Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für nicht scheuernde Allzweckreiniger
Nicht scheuernde Allzweckreiniger, einschließlich Entfettungsmittel, müssen den Anforderungen der Giftnotrufzentrale (Poison Centre Notification, PCN) entsprechen. Diese Produkte, die üblicherweise zur Reinigung verschiedener Oberflächen verwendet werden, enthalten Chemikalien, die bei unsachgemäßer Handhabung ein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellen können. Durch die Einreichung einer PCN stellen die Hersteller sicher, dass die Rettungskräfte im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Notfalls mit diesen Reinigungsmitteln Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben.
Was ist ein UFI?
Ein Unique Formula Identifier (UFI) ist ein eindeutiger Code, der detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung eines Produkts liefert. Bei nicht scheuernden Allzweckreinigern ermöglicht der UFI den Einsatzkräften eine schnelle Identifizierung der spezifischen Formulierung und hilft beim Expositionsmanagement. Diese Kennung trägt dazu bei, die Notfallmaßnahmen zu rationalisieren und sicherzustellen, dass die richtigen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht an das Poison Centre, der wichtige Sicherheitsdaten über gefährliche Produkte enthält. Für nicht scheuernde Allzweckreiniger enthält dieser Bericht Informationen wie die chemische Zusammensetzung des Produkts, mögliche Gesundheitsgefahren und Protokolle für die Notfallbehandlung. Der PCN trägt dazu bei, dass die Rettungskräfte im Falle einer versehentlichen Exposition schnell handeln können, um mögliche Gesundheitsrisiken zu verringern.
Was ist CLP?
CLP steht für Classification, Labelling, and Packaging (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung), eine europäische Verordnung, die Produkte auf der Grundlage ihrer Gefahren einstuft, sie mit entsprechenden Gefahrensymbolen kennzeichnet und sicherstellt, dass die Sicherheitshinweise klar kommuniziert werden. Bei nicht scheuernden Allzweckreinigern sorgt die CLP-Verordnung dafür, dass die Benutzer über mögliche Gesundheitsrisiken wie Reizungen oder Toxizität informiert werden und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit diesen Produkten erhalten.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Vergiftungszentrale ist eine zentrale Organisation, die für die Verwaltung von Meldungen über gefährliche Produkte in der Europäischen Union zuständig ist. Sie dient als Ressource für Notfalleinsatzkräfte und bietet ihnen sofortigen Zugang zu Produktsicherheitsdaten, einschließlich der chemischen Zusammensetzung und Behandlungsempfehlungen. Durch die Registrierung von nicht scheuernden Allzweckreinigern bei der Giftnotrufzentrale tragen die Hersteller dazu bei, schnelle und fundierte Notfallmaßnahmen bei möglichen Expositionen zu ermöglichen.
Warum ist das notwendig?
Die Einreichung einer PCN für nicht scheuernde Allzweckreiniger ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte im Falle eines Unfalls oder einer Exposition schnell auf genaue Sicherheitsinformationen zugreifen können. Dies trägt dazu bei, Gesundheitsrisiken zu vermeiden oder deren Schweregrad zu verringern, und stellt sicher, dass die geeigneten Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen ergriffen werden. Ohne einen PCN verfügen die Einsatzkräfte möglicherweise nicht über alle wichtigen Informationen, die sie für einen sicheren Umgang mit der Exposition benötigen.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 müssen Hersteller von gefährlichen Reinigungsmitteln, einschließlich nicht scheuernder Allzweckreiniger, gemäß den EU-Vorschriften eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) einreichen. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und die Notfallmaßnahmen zu verbessern, indem sichergestellt wird, dass wichtige Sicherheitsdaten für Angehörige der Gesundheitsberufe und Notfallhelfer verfügbar sind.
FAQ
Frage: Müssen nicht scheuernde Allzweckreiniger bei der Giftnotrufzentrale registriert werden?
Antwort: Ja, alle nicht scheuernden Allzweckreiniger, einschließlich Entfettungsmittel, müssen bei der Vergiftungszentrale registriert werden, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte im Falle einer Exposition oder eines Unfalls auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können.
Frage: Wie hoch ist der UFI-Wert für nicht scheuernde Allzweckreiniger?
Antwort: Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein Code, der die spezifische chemische Formel eines Produkts identifiziert. Bei nicht scheuernden Allzweckreinigern hilft der UFI den Einsatzkräften, die Zusammensetzung des Produkts schnell zu bestimmen und bei einer Exposition angemessen zu reagieren.
Frage: Warum ist für diese Reinigungsmittel eine Poison Centre Notification (PCN) erforderlich?
Antwort: Ein PCN ist für nicht scheuernde Allzweckreiniger erforderlich, um sicherzustellen, dass die Einsatzkräfte sofortigen Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben. Auf diese Weise können sie potenzielle Expositionen effektiv handhaben und bei einem Notfall eine korrekte Behandlung durchführen.
Frage: Welche Rolle spielt die CLP-Verordnung bei der Registrierung von Reinigungsprodukten?
Antwort: Die CLP-Verordnung stellt sicher, dass nicht scheuernde Allzweckreiniger entsprechend ihrer gefährlichen Eigenschaften ordnungsgemäß eingestuft und gekennzeichnet werden. Dadurch erhalten die Benutzer klare Warnungen und Sicherheitshinweise, die helfen, Unfälle und Gefährdungen zu vermeiden.
Frage: Seit wann ist die Einreichung eines PCN für Reinigungsmittel vorgeschrieben?
Antwort: Die Verpflichtung zur Einreichung einer Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) für nicht scheuernde Allzweckreiniger wurde am 1. Januar 2021 als Teil der EU-Verpflichtung zur Verbesserung der Sicherheits- und Notfallmaßnahmen für gefährliche Produkte in Kraft gesetzt.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).