Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Wäschestärke
Wäschestärke, die verwendet wird, um Textilien steif und knusprig zu machen, kann chemische Zusatzstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheits- oder Umweltrisiken darstellen. Wäschestärke ist zwar in erster Linie eine natürliche Substanz, aber bestimmte Formulierungen können zusätzliche Wirkstoffe wie Konservierungsmittel oder Duftstoffe enthalten, die nach den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden könnten. Wenn Wäschestärkeprodukte als gefährlich eingestuft werden, muss eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen schnell auf wichtige Details wie die Zusammensetzung, Gefahreninformationen und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen zugreifen können, damit im Falle einer versehentlichen Exposition schnell medizinische Hilfe geleistet werden kann.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt ausdrücklich mit seiner spezifischen chemischen Zusammensetzung in Verbindung bringt. Bei Wäschestärke, die als gefährlich eingestuft ist, muss dieser UFI auf dem Etikett des Produkts erscheinen, normalerweise in der Nähe von Gefahren- oder Sicherheitshinweisen. Im Notfall beziehen sich die Giftnotrufzentralen auf den UFI, um die genaue Formulierung zu ermitteln und die geeignetste medizinische oder Erste-Hilfe-Behandlung zu empfehlen.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine obligatorische Registrierung für gefährliche chemische Gemische, die innerhalb der EU vermarktet werden. Durch die Einreichung einer PCN für Wäschestärkeprodukte stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Daten über die Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, die Verpackung, die Anwendungsrichtlinien und die Erste-Hilfe-Maßnahmen zur Verfügung. Diese gründliche Dokumentation ermöglicht es den medizinischen Fachkräften, im Falle einer versehentlichen Exposition genau zu reagieren.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) vereinheitlicht die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn eine Wäschestärke als gefährlich eingestuft ist, muss ihr Etikett Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI enthalten. Diese standardisierte Kennzeichnung informiert die Benutzer nicht nur über potenzielle Gefahren, sondern hilft ihnen auch, das Produkt mit der nötigen Sorgfalt zu behandeln.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die schnelle medizinische Hilfe und Beratung in Fällen chemischer Exposition bieten. Durch die Einreichung einer PCN garantieren Unternehmen, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugriff auf die wichtigsten Sicherheitsdaten eines gefährlichen Wäschestärkeprodukts haben, so dass schnelle und präzise Anweisungen bei einem versehentlichen Kontakt oder Missbrauch gegeben werden können.
Warum ist das notwendig?
Obwohl Stärke an sich gemeinhin als harmlos gilt, können bestimmte Wäschestärkeformeln Chemikalien enthalten, die bei Einnahme, Einatmen oder Kontakt mit Haut und Augen Reizungen oder andere unerwünschte Wirkungen hervorrufen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über umfassende Sicherheits- und Erste-Hilfe-Informationen verfügen, um das Wohlbefinden der Verbraucher zu schützen und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche chemische Produkt, einschließlich spezifischer Wäschestärkeformulierungen, unter einer PCN in Übereinstimmung mit den CLP-Vorschriften der EU registriert werden. Diese Anpassung gewährleistet einheitliche Sicherheitsmaßnahmen und Notfallprotokolle in allen EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Benötigen alle Wäschestärkeprodukte einen PCN?
Antwort: Nur die Wäschestärkeformulierungen, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden, müssen einen PCN einreichen. Nicht gefährliche Produkte müssen nicht registriert werden.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Etikett aufgedruckt werden?
Antwort: Die UFI erscheint in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen, damit die Giftnotrufzentralen die Zusammensetzung des Produkts im Notfall leicht identifizieren können.
Frage: Welche Informationen muss ein PCN-Antrag für Wäschestärke enthalten?
Antwort: Ein PCN enthält detaillierte Angaben zur chemischen Zusammensetzung des Produkts, zur Gefahrenklassifizierung, zur Verpackung, zu den empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen und zu den Verwendungsrichtlinien, so dass die Giftnotrufzentralen im Falle einer Exposition schnell reagieren können.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der ein gefährliches Wäschestärkeprodukt auf den EU-Markt bringt, ist in der Regel für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Welche Folgen hat es, wenn ich keine PCN einreiche?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Schritten führen, einschließlich Geldstrafen und einem möglichen Verbot der Vermarktung des Produkts innerhalb der EU-Mitgliedstaaten, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Fallen Stärkeprodukte für den professionellen Gebrauch auch unter diese Anforderungen?
Antwort: Ja, wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist, muss es den PCN-Vorschriften entsprechen, unabhängig davon, ob es für den Verbraucher oder den professionellen Gebrauch bestimmt ist.
Frage: Seit wann gilt die PCN-Pflicht für gefährliche Produkte?
Antwort: Die Anforderung trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung in Kraft und gewährleistet EU-weit standardisierte Sicherheits- und Notfallmaßnahmen.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).