PCN & UFI für Scheibenwaschanlagenflüssigkeiten

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Windschutzscheiben-/Scheibenwaschflüssigkeit

Die Scheibenwaschflüssigkeit wird in den Tank des Fahrzeugs gegeben, damit sie beim Aufsprühen auf die Windschutzscheibe durch die Scheibenwischer hilft, Schmutz, Ungeziefer und Dreck zu entfernen. Diese Flüssigkeiten enthalten oft Lösungsmittel, Alkohole und Reinigungsmittel, die bei unsachgemäßer Verwendung Gesundheits- oder Umweltrisiken bergen können. Wenn die Flüssigkeit gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft wird, ist eine Giftnotrufmeldung (PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugriff auf die wichtigsten Produktdaten haben, damit sie im Falle einer versehentlichen Exposition schnell reagieren können.

UFI (Unique Formula Identifier)

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der der spezifischen Formulierung eines gefährlichen Produkts zugeordnet ist. Für Scheibenwaschmittel muss der UFI auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrenwarnungen oder Sicherheitshinweisen. In Notfällen verwenden die Giftnotrufzentralen den UFI, um das Produkt schnell zu identifizieren und die beste Vorgehensweise zu empfehlen.

PCN (Poison Centre Notification)

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist nach EU-Recht für jedes chemische Gemisch vorgeschrieben, das als gefährlich eingestuft wird. Durch die Einreichung einer PCN für Windschutzscheiben-/Scheibenwaschflüssigkeit stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen Einzelheiten über die Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, die Gebrauchsanweisungen und die relevanten Erste-Hilfe-Maßnahmen zur Verfügung. Diese zentralisierten Informationen sorgen für eine effizientere Bearbeitung von Expositionsvorfällen.

CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung)

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) legt fest, wie Chemikalien in der EU eingestuft und gekennzeichnet werden. Gefährliche Waschflüssigkeiten müssen auf ihren Etiketten entsprechende Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen. Diese Kennzeichnung hilft Anwendern, potenzielle Risiken zu erkennen und sichere Handhabungsmethoden anzuwenden.

Die Giftnotrufzentrale

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die im Falle einer Exposition gegenüber Chemikalien dringende medizinische Hilfe leisten. Die Einreichung eines PCN garantiert, dass diese Zentren sofort auf die Produktdaten zugreifen können, um medizinisches Fachpersonal anzuleiten, präzise Hilfe zu leisten, wenn jemand versehentlich mit der Waschflüssigkeit in Kontakt gekommen ist.

Warum ist das notwendig?

Scheibenwaschflüssigkeiten können Chemikalien wie Methanol oder Ethylenglykol enthalten, die bei Verschlucken oder falscher Handhabung gefährlich sein können. Die Angabe eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen die Zusammensetzung der Flüssigkeit kennen, so dass medizinische oder Erste-Hilfe-Anweisungen im Bedarfsfall schneller und präziser erfolgen können.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 muss jedes chemische Gemisch, das die EU-Kriterien für gefährliche Stoffe erfüllt, einschließlich bestimmter Flüssigkeiten für Windschutzscheiben und Scheibenwaschanlagen, über eine Giftnotrufzentrale gemeldet werden. Diese Verordnung erhöht die Sicherheit der Verbraucher und vereinheitlicht die Notfallprotokolle in den EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Brauchen alle Scheibenwaschflüssigkeiten eine PCN?

Antwort: Nur diejenigen, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Flüssigkeiten müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett stehen?

Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen angebracht, um in Notfällen einen schnellen Zugriff zu gewährleisten.

Frage: Welche Details sind in einer PCN für Waschflüssigkeiten enthalten?

Antwort: Ein PCN sollte Daten über die chemische Zusammensetzung der Flüssigkeit, die Klassifizierung, die Verpackung, die Gebrauchsanweisung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten.

Frage: Fallen professionelle oder industrielle Waschflüssigkeiten auch unter diese Vorschriften?

Antwort: Ja. Wenn ein Produkt im Rahmen der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft ist, muss ein PCN eingereicht werden, unabhängig von der beabsichtigten Verwendergruppe.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, muss die PCNs einreichen.

Frage: Was passiert, wenn ein Unternehmen es versäumt, eine PCN einzureichen?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, wie Geldstrafen oder Beschränkungen für den Verkauf des Produkts auf den EU-Märkten, bis die PCN vorgelegt wird.

Frage: Seit wann ist die PCN-Pflicht obligatorisch?

Antwort: Die Verpflichtung trat am 1. Januar 2021 für alle gefährlichen chemischen Gemische im Rahmen der CLP-Verordnung der EU in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).