PCN & UFI für Wäschepflegeprodukte

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Garantiert sicherer Checkout

Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftnotruf für Wasch- und Pflegehilfsmittel (ausgenommen Biozid-Produkte)

Wasch- und Pflegehilfsmittel, die nicht biozid sind (z.B. Weichspüler, Fleckenentferner, Wasserenthärter), spielen eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Waschergebnisse und der Verlängerung der Lebensdauer von Textilien. Wenn diese Hilfsmittel die EU-Kriterien für eine gefährliche Einstufung erfüllen, müssen sie von der Giftnotrufzentrale (Poison Centre Notification, PCN) gemeldet werden. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu den Sicherheitsdaten des Produkts – chemische Zusammensetzung, Gefahreneinstufung und Erste-Hilfe-Maßnahmen – haben, so dass medizinisches Fachpersonal im Falle einer versehentlichen Exposition schnelle und effektive Ratschläge geben kann.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt direkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Wasch- und Pflegemitteln, die als gefährlich eingestuft werden, sollte der UFI gut sichtbar auf dem Produktetikett angebracht werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Warnhinweisen. Im Falle eines Notfalls verlassen sich die Giftnotrufzentralen auf diesen Code, um die Bestandteile des Produkts zu identifizieren und genaue medizinische Ratschläge zu geben.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine obligatorische Vorlage für chemische Gemische, die gemäß EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind. Die Einreichung einer PCN für Wasch- und Pflegehilfsmittel stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen mit wichtigen Details versorgt werden, wie z.B. der Zusammensetzung, der Einstufung, der Verpackung und den Erste-Hilfe-Anweisungen, damit sie schnell auf Expositionsvorfälle reagieren können. Diese Maßnahme trägt auch dazu bei, die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Waschhilfsmittel die Schwellenwerte für eine gefährliche Einstufung erfüllt, muss sein Etikett Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI enthalten. Diese Kennzeichnung informiert die Benutzer über mögliche Risiken und fördert die sichere Handhabung.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, deren Aufgabe es ist, in Situationen, in denen es zu einer Exposition gegenüber chemischen Stoffen kommt, zeitnahe und präzise Hilfe zu leisten. Die Registrierung eines Wasch- oder Pflegemittels über einen PCN stellt sicher, dass diese Zentren schnellen Zugriff auf die wesentlichen Sicherheitsdaten des Produkts haben, was die Ergebnisse bei versehentlichen Expositionen verbessert, indem es präzise Interventionen ermöglicht.

Warum ist das notwendig?

Hilfsmittel für Wäsche und Pflegeprodukte können Fleckenentferner, Weichspüler oder Wasserenthärter sein, die Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßem Gebrauch gesundheitsgefährdend sind. Ein PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen die Zusammensetzung und die Sicherheitsangaben des Produkts sofort referenzieren können, um die Wahrscheinlichkeit und den Schweregrad von Schäden nach einer Exposition zu verringern. Außerdem gewährleistet er die Einhaltung der EU-Vorschriften zur Chemikaliensicherheit.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch – dazu gehören auch Wasch- und Pflegehilfsmittel – gemäß den CLP-Vorschriften der EU mit einer PCN registriert werden. Diese Anforderung setzt standardisierte Sicherheitsmaßnahmen und Notfallverfahren in allen EU-Mitgliedstaaten durch.

FAQ

Frage: Benötigen alle Hilfsmittel für die Wäsche einen PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft werden, benötigen eine PCN. Wenn ein Produkt nicht als gefährlich eingestuft wird, ist eine Registrierung nicht erforderlich.

Frage: Wo sollte ich die UFI auf dem Produktetikett platzieren?

Antwort: Die UFI erscheint in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen, um eine schnelle Identifizierung durch Giftnotrufzentralen und Rettungskräfte zu gewährleisten.

Frage: Wie läuft eine PCN-Einreichung ab?

Antwort: Ein PCN muss Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Verpackungsinformationen, empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen und Gebrauchsanweisungen enthalten, damit die Giftnotrufzentralen im Falle einer Exposition effektiv reagieren können.

Frage: Sind Bleichmittel oder Textilerfrischer hier enthalten?

Antwort: Nein. Bleichmittel werden unter “Bleichmittel für Reinigungs- oder Waschzwecke (ausgenommen Biozid-Produkte)” behandelt, und Textilerfrischer werden unter “Textilerfrischer/Deodorierungsmittel” behandelt.

Frage: Wer ist für die Einreichung eines PCN für gefährliche Waschmittelzusätze verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, muss die PCN einreichen, wenn das Produkt die Kriterien für die Einstufung als gefährlich erfüllt.

Frage: Welche Strafen werden verhängt, wenn ein PCN nicht rechtzeitig eingereicht wird?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen des Produkts auf EU-Märkten führen, bis alle PCN-Anforderungen erfüllt sind.

Frage: Seit wann sind PCN-Anforderungen für gefährliche Produkte obligatorisch?

Antwort: Die Vorschrift trat am 1. Januar 2021 als Teil der EU-CLP-Verordnung in Kraft und gewährleistet einheitliche Sicherheitsstandards in den EU-Mitgliedstaaten.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).