Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Bleichmittel oder optische Aufheller
Bleichmittel oder optische Aufheller sind fluoreszierende Verbindungen, die ultraviolette Strahlen als sichtbares weißes Licht reflektieren und Textilien heller und weißer erscheinen lassen. Obwohl sie die Sauberkeit von Textilien verbessern, können diese Produkte chemische Inhaltsstoffe enthalten, die gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden können. Wenn ein Bleichmittel oder optischer Aufheller die Kriterien für eine Gefahreneinstufung erfüllt, ist eine Giftnotrufmeldung (PCN) erforderlich. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu den wesentlichen Details des Produkts haben, wie z.B. die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen, um im Falle einer versehentlichen Exposition schnell und präzise medizinisch eingreifen zu können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner spezifischen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Bleichmitteln oder optischen Aufhellern, die als gefährlich eingestuft werden, sollte dieser Code auf dem Etikett angegeben werden, normalerweise in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. Giftnotrufzentralen nutzen den UFI, um im Falle eines Notfalls die genaue Zusammensetzung des Produkts zu ermitteln und entsprechende Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine obligatorische Meldung für chemische Gemische, die in der EU als gefährlich eingestuft werden. Durch die Einreichung einer PCN für Bleichmittel oder optische Aufheller stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Daten zur Verfügung, darunter die Zusammensetzung, Anwendungshinweise, die Gefahreneinstufung und Verpackungsdetails. So können die medizinischen Fachkräfte bei einer versehentlichen Exposition schnell und präzise reagieren.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in allen EU-Mitgliedstaaten. Alle als gefährlich eingestuften Bleichmittel oder optischen Aufheller müssen auf dem Etikett mit Gefahrensymbolen, Risiko-/Vorsorgehinweisen und einem UFI gekennzeichnet sein. Dieses Kennzeichnungssystem weist die Benutzer auf mögliche Risiken hin und fördert eine sicherere Handhabung.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein koordiniertes Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, das schnelle und fundierte Hilfe bei der Exposition gegenüber Chemikalien bietet. Die Einreichung eines PCN für Bleichmittel oder optische Aufheller stellt sicher, dass diese Zentren die Sicherheits- und Gefahreninformationen des Produkts sofort abrufen können, was zu schnelleren und präziseren Behandlungsempfehlungen führt.
Warum ist das notwendig?
Obwohl Bleichmittel oder optische Aufheller so formuliert sind, dass sie die Kleidung weißer erscheinen lassen, können bestimmte chemische Komponenten bei Einatmung, Verschlucken oder Kontakt mit Haut oder Augen schädlich sein. Ein PCN garantiert, dass den Giftnotrufzentralen gründliche Sicherheitsdaten zur Verfügung stehen, wodurch die Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsschäden verringert und die Einhaltung der EU-Vorschriften unterstützt wird.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes Produkt, das die EU-Grenzwerte für die Einstufung als gefährlich erfüllt – wie z. B. bestimmte Bleichmittel oder optische Aufheller – gemäß den CLP-Vorschriften über eine PCN registriert werden. Diese einheitliche Sicherheitsanforderung verbessert die Notfallmaßnahmen und schützt sowohl Verbraucher als auch Fachleute in allen EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Ist für alle Bleichmittel oder optischen Aufheller ein PCN erforderlich?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden, benötigen einen PCN. Produkte, die nicht als gefährlich eingestuft sind, sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Frage: Wo befindet sich die UFI auf dem Produktetikett?
Antwort: Die UFI ist in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen aufgedruckt, damit die Giftnotrufzentralen sie im Notfall schnell auffinden können.
Frage: Was muss in einem PCN für Bleichmittel angegeben werden?
Antwort: Eine PCN-Meldung umfasst die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Erste-Hilfe-Anweisungen, Verpackungsdetails und Verwendungsrichtlinien, die eine präzise Reaktion der Giftnotrufzentrale unterstützen.
Frage: Wer muss die PCN einreichen?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist in der Regel für die Registrierung eines gefährlichen Produkts über eine PCN verantwortlich.
Frage: Welche Strafen werden verhängt, wenn kein PCN für ein gefährliches Produkt eingereicht wird?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Rückrufaktionen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt in den EU-Mitgliedstaaten führen, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.
Frage: Wann traten die PCN-Anforderungen für gefährliche Produkte in Kraft?
Antwort: Die Anforderung trat am 1. Januar 2021 in Kraft und entspricht den CLP-Vorschriften der EU für alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich Bleichmittel oder optische Aufheller.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).