Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrale für Imprägniermittel für fertige Textilien und Lederwaren
Imprägniermittel, die zum Imprägnieren oder Abweisen von Schmutz auf fertigen Textilien und Lederwaren bestimmt sind, enthalten oft spezielle Chemikalien wie Fluorpolymere oder Mittel auf Silikonbasis. Diese Mittel verbessern zwar die Haltbarkeit und die schützenden Eigenschaften von Kleidungsstücken, Schuhen oder Taschen, sie können aber auch ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn sie verschluckt oder eingeatmet werden oder unsachgemäß gehandhabt werden. Gemäß den EU-Vorschriften muss jedes als gefährlich eingestufte Produkt über eine Giftnotrufnummer (PCN) registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen schnell auf detaillierte Sicherheitsdaten zugreifen können, um in Notfällen präzise Unterstützung und medizinische Beratung leisten zu können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger Code, der ein gefährliches Produkt direkt mit seiner spezifischen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Imprägniermitteln, die für fertige Textilien und Lederwaren verwendet werden, muss der UFI auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. In Notfällen ziehen die Giftnotrufzentralen diesen Code heran, um die Zusammensetzung des Produkts schnell und zuverlässig zu identifizieren.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung für gefährliche chemische Gemische, die in der EU vermarktet werden. Durch die Einreichung einer PCN für ein Imprägniermittel stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Informationen über die Zusammensetzung des Produkts, mögliche Gefahren und empfohlene Notfallmaßnahmen zur Verfügung. Dieser Mechanismus stellt sicher, dass medizinische Fachkräfte im Falle einer versehentlichen Exposition über zuverlässige Daten verfügen.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der gesamten EU. Imprägniermittel, die im Rahmen der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft werden, müssen auf ihren Etiketten die entsprechenden Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen. Dieses Kennzeichnungssystem hilft den Anwendern, mögliche Risiken zu verstehen und sichere Handhabungsmethoden anzuwenden.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein kooperatives Netzwerk nationaler Einrichtungen, die bei Ereignissen mit chemischer Exposition Hilfe anbieten. Die Registrierung Ihres Imprägniermittels über einen PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen bei einem Zwischenfall sofort auf die Rezepturdaten des Produkts zugreifen und Gesundheitsdienstleistern und Verbrauchern präzise Hilfe leisten können.
Warum ist das notwendig?
Imprägniermittel für fertige Textilien und Lederwaren können Substanzen enthalten, die bei unsachgemäßer Verwendung Risiken bergen, wie z.B. Reizungen der Atemwege durch eingeatmete Aerosole oder Haut- und Augenreizungen durch direkten Kontakt. Die Einreichung einer PCN garantiert, dass den Giftnotrufzentralen detaillierte Informationen über die Zusammensetzung und die Sicherheit zur Verfügung stehen, um Schäden zu minimieren und den Verbraucherschutz zu fördern.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich Imprägniermittel für fertige Textilien und Leder, die PCN-Anforderungen der CLP-Verordnung der EU erfüllen. Dieser Schritt erhöht die allgemeine Sicherheit und die Einheitlichkeit in den Mitgliedsstaaten.
FAQ
Frage: Unterliegen alle Imprägniermittel für Textilien und Lederwaren einer PCN?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen einen PCN. Wenn das Produkt nicht als gefährlich eingestuft ist, ist es von dieser Anforderung ausgenommen.
Frage: Wo sollte die UFI auf einem Imprägniermittel angebracht werden?
Antwort: Die UFI muss gut sichtbar auf dem Produktetikett angebracht sein, in der Regel neben Gefahrensymbolen und Sicherheitsrichtlinien, damit die Einsatzkräfte bei Bedarf schnell darauf zugreifen können.
Frage: Welche Informationen sind in der Regel in einem PCN für Imprägniermittel enthalten?
Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Gebrauchsanweisungen, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Verpackungsdetails, damit die Giftnotrufzentralen in Notfällen effizient reagieren können.
Frage: Sind hier auch industrielle Imprägniermittel erfasst?
Antwort: Nein, die hier besprochenen Produkte schließen diejenigen aus, die in der industriellen Verarbeitung verwendet werden. Industriell genutzte Artikel fallen unter ‘Textilbehandlungsmittel’ oder ‘Lederbehandlungsmittel’.
Frage: Was sind die Strafen für das Versäumnis, einen PCN für ein gefährliches Produkt einzureichen?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern und Beschränkungen für den Verkauf des Produkts innerhalb der EU führen, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, ist in der Regel für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Seit wann ist die PCN-Pflicht obligatorisch?
Antwort: Die Verpflichtung zur Einreichung eines PCN für gefährliche chemische Gemische, einschließlich Imprägniermittel für fertige Textilien und Leder, ist seit dem 1. Januar 2021 in Übereinstimmung mit den CLP-Verordnungen der EU in Kraft.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).