Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftnotruf für Kamin- und Räucherharzreiniger
Kamin- und Rauchharzreiniger sind Produkte zur Reinigung von Rückständen und Ablagerungen von Rauch, Kreosot und anderen Materialien, die sich in Schornsteinen und Räucheröfen ansammeln. Diese Produkte enthalten oft Chemikalien, die bei unsachgemäßer Anwendung eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen können. Um sicherzustellen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden, müssen die Hersteller eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) an die Giftnotrufzentrale übermitteln, in der sie den Rettungskräften die notwendigen Sicherheitsinformationen über die Gefahren des Produkts und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen mitteilen. Diese Informationen sind entscheidend für den Umgang mit der Exposition oder versehentlichen Einnahme dieser Produkte.
Was ist ein UFI?
Ein Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der einer bestimmten chemischen Formel oder einem Produkt zugewiesen wird, um sicherzustellen, dass die genaue Formulierung im Notfall identifiziert werden kann. Bei Kamin- und Rauchharzreinigern stellt der UFI sicher, dass die Rettungsdienste im Falle einer Exposition schnell auf die richtige Rezeptur zugreifen und eine angemessene Behandlung durchführen können.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein vorgeschriebener Bericht für gefährliche Produkte wie Kamin- und Rauchharzreiniger, der den Giftnotrufzentralen in der EU wichtige Sicherheitsdaten liefert. Sie enthält Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, Gefahren, Vorsichtsmaßnahmen und Notfallmaßnahmen. Dadurch wird sichergestellt, dass medizinisches Fachpersonal und Notfalleinsatzkräfte im Falle einer Vergiftung oder Exposition sofort Zugang zu genauen Sicherheitsdaten haben.
Was ist CLP?
CLP steht für Classification, Labelling, and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung), eine von der EU durchgesetzte Verordnung, die sicherstellt, dass gefährliche Produkte ordnungsgemäß mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, der Einstufung und den Sicherheitshinweisen gekennzeichnet sind. Bei Kamin- und Rauchharzreinigern sorgt die CLP-Verordnung dafür, dass das Produkt mit klaren Warnhinweisen zu seinen Risiken versehen ist und Anweisungen zur sicheren Handhabung und Notfallbehandlung enthält.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist eine zentrale Datenbank, in der Sicherheitsinformationen über gefährliche Produkte gespeichert sind. Diese Informationen werden Notfalleinsatzkräften, medizinischen Fachkräften und anderen Personen zur Verfügung gestellt, um den Umgang mit gefährlichen Substanzen zu erleichtern. Durch die Registrierung von Produkten wie Kamin- und Rauchharzreinigern bei der Giftzentrale stellen die Hersteller sicher, dass bei Bedarf zeitnahe und genaue Sicherheitsdaten zur Verfügung stehen.
Warum ist das notwendig?
Kamin- und Rauchharzreiniger enthalten oft Chemikalien, die potenziell gefährlich sind. Die Registrierung dieser Produkte bei der Giftnotrufzentrale stellt sicher, dass die Rettungsdienste im Falle einer Exposition oder eines versehentlichen Verschluckens schnellen Zugriff auf wichtige Informationen wie die chemische Zusammensetzung und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen haben. Dies kann Leben retten und schwere gesundheitliche Folgen verhindern.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller und Händler von gefährlichen Produkten, einschließlich Kamin- und Rauchharzreinigern, verpflichtend, eine Giftnotrufmeldung (PCN) an die EU zu übermitteln. Diese Verordnung ist Teil der Bemühungen der EU, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Rettungsdienste schnell und effektiv auf Zwischenfälle mit gefährlichen Substanzen reagieren können.
FAQ
Frage: Müssen Kamin- und Rauchharzreiniger bei der Giftnotrufzentrale registriert werden?
Antwort: Ja, Kamin- und Rauchharzreiniger, die gefährliche Chemikalien enthalten, müssen bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle einer Exposition sofort Zugang zu Sicherheitsinformationen haben.
Frage: Was ist die UFI für Kamin- und Rauchharzreiniger?
Antwort: Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Code, der der spezifischen chemischen Formulierung eines Produkts zugeordnet ist. Bei Kamin- und Rauchharzreinigern stellt der UFI sicher, dass die Rettungskräfte die genaue Formulierung schnell identifizieren und im Falle einer Exposition eine angemessene Behandlung durchführen können.
Frage: Warum ist eine Poison Centre Notification (PCN) für Kamin- und Rauchharzreiniger erforderlich?
Antwort: Ein PCN muss den Einsatzkräften detaillierte Sicherheitsinformationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahren und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen liefern. Dadurch wird sichergestellt, dass die Einsatzkräfte im Falle einer Exposition oder Vergiftung schnell und effektiv reagieren können.
Frage: Welche Rolle spielt CLP bei der Registrierung von Kamin- und Rauchharzreinigern?
Antwort: Die CLP-Verordnung stellt sicher, dass Kamin- und Rauchharzreiniger entsprechend ihrer Gefährlichkeit eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Sie enthält klare Warnhinweise und Anweisungen, die Verbrauchern und Fachleuten helfen, das Produkt sicher zu handhaben.
Frage: Seit wann ist die Einreichung eines PCN für gefährliche Reinigungsmittel vorgeschrieben?
Antwort: Die Verpflichtung zur Einreichung einer Giftnotrufmeldung (PCN) für gefährliche Produkte, einschließlich Kamin- und Rauchharzreiniger, wurde am 1. Januar 2021 gesetzlich eingeführt.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).