PCN & UFI für schwere Steinreiniger

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Garantiert sicherer Checkout

Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für starke Reinigungsmittel für Stein und ähnliche Oberflächen

Hochleistungs-Reinigungsprodukte für Stein und ähnliche Oberflächen, wie z.B. Gehwege, Wege und Grabsteine, enthalten oft starke Chemikalien, um hartnäckigen Schmutz, Dreck und Flecken zu entfernen. Diese Chemikalien können bei unsachgemäßer Anwendung Risiken bergen. Um die Sicherheit des Anwenders und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten, ist für diese Produkte eine Poison Centre Notification (PCN) vorgeschrieben, damit die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition wichtige Hinweise geben können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code zur eindeutigen Identifizierung der chemischen Zusammensetzung eines Produkts. Bei Hochleistungsreinigern ist der UFI unerlässlich, um das Produkt mit seiner Formulierung zu verknüpfen und in Notfällen eine genaue Identifizierung zu gewährleisten. Der UFI muss auf dem Produktetikett angegeben werden, damit Benutzer und Giftnotrufzentralen schnell auf die notwendigen Sicherheitsinformationen zugreifen können.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung für gefährliche chemische Gemische in der EU. Sie enthält detaillierte Informationen über das Produkt, einschließlich seiner chemischen Zusammensetzung, Klassifizierung und Verwendung. Bei starken Reinigungsmitteln stellt die PCN sicher, dass die Giftnotrufzentralen über die Daten verfügen, die sie benötigen, um bei Zwischenfällen wie versehentlichem Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt helfen zu können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Produkten in der EU. Sie verlangt klare Gefahrenwarnungen, Sicherheitshinweise und Sicherheitsanweisungen auf den Produktetiketten. Die Einhaltung der CLP-Verordnung stellt sicher, dass die Benutzer potenzielle Risiken verstehen und wissen, wie sie das Produkt sicher handhaben können.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk von Einrichtungen, die bei einer Exposition gegenüber Chemikalien Unterstützung bieten. Durch die Registrierung von Hochleistungsreinigern für Stein und ähnliche Oberflächen bei der Giftnotrufzentrale ermöglichen die Hersteller den medizinischen Fachkräften einen schnellen Zugriff auf wichtige Informationen, um eine wirksame Behandlung in Notfällen zu gewährleisten.

Warum ist das notwendig?

Starke Reinigungsmittel für Stein und ähnliche Oberflächen enthalten oft starke Chemikalien wie Säuren oder Laugen, die bei unsachgemäßer Handhabung ernsthafte gesundheitliche Probleme verursachen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen auf Zwischenfälle vorbereitet sind und sowohl die Benutzer als auch die Umwelt schützen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Anforderung, eine PCN für gefährliche Gemische, einschließlich starker Reinigungsmittel, einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 gemäß der EU-CLP-Verordnung obligatorisch.

FAQ

Frage: Unterliegen alle starken Reinigungsprodukte für Stein und ähnliche Oberflächen den PCN-Anforderungen?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, unterliegen den PCN-Anforderungen. Nicht gefährliche Produkte sind davon ausgenommen.

Frage: Wo sollte die UFI angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, idealerweise in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise, damit sie leicht zu finden ist.

Frage: Was passiert, wenn ein Produkt nicht den CLP-Kennzeichnungsanforderungen entspricht?

Antwort: Die Nichteinhaltung der CLP-Kennzeichnung kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern und Einschränkungen beim Verkauf des Produkts innerhalb der EU führen.

Frage: Wie verwendet das Giftinformationszentrum die PCN-Informationen?

Antwort: Die Giftnotrufzentrale verwendet die PCN-Daten, um medizinisches Fachpersonal bei Zwischenfällen mit genauen Informationen zu versorgen und so sicherzustellen, dass die richtige medizinische Versorgung umgehend erfolgt.

Frage: Werden Produkte für Gehwege im Freien unter den PCN-Anforderungen anders behandelt?

Antwort: Nein, die gleichen PCN-Anforderungen gelten für alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich derjenigen für Pflaster, Wege und Grabsteine im Freien, wenn sie gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind.

Frage: Was sind die Konsequenzen, wenn Sie keinen PCN für ein gefährliches Produkt einreichen?

Antwort: Das Versäumnis, einen PCN einzureichen, kann zu Geldstrafen, gesetzlichen Sanktionen und der Entfernung des Produkts vom EU-Markt führen.

Frage: Seit wann besteht die Verpflichtung zur Vorlage eines PCN?

Antwort: Die Verpflichtung ist seit dem 1. Januar 2021 als Teil der EU CLP-Verordnung für gefährliche Gemische in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).