PCN & UFI für Produkte zur Bodensanierung

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Bodensanierungsprodukte

Produkte zur Bodensanierung dienen der Behandlung und Reinigung kontaminierter Böden und sorgen dafür, dass die Umwelt wiederhergestellt und sicher wird. Diese Produkte können Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßem Umgang eine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen können. Um solche Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass die Notfallteams über die notwendigen Informationen verfügen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) für gefährliche Bodensanierungsprodukte abzugeben.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein eindeutiger alphanumerischer Code, der mit einer bestimmten chemischen Formulierung verbunden ist. Er hilft den Giftnotrufzentralen und Notfalleinsatzkräften, die chemische Mischung in einem Notfall schnell zu identifizieren. Bei Produkten zur Bodensanierung stellt ein UFI sicher, dass der genaue Inhalt des Produkts bei möglichen Zwischenfällen oder Unfällen leicht zugänglich ist.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine gesetzliche Vorschrift für alle gefährlichen Gemische in der Europäischen Union. Die Meldung enthält wichtige Sicherheits- und Gefahreninformationen über das Produkt und stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen in Notfällen angemessen reagieren können. Für Bodensanierungsprodukte ist die Einreichung der PCN unerlässlich, um potenzielle Risiken und Erste-Hilfe-Anweisungen für medizinisches Fachpersonal und Notfalldienste zu kommunizieren.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein EU-Gesetz, das sicherstellt, dass gefährliche Chemikalien ordnungsgemäß etikettiert und verpackt werden, um wichtige Sicherheitsinformationen bereitzustellen. Bodensanierungsprodukte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen mit spezifischen Etiketten versehen sein, auf denen die Gefahren, Handhabungshinweise und Vorsichtsmaßnahmen aufgeführt sind. Dies gewährleistet die sichere Verwendung und Handhabung in der gesamten Lieferkette und in Notfallsituationen.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk nationaler Giftinformationszentren in ganz Europa, das bei Vergiftungen mit chemischen Stoffen medizinische Notfallberatung anbietet. Es stützt sich auf die im PCN übermittelten Informationen, um genaue und schnelle Ratschläge für die Behandlung von Vergiftungen oder Expositionen gegenüber gefährlichen Substanzen, wie sie in Bodensanierungsprodukten enthalten sind, zu geben.

Warum ist das notwendig?

Bodensanierungsprodukte können Chemikalien enthalten, die für die menschliche Gesundheit und die Umwelt gefährlich sind. Ein PCN ist erforderlich, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Gefahrendaten und Informationen zur Notfallbehandlung im Falle einer Exposition den Giftnotrufzentralen zur Verfügung stehen. Durch die Einreichung eines PCN tragen Hersteller und Händler dazu bei, dass das Produkt sicher gehandhabt wird und das Risiko von Unfällen oder falscher Handhabung verringert wird.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Anforderung, einen PCN für gefährliche chemische Gemische, einschließlich Bodensanierungsprodukten, einzureichen, wurde am 1. Januar 2021 verbindlich. Diese Vorschrift ist Teil von Anhang VIII der CLP-Verordnung, die vorschreibt, dass alle gefährlichen Chemikalien bei den Giftnotrufzentralen registriert werden müssen, bevor sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden dürfen.

FAQ

Frage: Ist für Bodensanierungsprodukte eine PCN erforderlich?

Antwort: Ja, wenn das Bodensanierungsprodukt gefährliche Chemikalien im Sinne der CLP-Verordnung enthält, muss ein PCN eingereicht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass den Giftnotrufzentralen und Notfalleinsatzkräften im Falle einer Exposition relevante Informationen über die Gefahren zur Verfügung stehen.

Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung eines PCN für Bodensanierungsprodukte erforderlich?

Antwort: Um einen PCN für Bodensanierungsprodukte einzureichen, müssen die Hersteller Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung, die Gebrauchsanweisung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und alle anderen relevanten Sicherheitsinformationen angeben. Die UFI muss auch auf dem Produktetikett angegeben werden.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett angezeigt werden?

Antwort: Die UFI sollte deutlich auf dem Produktetikett angegeben werden, zusammen mit allen anderen notwendigen Gefahren- und Sicherheitsinformationen, um sicherzustellen, dass sie von Giftnotrufzentralen und Notdiensten im Falle eines Zwischenfalls leicht gefunden werden kann.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Bodensanierungsprodukte verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Bodensanierungsmittel in der EU in Verkehr bringt, ist für die Einreichung des PCN bei der zuständigen nationalen Giftnotrufzentrale verantwortlich.

Frage: Was passiert, wenn kein PCN für ein gefährliches Bodensanierungsprodukt eingereicht wird?

Antwort: Das Versäumnis, einen PCN für ein gefährliches Bodensanierungsprodukt einzureichen, kann zu Geldstrafen, Marktbeschränkungen oder der Entfernung des Produkts vom Markt führen. Die Einhaltung der Bestimmungen gewährleistet die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften in der EU.

Frage: Sind alle Bodensanierungsprodukte gemäß CLP als gefährlich eingestuft?

Antwort: Nicht alle Bodensanierungsprodukte sind als gefährlich eingestuft. Wenn ein Produkt jedoch Chemikalien enthält, die gemäß CLP für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gefährlich sind, muss es eine PCN haben und die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).