Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Pigmente (unlösliche Farbstoffe)
Pigmente – unlösliche Farbstoffe, die verwendet werden, um Materialien wie Kunststoffen, Beschichtungen oder Druckerzeugnissen Farbe zu verleihen – enthalten oft chemische Komponenten, die bei unsachgemäßer Handhabung Gesundheits- oder Umweltrisiken darstellen können. Gemäß den EU-Vorschriften ist für alle als gefährlich eingestuften Pigmente eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen in Echtzeit Zugriff auf die spezifische chemische Zusammensetzung des Produkts haben, was eine schnelle und präzise Reaktion im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs ermöglicht.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Pigmenten, die als gefährlich eingestuft werden, muss der UFI auf dem Produktetikett erscheinen, normalerweise in der Nähe von Gefahren- oder Sicherheitshinweisen. Giftnotrufzentralen verlassen sich bei Notfällen auf diesen UFI, um die Zusammensetzung des Produkts zu identifizieren und genaue medizinische Anweisungen zu geben.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist nach EU-Recht für gefährliche chemische Gemische gesetzlich vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für Pigmente stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Daten über das Produkt zur Verfügung, darunter die Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Dies ermöglicht es den Gesundheitsdienstleistern, bei Unfällen mit versehentlicher Exposition schnell zu handeln.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass chemische Gefahren in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich identifiziert und kommuniziert werden. Gefährliche Pigmente müssen auf ihren Etiketten mit Gefahrensymbolen, Risiko-/Vorsorgehinweisen und der UFI gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung hilft den Anwendern, potenzielle Gefahren zu erkennen und sich an sichere Handhabungspraktiken zu halten.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die sich der Beratung und dem medizinischen Rat bei der Exposition gegenüber Chemikalien widmen. Die Registrierung von gefährlichen Pigmenten mit einer PCN ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, Produktdaten schnell abzurufen und so die Schnelligkeit und Effektivität von Notfalleinsätzen zu verbessern.
Warum ist das notwendig?
Obwohl sie unlöslich sind, können Pigmente Stoffe enthalten, die gefährlich sind, wenn sie eingeatmet oder verschluckt werden oder mit der Haut oder den Augen in Berührung kommen. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofort auf die detaillierten Sicherheits- und Zusammensetzungsdaten des Produkts verweisen können, um Gesundheitsrisiken zu verringern und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu stärken.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche chemische Gemisch, einschließlich der als gefährlich eingestuften Pigmente, gemäß den CLP-Vorschriften der EU über eine PCN gemeldet werden. Dieser harmonisierte Ansatz fördert die einheitliche Sicherheit und schnelle Reaktion in allen EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Ist für alle Pigmente ein PCN erforderlich?
Antwort: Nur Pigmente, die gemäß CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Pigmente sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett stehen?
Antwort: Die UFI befindet sich in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen auf dem Etikett, um eine schnelle Identifizierung in einer Notfallsituation zu gewährleisten.
Frage: Welche Angaben muss ein PCN-Antrag für Pigmente enthalten?
Antwort: Ein PCN muss die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, Verpackungsinformationen, empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen und Gebrauchsanweisungen enthalten.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Pigment auf den EU-Markt bringt, kümmert sich normalerweise um die PCN, wenn das Pigment die CLP-Kriterien erfüllt.
Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für ein gefährliches Pigment einreiche?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, wie Geldstrafen oder Produktbeschränkungen, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind. Außerdem verzögert dies die Fähigkeit der Giftnotrufzentralen, in Notfällen richtig zu reagieren.
Frage: Seit wann muss ich die UFI auf Etiketten für gefährliche Pigmente angeben?
Antwort: Seit dem 1. Januar 2021 gilt gemäß der EU-CLP-Verordnung die Verpflichtung, ein UFI auszuweisen und gefährliche Pigmente unter der PCN zu registrieren.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).