Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Textilerfrischer/Deodorierungsmittel
Textilerfrischer und Desodorierungsmittel, mit Ausnahme derer, die speziell für Schuhe entwickelt wurden (siehe “Luftpflegeprodukte für Schuhe”), werden verwendet, um Gerüche in Textilien wie Kleidung, Vorhängen und Polstermöbeln zu beseitigen oder zu überdecken. Obwohl diese Produkte dazu beitragen, die Frische aufrechtzuerhalten, können sie Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Anwendung oder versehentlicher Exposition ein Risiko darstellen können. Gemäß den EU-Vorschriften muss jeder als gefährlich eingestufte Textilerfrischer oder Deodorant eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification – PCN) haben, damit die Giftnotrufzentralen Zugang zu detaillierten Sicherheitsdaten haben, um im Notfall effektiv reagieren zu können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Textilerfrischern/Deodorierungsmitteln muss der UFI auf dem Produktetikett erscheinen, in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen, damit die Giftnotrufzentralen die Zusammensetzung des Produkts in Notfällen schnell identifizieren können.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine nach EU-Recht vorgeschriebene Meldung, die den Giftnotrufzentralen detaillierte Informationen über ein gefährliches Produkt liefert. Für Textilerfrischer/Deodorantien enthält ein PCN Daten wie die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Verpackungsdetails und Erste-Hilfe-Maßnahmen. Dadurch wird sichergestellt, dass medizinisches Fachpersonal im Falle einer versehentlichen Exposition schnell und präzise reagieren kann.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein EU-Rahmenwerk, das die Identifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien auf der Grundlage ihrer Gefahren standardisiert. Textilerfrischer/Deodorantien, die in die Kategorie “gefährlich” fallen, müssen auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und eine UFI aufweisen, damit die Verbraucher diese Produkte sicher und verantwortungsvoll verwenden können.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Kooperationsnetzwerk nationaler Einrichtungen, die im Falle einer Chemikalienexposition sofortige Beratung und medizinischen Rat anbieten. Durch die Registrierung von Textilerfrischern/Deodorierern bei der Giftnotrufzentrale über eine PCN ermöglichen die Hersteller den medizinischen Fachkräften einen schnellen Zugriff auf wichtige Produktdaten, was eine schnelle und präzise medizinische Behandlung erleichtert.
Warum ist das notwendig?
Textilerfrischer/Deodorierungsmittel können Lösungsmittel, Duftstoffe und andere Chemikalien enthalten, die ein Risiko darstellen, wenn sie eingeatmet oder verschluckt werden oder mit Haut und Augen in Berührung kommen. Ein PCN ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, rechtzeitig Hinweise zu geben, um mögliche Schäden zu mindern und die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Dieser Mechanismus hilft auch den Herstellern, die EU-Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, eine PCN für gefährliche chemische Produkte einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 gemäß der EU-CLP-Verordnung obligatorisch. Dies gilt für Textilerfrischer/Deodorierungsmittel, die die Kriterien für die Gefahreneinstufung erfüllen, und gewährleistet einheitliche Sicherheitsprotokolle in allen EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Benötigen alle Textilerfrischer/Deodorierungsmittel eine PCN?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen einen PCN einreichen. Nicht gefährliche Produkte sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Frage: Wo befindet sich die UFI auf dem Produktetikett?
Antwort: Die UFI ist in der Regel in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise des Produkts aufgedruckt, um sicherzustellen, dass sie in Notfallsituationen sofort verfügbar ist.
Frage: Welche Angaben müssen in einer PCN für Textilerfrischer/Deodorierungsmittel gemacht werden?
Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackungsdetails und die Maßnahmen für den Notfall.
Frage: Sind Textil-Desodorierungsmittel für Schuhe in dieser Kategorie enthalten?
Antwort: Nein, Produkte speziell für Schuhe fallen unter “Luftpflegemittel für Schuhe”. Sie werden innerhalb dieser Kategorie separat reguliert.
Frage: Was sind die Konsequenzen, wenn man keinen PCN für einen gefährlichen Textilerfrischer einreicht?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Geldbußen oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem EU-Markt führen, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind.
Frage: Wann ist die PCN-Vorschrift in Kraft getreten?
Antwort: Die PCN-Anforderung gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle gefährlichen chemischen Gemische gemäß der EU-CLP-Verordnung.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).