PCN & UFI für Wäscherei-Hilfsprodukte

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftnotruf für andere Wasch- und Pflegehilfsmittel (ohne Biozid-Produkte)

Andere Wasch- und Pflegehilfsmittel können neben den bekannten Kategorien wie Weichspüler oder Fleckenentferner eine Vielzahl von Formulierungen für spezielle Wäschebedürfnisse umfassen. Diese können von pH-Regulierern und Duftverstärkern bis hin zu speziellen Wasserbehandlungs- oder Gewebeschutzmitteln reichen. Wenn eines dieser Produkte unter die EU-Gefahrenklassifizierung fällt, ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen sofort Zugriff auf die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung und die empfohlenen Notfallmaßnahmen haben. Dies ermöglicht eine schnellere und genauere Reaktion im Falle einer versehentlichen Exposition.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei anderen als gefährlich eingestuften Wasch- und Pflegemitteln muss dieser Code auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen. Im Falle eines Notfalls beziehen sich die Giftnotrufzentralen auf den UFI, um die genaue Produktzusammensetzung zu ermitteln und so gezielte Erste-Hilfe-Maßnahmen oder medizinische Beratung anbieten zu können.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung im Rahmen der EU-Verordnungen für gefährliche chemische Gemische. Durch die Einreichung einer PCN für Wasch- und Pflegehilfsmittel stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen Daten wie die Zusammensetzung des Produkts, die Verpackung, die Gefahrenklassifizierung und die empfohlene Erste Hilfe zur Verfügung. Dies ermöglicht eine schnelle und präzise Beratung, wenn es zu einer versehentlichen Exposition kommt.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten einheitlich eingestuft und gekennzeichnet werden. Wenn ein Waschhilfsmittel gefährliche Kriterien erfüllt, muss es auf seinem Etikett Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen. Dieses Kennzeichnungssystem hilft den Anwendern bei der sicheren Handhabung der Produkte und liefert gleichzeitig wichtige Informationen für die Rettungskräfte.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die sich der dringenden medizinischen und sicherheitstechnischen Beratung bei Zwischenfällen mit chemischer Belastung widmen. Wenn Sie gefährliche Wasch- und Pflegemittel über eine PCN registrieren, können diese Zentren schnell auf die chemischen Details des Produkts zugreifen und so die Genauigkeit und Schnelligkeit der erforderlichen medizinischen Interventionen verbessern.

Warum ist das notwendig?

Diese Wasch- und Pflegehilfsmittel können Tenside, Duftstoffe oder andere Zusatzstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Handhabung oder versehentlichem Kontakt mit Haut, Augen oder Schleimhäuten eine Gefahr darstellen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über aktuelle Sicherheitsprofile verfügen, um Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 muss gemäß der EU-CLP-Verordnung jedes gefährliche chemische Produkt – einschließlich anderer Wasch- und Pflegehilfsmittel – über eine Giftinformationszentrale registriert werden. Durch diese Angleichung werden standardisierte Sicherheitsmaßnahmen und Notfallverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten durchgesetzt.

FAQ

Frage: Benötigen alle Hilfsmittel für Wäsche und Pflegeprodukte einen PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen einen PCN einreichen. Nicht gefährliche Formulierungen sind von dieser Anforderung ausgenommen.

Frage: Wo sollte ich die UFI auf dem Produktetikett platzieren?

Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Sicherheitssymbolen auf dem Etikett angegeben, damit die Giftnotrufzentralen das Produkt in Notfällen schnell identifizieren können.

Frage: Welche Informationen enthält ein PCN normalerweise?

Antwort: Ein PCN umfasst die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, Verpackungsdetails, Gebrauchsanweisungen und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen, um effiziente und fundierte Reaktionen auf Expositionsszenarien zu gewährleisten.

Frage: Wer muss den PCN einreichen?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich, wenn das Produkt die Gefahrenkriterien erfüllt.

Frage: Welche Strafen werden verhängt, wenn ein PCN nicht rechtzeitig eingereicht wird?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen innerhalb der EU führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.

Frage: Unterliegen Produkte für den professionellen Gebrauch auch den PCN-Anforderungen?

Antwort: Ja. Wenn sie als gefährlich eingestuft werden, müssen sowohl Produkte für Verbraucher als auch Produkte für den professionellen Gebrauch die PCN-Verordnung nach EU-Recht einhalten.

Frage: Seit wann ist die PCN-Pflicht obligatorisch?

Antwort: Die PCN-Anforderung für gefährliche chemische Produkte ist gemäß der EU-CLP-Verordnung seit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).