PCN & UFI für Wärmeübertragungsflüssigkeiten

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Wärmeübertragungsflüssigkeiten

Wärmeträgerflüssigkeiten sind wichtige Chemikalien, die in verschiedenen industriellen Prozessen verwendet werden, um Wärme effizient von einem Bereich in einen anderen zu übertragen. Diese Produkte, die üblicherweise in Kühl-, Kälte- und Heizsystemen verwendet werden, sind als gefährliche Chemikalien eingestuft und erfordern eine Poison Centre Notification (PCN). Dadurch wird sichergestellt, dass Notfalleinsatzkräfte und Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der die Zusammensetzung einer Wärmeträgerflüssigkeit mit ihrer PCN verknüpft. Der UFI muss auf dem Produktetikett angegeben werden, damit Rettungskräfte das Produkt im Falle eines Unfalls schnell identifizieren können.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine Meldung an das Poison Centre, die detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung, die Klassifizierung, die Gefahrendaten und den Verwendungszweck des Produkts enthält. Diese Informationen stellen sicher, dass die Giftnotrufzentralen in Notfallsituationen im Zusammenhang mit Wärmeübertragungsflüssigkeiten genaue Anweisungen geben können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass Wärmeübertragungsflüssigkeiten, wie alle gefährlichen Chemikalien, entsprechend ihrer potenziellen Gesundheits- und Umweltrisiken eingestuft und gekennzeichnet werden. Die CLP-Verordnung schreibt eindeutige Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI auf dem Etikett des Produkts vor, um Benutzer und Notfalleinsatzkräfte zu informieren.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die für die Reaktion auf Zwischenfälle mit chemischer Belastung und die Bereitstellung von medizinischer Notfallhilfe zuständig sind. Durch den Zugriff auf die PCN-Daten kann das Poison Centre bei Expositionen gegenüber gefährlichen Stoffen, auch im Zusammenhang mit Wärmeträgerflüssigkeiten, schnell helfen.

Warum ist das notwendig?

Wärmeträgerflüssigkeiten enthalten oft Chemikalien, die bei Kontakt mit Menschen erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken darstellen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen und Notfallhelfer über die erforderlichen Daten verfügen, um solche Risiken effektiv zu handhaben. Dies trägt dazu bei, die Auswirkungen von Expositionsvorfällen zu minimieren und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Anforderung, eine PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Wärmeübertragungsflüssigkeiten, einzureichen, wurde gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung am 1. Januar 2021 verbindlich.

FAQ

Frage: Benötigen alle Wärmeübertragungsflüssigkeiten eine PCN?

Antwort: Nein, nur Wärmeübertragungsflüssigkeiten, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN.

Frage: Welche Informationen sind erforderlich, um einen PCN auszufüllen?

Antwort: Die PCN erfordert Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackung und den Unique Formula Identifier (UFI).

Frage: Wo sollte die UFI angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt sein.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der die Wärmeträgerflüssigkeit auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Bußgeldern, Produktrückrufen oder Einschränkungen beim Verkauf der Wärmeträgerflüssigkeit innerhalb der EU führen.

Frage: Unterliegen alle chemischen Produkte für die industrielle Verwendung den PCN-Anforderungen?

Antwort: Nein, nur für gefährliche chemische Produkte, einschließlich Wärmeübertragungsflüssigkeiten, muss ein PCN eingereicht werden. Für nicht gefährliche Produkte ist diese Meldung möglicherweise nicht erforderlich.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).