Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Lampenöle
Lampenöle, ob parfümiert oder unparfümiert, werden üblicherweise für Beleuchtungs- und Dekorationszwecke verwendet. Diese Produkte können gefährliche Chemikalien wie Kohlenwasserstoffe enthalten, die bei unsachgemäßem Gebrauch oder versehentlichem Verschlucken ein Gesundheitsrisiko darstellen. Um den EU-Vorschriften zu entsprechen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, müssen Lampenöle für gefährliche Formulierungen mit einer Giftnotrufnummer (PCN) versehen sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu den wichtigsten Sicherheitsinformationen haben, um im Falle einer Exposition oder eines Unfalls eingreifen zu können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der eine bestimmte Formulierung eines Produkts, wie z. B. Lampenöl, für die Benachrichtigung von Giftnotrufzentralen identifiziert. Er hilft den Giftnotrufzentralen, die relevanten Sicherheitsinformationen im Notfall schnell zu finden. Der UFI muss auf dem Produktetikett oder in den Begleitunterlagen angegeben werden.
Was ist ein PCN?
Eine Giftinformationszentrale (Poison Centre Notification, PCN) ist eine nach EU-Recht vorgeschriebene Meldung für gefährliche Gemische, einschließlich Lampenöle. Die PCN enthält wichtige Produktdaten wie die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackung und die UFI. Diese Daten werden an die Giftnotrufzentralen in der gesamten EU weitergeleitet, damit diese auf Notfälle mit diesen Produkten reagieren können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass gefährliche Produkte, einschließlich Lampenöle, entsprechend ihrer potenziellen Risiken angemessen gekennzeichnet und eingestuft werden. Gemäß der CLP-Verordnung müssen Lampenöle mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und der UFI gekennzeichnet werden, um den Umgang mit ihnen für die Verbraucher sicherer zu machen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die sich um Fälle von chemischer Exposition und Vergiftungen kümmern. Diese Zentren bieten Notfallhilfe und Beratung bei Zwischenfällen mit gefährlichen Produkten wie Lampenölen. Durch den Zugriff auf die PCN-Daten können die Giftnotrufzentralen schnell und präzise auf Expositionssituationen reagieren.
Warum ist das notwendig?
Lampenöle können entflammbare Substanzen und Chemikalien enthalten, die giftig sein können, wenn sie eingenommen oder eingeatmet werden oder mit der Haut in Berührung kommen. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über genaue und aktuelle Sicherheitsinformationen verfügen, um im Falle eines Unfalls oder Missbrauchs wirksame medizinische Beratung und Hilfe leisten zu können.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, eine PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Lampenöle, einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung obligatorisch. Mit diesem Gesetz soll sichergestellt werden, dass für alle gefährlichen Produkte die erforderlichen Sicherheitsdaten für die Rettungskräfte leicht verfügbar sind.
FAQ
Frage: Benötigen alle Lampenöle einen PCN?
Antwort: Nein, nur Lampenöle, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen mit einem PCN eingereicht werden.
Frage: Wo sollte die UFI auf Lampenölen angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett oder in den begleitenden Unterlagen wie Sicherheitsdatenblättern angegeben werden, wenn eine Kennzeichnung nicht praktikabel ist.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Lampenöle verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das Lampenöl auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung der PCN für Lampenöle erforderlich?
Antwort: Die PCN muss Details wie die chemische Zusammensetzung des Lampenöls, die Gefahrenklassifizierung, den Verwendungszweck, die Verpackung und die UFI enthalten.
Frage: Was passiert, wenn ein PCN für Lampenöle nicht eingereicht wird?
Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Vorschrift kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Einschränkungen beim Verkauf des Lampenöls innerhalb der EU führen.
Frage: Werden parfümierte und nicht parfümierte Lampenöle im Rahmen der PCN-Verordnung unterschiedlich behandelt?
Antwort: Nein, sowohl parfümierte als auch unparfümierte Lampenöle unterliegen denselben PCN-Anforderungen, wenn sie gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).