Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Windschutzscheiben-/Scheibenreiniger
Windschutzscheibenreiniger, die direkt auf die Glasflächen von Fahrzeugen aufgetragen werden, um Schmutz, Ablagerungen und Insektenreste zu entfernen, können Lösungsmittel, Tenside oder andere Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Verwendung ein Gesundheits- oder Umweltrisiko darstellen können. Gemäß den EU-Vorschriften ist für diese Produkte eine Giftnotrufmeldung (PCN) erforderlich, wenn sie die Kriterien für eine gefährliche Einstufung gemäß der CLP-Verordnung erfüllen. Durch die Einreichung einer PCN wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu produktspezifischen Daten – wie z. B. der chemischen Zusammensetzung und den Gefahreninformationen – haben. So können sie in Notfällen rechtzeitig Hilfestellung leisten und einheitliche Sicherheitsstandards in allen EU-Mitgliedstaaten einhalten.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen Formulierung verknüpft. Bei Windschutzscheibenreinigern muss der UFI auf dem Produktetikett erscheinen, normalerweise in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Sicherheitswarnungen. Dieser Code hilft den Giftnotrufzentralen, die Zusammensetzung des Produkts bei einem Zwischenfall schnell zu identifizieren und genaue medizinische oder Erste-Hilfe-Beratung zu leisten.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) ist eine Pflichtangabe für gefährliche chemische Gemische, die in der EU verkauft werden. Durch die Registrierung eines Windschutzscheibenreinigers unter PCN stellen Hersteller oder Händler den Giftnotrufzentralen Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Risikoklassifizierung, die Gebrauchsanweisung und Erste-Hilfe-Maßnahmen zur Verfügung. Diese Daten ermöglichen es den medizinischen Fachkräften und den Notfalleinsatzkräften, eine Exposition oder versehentliche Einnahme effektiver zu behandeln.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass Chemikalien und ihre Gefahren in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich eingestuft und kommuniziert werden. Als gefährlich eingestufte Scheibenreiniger müssen auf ihren Etiketten mit Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und der UFI gekennzeichnet sein, damit Benutzer und Rettungskräfte potenzielle Risiken schnell erkennen und behandeln können.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die für die schnelle und sachkundige Beratung bei chemischer Belastung zuständig sind. Wenn ein PCN für gefährliche Produkte wie Windschutzscheibenreiniger eingereicht wird, können die Giftnotrufzentralen umgehend die wesentlichen Daten des Produkts abrufen, so dass sie in Notfällen gezielten medizinischen Rat erteilen können.
Warum ist das notwendig?
Windschutzscheibenreiniger können Chemikalien enthalten, die Haut oder Augen reizen oder beim Einatmen oder Verschlucken Schäden verursachen können. Durch die Einreichung einer PCN erhalten die Giftnotrufzentralen die Informationen, die sie benötigen, um schnell und effektiv zu reagieren, die Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen und die EU-Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 schreibt die CLP-Verordnung der EU vor, dass jedes gefährliche chemische Produkt, einschließlich bestimmter Windschutzscheibenreiniger, über eine Giftnotrufzentrale registriert werden muss. Dies gewährleistet einheitliche Sicherheitsprotokolle und Notfallmaßnahmen in allen EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Benötigen alle Windschutzscheiben-/Scheibenreiniger eine PCN?
Antwort: Nur für Reinigungsmittel, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, muss eine PCN vorgelegt werden. Für nicht gefährliche Produkte gilt diese Anforderung nicht.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produkt angezeigt werden?
Antwort: Die UFI befindet sich in der Regel in der Nähe von Gefahrenhinweisen oder Sicherheitssymbolen auf dem Produktetikett, so dass sie für Rettungskräfte gut sichtbar ist.
Frage: Welche Daten sind in einer PCN für Windschutzscheiben-/Scheibenreiniger enthalten?
Antwort: Die PCN umfasst die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Anwendungshinweise, die Verpackungsdetails und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Frage: Was passiert, wenn ein Unternehmen es versäumt, eine PCN für einen gefährlichen Reiniger einzureichen?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern oder einem eingeschränkten Zugang zu den EU-Märkten führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist in der Regel für die Einreichung von PCNs zuständig, wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist.
Frage: Benötigen professionelle Windschutzscheiben-/Scheibenreiniger auch PCN?
Antwort: Ja, wenn ein Reinigungsmittel gemäß CLP als gefährlich eingestuft ist, fällt es unter die PCN-Verpflichtungen, unabhängig davon, ob es für den Verbraucher oder den professionellen Gebrauch bestimmt ist.
Frage: Wann trat die PCN-Vorschrift für gefährliche Produkte in Kraft?
Antwort: Die Vorschrift wurde am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt und entspricht damit den CLP-Vorschriften der EU für alle gefährlichen chemischen Gemische.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).