PCN & UFI für Waschmittel & Conditioner

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Waschmittel

Waschmittel, egal ob sie in Haushaltswaschmaschinen, Waschsalons, normalen Wäschereien oder industriellen Waschmaschinen verwendet werden, enthalten oft Chemikalien wie Tenside, Enzyme und Duftstoffe, die gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden können. Wenn ein Waschmittel diese Gefahrenkriterien erfüllt, ist eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) vorgeschrieben. Diese Meldung stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen schnellen Zugriff auf die wesentlichen Daten des Produkts haben, wie z.B. die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung und die Erste-Hilfe-Maßnahmen, so dass sie bei einer Exposition schneller und genauer helfen können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Waschmitteln, die als gefährlich eingestuft werden, muss der UFI auf dem Produktetikett angegeben werden, oft in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen. In einem Notfall beziehen sich die Giftnotrufzentralen auf diesen UFI, um die genaue Zusammensetzung des Waschmittels zu bestimmen und entsprechende medizinische oder Erste-Hilfe-Hinweise zu geben.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung nach EU-Recht für gefährliche chemische Gemische. Durch die Registrierung eines gefährlichen Waschmittels mit einer PCN stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Informationen zur Verfügung, darunter Zusammensetzung, Klassifizierung, Verpackungsdetails und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen. Das medizinische Fachpersonal verlässt sich auf diese Daten, um bei einer Exposition schnell und präzise eingreifen zu können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Waschmittel, die bestimmte Gefahrenschwellenwerte erreichen, müssen auf ihren Etiketten mit entsprechenden Gefahrensymbolen, Risiko-/Vorsorgehinweisen und der UFI gekennzeichnet sein. Dieser Kennzeichnungsrahmen stellt sicher, dass Benutzer und Notfallhelfer potenzielle Risiken erkennen und sich an sichere Handhabungspraktiken halten können.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein kollektives Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, deren Aufgabe es ist, im Falle einer Exposition gegenüber Chemikalien sofortige Beratung und medizinische Hilfe anzubieten. Indem Sie einen PCN für Ihr Waschmittel einreichen, stellen Sie sicher, dass diese Zentren umgehend die notwendigen Daten zur Sicherheit und Zusammensetzung abrufen können, was die medizinische Reaktion beschleunigt und die Ergebnisse im Falle eines Zwischenfalls verbessert.

Warum ist das notwendig?

Waschmittel enthalten oft Substanzen wie Enzyme, Bleichmittel oder Tenside, die Haut und Augen reizen oder bei Verschlucken schädliche Reaktionen hervorrufen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofort auf die detaillierten Sicherheitsinformationen des Produkts zugreifen können. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Folgen verringert und die EU-Sicherheitsvorschriften und -standards gestärkt.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch, einschließlich bestimmter Waschmittel, gemäß den CLP-Vorschriften der EU über eine PCN registriert werden. Diese Standardisierung von Sicherheitsprotokollen trägt zum Schutz von Anwendern und Einsatzkräften in allen EU-Mitgliedstaaten bei.

FAQ

Frage: Benötigen alle Waschmittel einen PCN?

Antwort: Nur diejenigen, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Ungefährliche Detergenzien sind von dieser Anforderung ausgenommen.

Frage: Wo sollte ich die UFI auf dem Produktetikett platzieren?

Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Warnsymbolen aufgedruckt, damit die Giftnotrufzentralen sie in Notfällen schnell erkennen können.

Frage: Welche Angaben müssen in einer PCN für Waschmittel enthalten sein?

Antwort: Eine PCN-Meldung umfasst die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, die Verpackungsdaten, Erste-Hilfe-Empfehlungen und Verwendungsrichtlinien. Dies ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, bei Unfällen mit Exposition effektiv zu reagieren.

Frage: Unterliegen auch gewerbliche oder industrielle Waschmittel diesen Vorschriften?

Antwort: Ja, wenn ein Reinigungsmittel als gefährlich eingestuft ist, muss es die PCN- und CLP-Anforderungen erfüllen, unabhängig davon, ob es für den Haushalt, den gewerblichen oder den industriellen Gebrauch bestimmt ist.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Normalerweise muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN für gefährliche Detergenzien einreichen.

Frage: Welche Folgen hat die Nichtvorlage eines PCN?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, darunter Geldstrafen, Produktrückrufe oder die Einschränkung des Verkaufs des Waschmittels innerhalb der EU, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.

Frage: Seit wann ist die PCN-Vorschrift für gefährliche Detergenzien obligatorisch?

Antwort: Die Anforderung ist seit dem 1. Januar 2021 als Teil der EU-CLP-Verordnung für gefährliche chemische Gemische in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).