PCN & UFI für Pre-Wash Fleckenentferner

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Garantiert sicherer Checkout

Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Fleckenentferner zur Vorbehandlung

Fleckenentferner zur Vorbehandlung, die vor dem Waschen direkt auf den Stoff aufgetragen werden, können starke Chemikalien wie Enzyme, Tenside oder Bleichmittel enthalten. Diese Wirkstoffe erhöhen die Reinigungswirkung, können aber auch dazu führen, dass das Produkt gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft wird. In diesem Fall ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen im Notfall schnell auf detaillierte Sicherheitsdaten zugreifen können – einschließlich der chemischen Zusammensetzung, der Gefahreneinstufung und der empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verbindet. Bei Fleckenentfernern zur Vorbehandlung, die als gefährlich eingestuft werden, muss der UFI auf dem Produktetikett erscheinen, im Allgemeinen in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. Im Falle einer Exposition verwenden die Giftnotrufzentralen diesen Code, um die genaue Formulierung festzustellen und entsprechende medizinische oder Erste-Hilfe-Hinweise zu geben.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist gemäß den EU-Vorschriften für gefährliche chemische Gemische obligatorisch. Wenn Sie eine PCN für Fleckenentferner zur Vorbehandlung einreichen, erhalten die Giftnotrufzentralen wichtige Informationen, wie z.B. die Inhaltsstoffe des Produkts, die Gefahrenstufe und Anweisungen zur sicheren Handhabung. Diese Daten ermöglichen es Gesundheitsdienstleistern und Notfalleinsatzkräften, eine versehentliche Exposition schnell und präzise zu behandeln.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Fleckenentferner für die Vorbehandlung die Gefahrenkriterien erfüllt, müssen auf seiner Verpackung Gefahrensymbole, Risikohinweise und die UFI angegeben sein. Diese Kennzeichnung klärt die Benutzer über mögliche Risiken auf und fördert die sichere Verwendung des Produkts.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist ein kollektives Netzwerk nationaler Giftinformationszentren, das dringenden medizinischen Rat und Hilfestellung bietet, wenn es zu Zwischenfällen mit chemischer Belastung kommt. Durch die Registrierung eines gefährlichen Fleckenentferners für die Vorbehandlung mit einer PCN ermöglichen Hersteller und Importeure diesen Zentren, die Informationen zur Gefährlichkeit des Produkts umgehend abzurufen, um schnelle und präzise Behandlungsvorschläge zu gewährleisten.

Warum ist das notwendig?

Fleckenentferner zur Vorbehandlung können konzentrierte Chemikalien enthalten, die Haut und Augen reizen oder bei Verschlucken Schäden verursachen können. Eine PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen direkten Zugriff auf das umfassende Sicherheitsprofil des Produkts haben. So werden Gesundheitsrisiken durch sofortige, spezialisierte Beratung in Notfallszenarien reduziert. Dies ist auch entscheidend für die Einhaltung der EU-Sicherheitsanforderungen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch – einschließlich spezieller Fleckenentferner für die Vorbehandlung – gemäß den CLP-Vorschriften der EU über eine Giftnotrufzentrale registriert werden. Dieser harmonisierte Ansatz zielt darauf ab, einheitliche Sicherheitsmaßnahmen und schnelle Notfallprotokolle in allen EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

FAQ

Frage: Benötigen alle Fleckenentferner für die Vorbehandlung eine PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Produkte müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett platziert werden?

Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen angebracht, um sicherzustellen, dass sie in einem Notfall leicht auffindbar ist.

Frage: Was beinhaltet die Einreichung eines PCN?

Antwort: Ein PCN umfasst die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Verpackungsdetails, Gebrauchsanweisungen und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen und hilft den Giftnotrufzentralen, effektiv auf Expositionen zu reagieren.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich, wenn das Produkt die Kriterien für die Gefahreneinstufung erfüllt.

Frage: Unterliegen auch Fleckenentferner für den professionellen Gebrauch diesen Vorschriften?

Antwort: Ja, wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist, ist eine PCN-Registrierung erforderlich, unabhängig davon, ob es für den Verbraucher oder den professionellen Gebrauch bestimmt ist.

Frage: Welche Folgen hat es, wenn ein PCN für ein gefährliches Produkt nicht eingereicht wird?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, darunter Geldstrafen, Produktrückrufe oder Beschränkungen für die Vermarktung des Produkts in der EU, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.

Frage: Seit wann ist die PCN-Pflicht obligatorisch?

Antwort: Die Vorschrift trat am 1. Januar 2021 in Kraft, angeglichen an die EU-CLP-Verordnung für alle gefährlichen chemischen Gemische.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).