Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Bodenabstreifer
Abbeizmittel sind spezielle Produkte, mit denen alte Beschichtungen, Wachse oder Versiegelungen von Fußbodenoberflächen entfernt werden, um sie für eine Neulackierung vorzubereiten. Diese Produkte enthalten oft starke Chemikalien, die bei unsachgemäßer Handhabung gefährlich sein können. Für Abbeizmittel, die den EU-Kriterien für die Gefahreneinstufung entsprechen, ist eine Meldung an die Giftnotrufzentrale (PCN) erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen über die notwendigen Informationen verfügen, um im Falle einer Exposition oder eines Unfalls wirksame Hilfe leisten zu können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein Produkt eindeutig mit seiner chemischen Zusammensetzung verknüpft. Bei Bodenabbeizern muss der UFI auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, damit die Giftnotrufzentralen im Notfall schnell die genaue Formulierung des Produkts identifizieren können.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist gemäß den EU-Vorschriften für gefährliche chemische Produkte verpflichtend einzureichen. Sie enthält detaillierte Informationen über die Formulierung, den Verwendungszweck, die Klassifizierung und die Verpackung des Produkts. Bei Bodenabbeizern stellt dies sicher, dass die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition genaue medizinische Ratschläge erteilen können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) legt Richtlinien für die Identifizierung und Kommunikation der Gefahren von chemischen Produkten fest. Bodenabbeizmittel müssen Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI auf ihren Etiketten enthalten, um eine sichere Handhabung und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Poison Centre ist eine Organisation, die Notfalldienste für Zwischenfälle mit gefährlichen chemischen Produkten anbietet. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen in Notfällen sofortigen Zugang zu wichtigen Produktinformationen haben.
Warum ist das notwendig?
Bodenabbeizmittel enthalten oft hochkonzentrierte Chemikalien wie Lösungsmittel und alkalische Mittel, die Risiken wie Hautreizungen, Augenschäden oder Atemprobleme mit sich bringen können. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen in Notfällen maßgeschneiderte medizinische Beratung und Interventionen anbieten können, um sowohl die Anwender als auch die Öffentlichkeit zu schützen.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist die Vorlage eines PCN für gefährliche Produkte, einschließlich Bodenabbeizmittel, im Rahmen der CLP-Verordnung der EU obligatorisch. Dies gilt für Produkte, die für Verbraucher, Gewerbetreibende oder industrielle Zwecke bestimmt sind.
FAQ
Frage: Müssen alle Abbeizmittel einen PCN haben?
Antwort: Nur Abbeizmittel, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Produkte sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Frage: Wo sollte die UFI auf einem Bodenabbeizmittel angebracht werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, in der Regel in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise.
Frage: Welche Informationen sind in einer PCN für Abbeizmittel enthalten?
Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackungsinformationen und die Daten für den Notfall.
Frage: Ist eine PCN für Abbeizmittel erforderlich, die nur in der Industrie verwendet werden?
Antwort: Ja, wenn das Produkt gemäß CLP als gefährlich eingestuft ist, ist ein PCN erforderlich, unabhängig davon, ob es in der Industrie, im Gewerbe oder für Verbraucher verwendet wird.
Frage: Was passiert, wenn ein Abbeizer keinen PCN hat, wenn er benötigt wird?
Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Vorschriften kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem EU-Markt führen.
Frage: Müssen ungefährliche Abbeizmittel eine UFI-Kennzeichnung tragen?
Antwort: Nein, UFI-Codes sind nur für Produkte erforderlich, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Abbeizmittel verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Sind Abbeizmittel in dieser Kategorie enthalten?
Antwort: Nein, Abbeizmittel fallen unter eine separate Kategorie mit der Bezeichnung “Abbeizmittel, Verdünner und verwandte Hilfsmittel”. Abbeizmittel sind speziell für Fußböden gedacht und werden separat behandelt.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).