erfüllt.

Frage: Seit wann sind PCN-Anforderungen für gefährliche Produkte obligatorisch?

Antwort: Die Vorschrift ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft und orientiert sich an der EU-CLP-Verordnung für gefährliche Chemikaliengemische.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).