PCN & UFI für pflanzliche Biostimulanzien

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für pflanzliche Biostimulanzien

Biostimulanzien für Pflanzen sind innovative Produkte, die unabhängig von ihrem Nährstoffgehalt die pflanzlichen Ernährungsprozesse stimulieren. Diese Produkte zielen darauf ab, Eigenschaften wie die Effizienz der Nährstoffnutzung, die Toleranz gegenüber abiotischem Stress oder die Qualität der Pflanzen zu verbessern. Pflanzenbiostimulanzien tragen zwar zu einer nachhaltigen Landwirtschaft bei, können aber auch chemische Substanzen enthalten, die eine sorgfältige Handhabung erfordern. Um die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten und wichtige Sicherheitsdaten für Notfälle bereitzustellen, ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) für gefährliche Pflanzenbiostimulanzien vorgeschrieben.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein bestimmtes pflanzliches Biostimulans-Produkt mit seiner Giftnotrufnummer verbindet. Dieser Code ist ein wichtiges Sicherheitsmerkmal, das auf dem Produktetikett angegeben werden muss, damit die Giftnotrufzentralen das Produkt im Notfall schnell identifizieren können.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine detaillierte Meldung an die Giftnotrufzentralen. Sie enthält wichtige Produktinformationen, einschließlich der chemischen Zusammensetzung, der Gefahreneinstufung und des Verwendungszwecks. Bei pflanzlichen Biostimulanzien stellt dies sicher, dass die Giftzentren bei versehentlicher Exposition oder missbräuchlicher Verwendung genaue Ratschläge erteilen und wirksam reagieren können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien in der EU. Pflanzliche Biostimulanzien, die gemäß CLP als gefährlich eingestuft sind, müssen auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI enthalten, um die Benutzer über mögliche Risiken zu informieren und die sichere Verwendung zu fördern.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die für die Bewältigung von Zwischenfällen mit chemischen Substanzen und Vergiftungen zuständig sind. Durch den Zugriff auf die PCN-Daten können die Giftnotrufzentralen bei Notfällen mit pflanzlichen Biostimulanzien oder anderen gefährlichen Stoffen präzise und rechtzeitig Ratschläge erteilen.

Warum ist das notwendig?

Pflanzliche Biostimulanzien können Wirkstoffe oder Zusatzstoffe enthalten, die zwar dem Pflanzenwachstum förderlich sind, aber bei unsachgemäßer Handhabung Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen können. Die PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu detaillierten Produktdaten haben, so dass sie in Notfällen genaue und schnelle Hilfe leisten können. Dies erhöht die Sicherheit der Anwender und den Schutz der Umwelt.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Einreichung einer PCN für gefährliche Gemische, einschließlich pflanzlicher Biostimulanzien, ist seit dem 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben.

FAQ

Frage: Benötigen alle pflanzlichen Biostimulanzien eine PCN?

Antwort: Nein, nur pflanzliche Biostimulanzien, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN.

Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung einer PCN erforderlich?

Antwort: Eine PCN-Einreichung muss Details über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackung und den Unique Formula Identifier (UFI) enthalten.

Frage: Wo sollte der UFI auf pflanzlichen Biostimulanzien angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt sein.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für pflanzliche Biostimulanzien verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das pflanzliche Biostimulans auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Was passiert, wenn ein PCN nicht eingereicht wird?

Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Anforderungen kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt innerhalb der EU führen.

Frage: Sind pflanzliche Biostimulanzien, die nicht als gefährlich eingestuft sind, von den PCN-Anforderungen ausgenommen?

Antwort: Ja, nur gefährliche pflanzliche Biostimulanzien, wie in der CLP-Verordnung definiert, erfordern eine PCN-Einreichung.

Frage: Kann die UFI auf der Produktverpackung statt auf dem Etikett angegeben werden?

Antwort: Nein, die UFI muss direkt auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise angegeben werden.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).