PCN & UFI für Textilreiniger

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Reinigungsprodukte für Textilschuhe

Reinigungsprodukte für Textilschuhe, wie z.B. Turnschuhe, Stoffschuhe und andere Schuhe aus Stoff, enthalten oft chemische Mittel (z.B. Tenside, Lösungsmittel), um Schmutz, Flecken und Gerüche zu entfernen. Obwohl diese Produkte die Schuhhygiene und das Aussehen verbessern, können sie bei unsachgemäßer Verwendung Gesundheitsrisiken bergen. Daher ist für Produkte, die gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, eine Giftnotrufmeldung (PCN) erforderlich. Die Einreichung einer PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen in Notfällen schnell auf detaillierte Sicherheitsdaten zugreifen können, um Verbraucher und Fachleute gleichermaßen zu schützen.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein chemisches Produkt mit seiner genauen Formulierung verknüpft. Bei Reinigungsprodukten für Textilschuhe muss der UFI deutlich sichtbar auf dem Produktetikett in der Nähe von Gefahren- oder Sicherheitsinformationen angegeben werden. Im Falle einer Exposition verwenden die Giftnotrufzentralen diesen Code, um das Produkt zu identifizieren und genaue medizinische oder Erste-Hilfe-Anweisungen zu geben.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine gesetzliche Vorschrift für Produkte, die gefährliche chemische Mischungen enthalten und in der EU verkauft werden. Durch die Einreichung einer PCN für Textilreinigungsprodukte übermitteln Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Informationen über die Zusammensetzung des Produkts, die Gefahren und die sichere Handhabung. Dieser Datenbankeintrag ermöglicht es den Rettungskräften, im Falle eines Unfalls genaue Ratschläge zu erteilen.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) legt EU-weit einheitliche Regeln für die Identifizierung und Kommunikation von chemischen Gefahren fest. Wenn Textilreinigungsprodukte die CLP-Gefahrenkriterien erfüllen, müssen ihre Etiketten Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI enthalten. Diese Kennzeichnung hilft den Benutzern, potenzielle Risiken zu erkennen und das Produkt sicher anzuwenden.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk von Einrichtungen, die im Falle einer Chemikalienexposition Hilfe anbieten und sofortige medizinische Beratung und Behandlungsempfehlungen geben. Die Einreichung einer PCN ermöglicht diesen Zentren den Zugriff auf wichtige Produktinformationen, so dass schnell gehandelt werden kann, um Schäden durch gefährliche Textilreinigungsprodukte zu verhindern oder zu mindern.

Warum ist das notwendig?

Reinigungsmittel für Textilschuhe können Substanzen enthalten, die bei unsachgemäßer Anwendung oder Einnahme Haut- oder Augenreizungen, Atemprobleme oder andere gesundheitliche Probleme verursachen. Ein PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen über die Daten verfügen, die sie benötigen, um schnell und präzise zu reagieren. Dadurch wird die Sicherheit der Verbraucher erhöht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Hersteller gewährleistet.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Gemäß der EU-Gesetzgebung müssen ab dem 1. Januar 2021 alle gefährlichen chemischen Gemische – wie z.B. bestimmte Textilreinigungsprodukte – über eine PCN registriert werden, wenn sie die CLP-Gefahrenklassifizierungsanforderungen erfüllen. Diese Regelung fördert einheitliche Sicherheitsstandards und effiziente Notfallmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Benötigen alle Reinigungsprodukte für Textilschuhe eine PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Produkte, die die Gefahrenkriterien nicht erfüllen, müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo soll die UFI gedruckt werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett erscheinen, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen, um eine schnelle Identifizierung in Notfällen zu gewährleisten.

Frage: Was beinhaltet die Einreichung eines PCN?

Antwort: Ein PCN enthält Details wie die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, die Verpackung, den Verwendungszweck und Erste-Hilfe-Maßnahmen, damit die Giftnotrufzentralen effektiv reagieren können.

Frage: Sind Lederschuhreiniger hier abgedeckt?

Antwort: Nein, Reinigungsmittel für Lederschuhe fallen unter eine separate Kategorie und sind nicht in dieser Diskussion über Reinigungsmittel für Textilschuhe enthalten.

Frage: Was passiert, wenn ein Hersteller es versäumt, einen PCN für ein gefährliches Reinigungsprodukt einzureichen?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern oder zum Ausschluss des Produkts vom EU-Markt führen, bis die Einhaltung der Vorschriften erreicht ist.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Normalerweise muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen, wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist.

Frage: Wann ist die PCN-Vorschrift in Kraft getreten?

Antwort: Die Anforderung trat am 1. Januar 2021 für alle gefährlichen chemischen Produkte in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).