PCN & UFI für verschiedene chemische Produkte

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

  • Sparen Sie Zeit und Geld mit unseren schnellen PCN-Einreichungen
  • 100% Genauigkeitsgarantie für alle PCN-Einreichungen.
Garantiert sicherer Checkout

Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für nicht kategorisierte chemische Produkte

Einige chemische Produkte lassen sich nicht in vordefinierte Kategorien einordnen, müssen aber dennoch den Vorschriften entsprechen, wenn sie gefährliche Stoffe enthalten. Diese nicht kategorisierten chemischen Produkte müssen bei der Giftnotrufzentrale über eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Giftnotrufzentralen und medizinisches Fachpersonal im Falle einer versehentlichen Exposition Zugang zu wichtigen Produktinformationen haben, um eine angemessene Behandlung durchführen zu können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein obligatorischer 16-stelliger alphanumerischer Code, der die Zusammensetzung eines Produkts mit der Meldung an die Giftnotrufzentrale verbindet. Der UFI muss auf Produktetiketten und Sicherheitsdatenblättern angegeben werden, um im Notfall eine schnelle Identifizierung zu ermöglichen.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine Meldung an die Giftnotrufzentrale mit detaillierten Produktinformationen, einschließlich der Formulierung, der Gefahrenklassifizierung und der Sicherheitshinweise. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen bei Zwischenfällen mit gefährlichen Chemikaliengemischen wirksam helfen können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Gefahrenkommunikation in der gesamten EU. Sie verpflichtet die Hersteller, ihre Produkte einzustufen, sie korrekt zu kennzeichnen und sicherzustellen, dass alle Sicherheitsinformationen für Endverbraucher und Notfallhelfer verfügbar sind.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist eine Behörde, die für die Behandlung von Fällen mit chemischer Belastung zuständig ist. Sie unterhält eine Datenbank mit gefährlichen Produkten, die es medizinischen Fachkräften ermöglicht, schnell und effektiv auf Vergiftungsfälle zu reagieren.

Warum ist das notwendig?

Auch wenn ein chemisches Produkt nicht unter eine bestimmte Verwendungskategorie fällt, kann es dennoch ein Gesundheitsrisiko darstellen. Ein PCN stellt sicher, dass Behörden und Gesundheitsdienstleister auf wichtige Informationen über das Produkt zugreifen können, um die Sicherheit und die Notfallmaßnahmen zu verbessern.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle gefährlichen chemischen Gemische, die in der EU verkauft werden, gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung registriert werden. Dies gilt auch für nicht kategorisierte chemische Produkte, wenn sie gefährliche Stoffe enthalten.

FAQ

Frage: Woher weiß ich, ob mein chemisches Produkt einen PCN benötigt?

Antwort: Wenn Ihr Produkt gefährliche Stoffe enthält, die gemäß den CLP-Vorschriften eingestuft sind, ist die Einreichung eines PCN obligatorisch, unabhängig davon, ob es in eine bestimmte Kategorie fällt.

Frage: Was passiert, wenn mein Produkt keine UFI hat?

Antwort: Ohne einen UFI können die Rettungskräfte Ihr Produkt im Falle einer Vergiftung möglicherweise nicht identifizieren, was zu Verzögerungen bei der Behandlung führen kann. Außerdem kann das Fehlen eines UFI zu behördlichen Strafen führen.

Frage: Wie kann ich einen PCN für ein nicht kategorisiertes chemisches Produkt einreichen?

Antwort: PCN-Meldungen müssen über das Portal der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht werden. Unser Unternehmen bietet einen kompletten Service, einschließlich der Erstellung von UFI, CLP-konformer Kennzeichnung, der Erstellung von PCN-Berichten und der Produktregistrierung bei der Giftnotrufzentrale.

Frage: Gibt es Strafen für die Nichtregistrierung meines chemischen Produkts?

Antwort: Ja, die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, rechtlichen Verpflichtungen und möglichen Verkaufsbeschränkungen auf dem EU-Markt führen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und mit den neuesten EU-Vorschriften übereinstimmen. Ganz gleich, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ein konformes SDB ist gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).