Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Registrierung von Luftpflegeprodukten für Schuhe bei der Giftnotrufzentrale
Luftpflegeprodukte für Schuhe dienen dazu, Schuhe zu desodorieren, zu erfrischen oder zu beduften. Diese Produkte können in Form von Sprays, Pulvern oder anderen Formen erhältlich sein und werden oft verwendet, um Geruch zu bekämpfen oder die Frische von Schuhen zu erhalten. Da diese Produkte Chemikalien enthalten können, die bei Verschlucken, Einatmen oder Hautkontakt ein Risiko darstellen können, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) einzureichen, um sicherzustellen, dass Notärzte und medizinisches Fachpersonal im Notfall auf die relevanten Sicherheitsdaten zugreifen können. Die Registrierung dieser Produkte trägt zur Verbesserung der Sicherheit bei und ermöglicht eine schnellere Reaktion im Falle einer Exposition oder eines Zwischenfalls.
Was ist ein UFI?
Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein Code, der eine bestimmte chemische Formulierung eines Produkts eindeutig identifiziert. Bei Luftpflegeprodukten für Schuhe wird der UFI verwendet, damit die Rettungskräfte im Notfall schnell auf detaillierte Sicherheitsinformationen zugreifen können. Er stellt sicher, dass die chemische Zusammensetzung des Produkts bekannt ist, was eine effiziente und sichere Bewältigung von Zwischenfällen ermöglicht.
Was ist ein PCN?
Ein PCN (Poison Centre Notification) ist ein Bericht, der vom Hersteller oder Importeur eines Produkts an das Poison Centre übermittelt wird. Die PCN enthält wichtige Sicherheitsinformationen über das Produkt, wie z.B. die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und Kontaktinformationen für den Notfall. Bei Luftpflegeprodukten für Schuhe stellt die Einreichung eines PCN sicher, dass die Rettungskräfte über die notwendigen Daten verfügen, um einen Notfall effektiv und sicher zu bewältigen.
Was ist CLP?
CLP (Classification, Labelling, and Packaging) ist eine EU-Verordnung, die die Regeln für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien festlegt. Damit wird sichergestellt, dass gefährliche Chemikalien ordnungsgemäß gekennzeichnet und Verbraucher und Rettungskräfte über mögliche Gefahren informiert werden. Bei Luftpflegeprodukten für Schuhe sorgt CLP dafür, dass die richtigen Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und Warnungen auf dem Produktetikett angegeben werden, um Unfälle und die Exposition gegenüber schädlichen Substanzen zu vermeiden.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist eine zentrale Datenbank, in der Sicherheitsinformationen über gefährliche Produkte gespeichert sind. Diese Informationen werden Notfalleinsatzkräften, medizinischem Fachpersonal und Giftnotrufzentralen zur Verfügung gestellt, um sicherzustellen, dass sie im Notfall schnellen Zugriff auf wichtige Daten haben. Durch die Registrierung von Luftpflegeprodukten für Schuhe bei der Giftnotrufzentrale stellen die Hersteller sicher, dass wichtige Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen, wenn sie am dringendsten benötigt werden.
Warum ist das notwendig?
Luftpflegeprodukte für Schuhe können Substanzen enthalten, die bei Kontakt mit Menschen oder Tieren schädlich sein können, z. B. Lösungsmittel, Duftstoffe oder andere Chemikalien. Das Verfahren zur Benachrichtigung der Giftnotrufzentrale stellt sicher, dass den Rettungskräften die notwendigen Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen, damit sie bei einem Zwischenfall oder einer Exposition effektiv handeln können. Durch die Registrierung dieser Produkte tragen die Hersteller zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit bei.
Seit wann ist es gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller und Importeure in der Europäischen Union gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) für gefährliche Produkte, einschließlich Luftpflegeprodukte für Schuhe, zu übermitteln. Diese Verordnung wurde eingeführt, um die öffentliche Sicherheit zu verbessern und sicherzustellen, dass die Rettungskräfte Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen über gefährliche Produkte haben.
FAQ
Frage: Brauche ich einen UFI für mein Luftpflegeprodukt für Schuhe?
Antwort: Ja, eine eindeutige Formelkennung (Unique Formula Identifier, UFI) ist für Luftpflegeprodukte für Schuhe als Teil des Benachrichtigungsprozesses der Giftnotrufzentrale erforderlich. Der UFI hilft den Einsatzkräften, im Notfall schnell auf wichtige Sicherheitsinformationen zu Ihrem Produkt zuzugreifen.
Frage: Ist die Einreichung eines PCN für Luftpflegemittel für Schuhe obligatorisch?
Antwort: Ja, für jedes Luftpflegeprodukt für Schuhe, das gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft ist, muss eine Giftnotrufnummer (PCN) eingereicht werden. Dazu gehören Sprays, Puder und andere Produkte, die Schuhe desodorieren oder parfümieren.
Frage: Wie wird CLP auf mein Luftpflegeprodukt für Schuhe angewendet?
Antwort: Die CLP-Verordnung (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) stellt sicher, dass Ihr Luftpflegeprodukt für Schuhe auf der Grundlage seiner potenziellen Gefahren richtig eingestuft wird. Sie schreibt auch die korrekte Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und Notfallmaßnahmen vor, um eine sichere Verwendung und Handhabung des Produkts zu gewährleisten.
Frage: Welche Rolle spielt die Giftnotrufzentrale in diesem Prozess?
Antwort: Die Giftnotrufzentrale sammelt und speichert Sicherheitsdaten für gefährliche Produkte, darunter auch Luftpflegeprodukte für Schuhe. Indem Sie Ihr Produkt bei der Giftnotrufzentrale registrieren, stellen Sie sicher, dass Rettungskräfte und medizinisches Fachpersonal im Falle eines Zwischenfalls oder einer Exposition Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben.
Frage: Seit wann ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen PCN für Luftpflegemittel für Schuhe einzureichen?
Antwort: Seit dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) für gefährliche Produkte, einschließlich Luftpflegemittel für Schuhe, einzureichen. Diese Verordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die Sicherheit und die Reaktionsfähigkeit in Notfällen in allen Mitgliedsstaaten zu verbessern.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).