PCN & UFI für Riechstoff-Mischungen

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Duftstoffe

Duftstoffe, einschließlich Duftstoffmischungen, die nur für den Endverbrauch bestimmt sind, werden häufig in Verbraucherprodukten wie Parfüms, Lufterfrischern und Kosmetika verwendet. Da Duftstoffe gesundheitsgefährdende Chemikalien enthalten können, ist es wichtig, dass sie den EU-Vorschriften entsprechen. Eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs Zugang zu Sicherheitsinformationen haben.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der die Zusammensetzung eines Produkts mit der Giftnotrufzentrale verbindet. Der UFI muss auf dem Etikett des Produkts angegeben werden, damit es in Notsituationen schnell identifiziert werden kann.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine Meldung, die detaillierte Produktinformationen, einschließlich der chemischen Zusammensetzung, der Gefahrenklassifizierung und des Verwendungszwecks, an die EU-Giftnotrufzentralen übermittelt. Diese Informationen ermöglichen es den Giftnotrufzentralen, effektiv auf Notfälle mit dem Produkt zu reagieren.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) schreibt vor, dass gefährliche Chemikalien ordnungsgemäß eingestuft und gekennzeichnet werden müssen, um die Verbraucher über mögliche Risiken zu informieren. Duftstoffmischungen müssen gemäß der CLP-Verordnung mit entsprechenden Gefahrenkennzeichnungen und Sicherheitshinweisen sowie mit der UFI zur Identifizierung versehen sein.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die Fälle von chemischer Belastung und Vergiftung behandeln. Durch den Zugriff auf die PCN-Daten können die Giftnotrufzentralen in Notfallsituationen, in denen Duftstoffe oder andere gefährliche Produkte involviert sind, genaue und rechtzeitige Ratschläge geben.

Warum ist das notwendig?

Duftstoffe können Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßem Gebrauch oder versehentlicher Einnahme ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu allen relevanten Produktdaten haben, um im Falle einer Exposition angemessen reagieren zu können. Dies erhöht letztlich die Sicherheit der Verbraucher und ermöglicht bessere Notfallprotokolle.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Verpflichtung zur Vorlage einer PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Duftstoffe, wurde am 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung verbindlich.

FAQ

Frage: Benötigen alle Parfümprodukte einen PCN?

Antwort: Nein, nur Duftstoffmischungen, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN.

Frage: Was ist erforderlich, um einen PCN für Parfüms auszufüllen?

Antwort: Die PCN erfordert Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung des Duftstoffs, seine Klassifizierung, den Verwendungszweck, die Verpackung und den Unique Formula Identifier (UFI).

Frage: Wo sollte die UFI auf Parfümprodukten angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss deutlich auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das Duftprodukt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Was sind die Folgen der Nichteinhaltung?

Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Vorschriften kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für das Duftprodukt auf dem EU-Markt führen.

Frage: Unterliegen alle Duftprodukte den PCN-Anforderungen?

Antwort: Nein, nur Duftstoffmischungen, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen einen PCN einreichen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).