PCN & UFI für Reinigungsmittel & Hilfsmittel

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

EU-Giftnotrufzentrale für Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte (ausgenommen Biozid-Produkte)

Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte, die nicht als Biozidprodukte eingestuft sind, wie z. B. allgemeine Haushaltsreiniger, Weichspüler und Pflegesprays, müssen den Anforderungen der EU-Giftnotrufzentrale (PCN) entsprechen. Diese Produkte sind zwar für die täglichen Reinigungs- und Pflegearbeiten unerlässlich, können aber bei unsachgemäßer Handhabung oder Verwendung Gesundheitsrisiken bergen. Durch die Meldung an die EU-Giftnotrufzentrale stellen die Hersteller sicher, dass den Rettungskräften im Falle eines Unfalls wichtige Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen, die dazu beitragen, Risiken zu mindern und die Sicherheit der Verbraucher zu verbessern.

Was ist ein UFI?

Ein Unique Formula Identifier (UFI) ist ein eindeutiger Code, der der chemischen Formel eines Produkts zugeordnet ist. Er hilft den Einsatzkräften, die chemische Zusammensetzung des Produkts schnell zu identifizieren, was für eine genaue und wirksame Behandlung im Falle einer Exposition unerlässlich ist. Bei Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukten sorgt der UFI dafür, dass in Notfallsituationen ohne Verzögerung auf Sicherheitsdaten zugegriffen werden kann.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht, der bei der EU-Giftnotrufzentrale eingereicht wird und wichtige Sicherheitsinformationen über gefährliche Produkte enthält. Für Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte enthält der PCN detaillierte Informationen wie die chemische Zusammensetzung, Gesundheitsgefahren und Vorsichtsmaßnahmen. Diese Meldung stellt sicher, dass die Rettungskräfte im Falle einer Exposition sofort Zugang zu den notwendigen Daten haben.

Was ist CLP?

CLP (Classification, Labelling, and Packaging) ist eine EU-Verordnung, die Produkte nach ihren gefährlichen Eigenschaften klassifiziert, sie mit entsprechenden Gefahrensymbolen kennzeichnet und klare Sicherheitshinweise gibt. Bei Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukten sorgt die CLP-Verordnung dafür, dass die Verbraucher und Anwender über die mit diesen Produkten verbundenen Risiken informiert werden, damit sie die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen können.

Was ist die EU-Giftnotrufzentrale?

Die EU-Vergiftungszentrale ist die zentrale Stelle, die für die Entgegennahme und Verwaltung von Meldungen über gefährliche Produkte in der Europäischen Union zuständig ist. Sie bietet Notfalleinsatzkräften, medizinischen Fachkräften und der Öffentlichkeit Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen. Durch die Registrierung von Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukten bei der EU-Giftnotrufzentrale wird sichergestellt, dass alle Sicherheitsdaten im Falle einer Exposition oder eines Vergiftungsfalls sofort verfügbar sind.

Warum ist das notwendig?

Für Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsprodukte ist eine PCN erforderlich, damit die Einsatzkräfte das in einen Unfall verwickelte Produkt schnell und genau identifizieren können. Die Verfügbarkeit detaillierter Sicherheitsinformationen, einschließlich der chemischen Zusammensetzung des Produkts, der Gefahren und der Notfallmaßnahmen, ist von entscheidender Bedeutung, um eine rechtzeitige und wirksame Reaktion zu gewährleisten, um Schäden im Falle einer Exposition zu verhindern oder zu verringern.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 müssen Hersteller von gefährlichen Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukten gemäß den EU-Vorschriften eine Giftnotrufnummer (PCN) übermitteln. Dieses Gesetz trägt dazu bei, dass Sicherheitsinformationen für Notfalleinsatzkräfte zugänglich sind, was die öffentliche Gesundheit und Sicherheit in der gesamten EU verbessert.

FAQ

Frage: Müssen alle Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte bei der EU-Giftnotrufzentrale registriert werden?

Antwort: Ja, alle gefährlichen Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte, die keine Biozide sind, müssen bei der EU-Giftnotrufzentrale registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle einer Exposition Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben.

Frage: Was ist der UFI für Reinigungsprodukte?

Antwort: Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Code, der die chemische Formulierung eines Produkts identifiziert. Bei Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukten ermöglicht der UFI den Einsatzkräften in einer Notfallsituation den schnellen Zugriff auf detaillierte Sicherheitsinformationen über das betreffende Produkt.

Frage: Warum ist die Einreichung eines PCN für Reinigungsprodukte notwendig?

Antwort: Die Einreichung einer Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist für Reinigungsmittel erforderlich, damit die Rettungskräfte schnell Zugang zu wichtigen Sicherheitsdaten haben. Dies trägt dazu bei, Gesundheitsrisiken zu minimieren und ermöglicht eine schnellere und effektivere Reaktion auf Expositionsvorfälle.

Frage: Wie gilt die CLP-Verordnung für Reinigungsprodukte?

Antwort: Die CLP-Verordnung stellt sicher, dass Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte auf der Grundlage ihrer Gefahren eingestuft, mit entsprechenden Gefahrensymbolen gekennzeichnet und mit Sicherheitshinweisen versehen werden. Dies hilft den Anwendern, die mit dem Produkt verbundenen Risiken zu verstehen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen bei der Verwendung zu treffen.

Frage: Seit wann besteht die Verpflichtung, einen PCN für Reinigungsmittel vorzulegen?

Antwort: Die Verpflichtung, eine Giftnotrufnummer (PCN) für Reinigungs-, Pflege- und Wartungsprodukte einzureichen, trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Seit diesem Datum müssen alle gefährlichen Produkte bei der EU-Giftnotrufzentrale registriert werden, um sicherzustellen, dass in Notfällen Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).