PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen

Ab: 65.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Erstellung von CLP-Etiketten & Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften

Wir liefern die Informationen für Ihr Produktetikett. Das endgültige Design Ihres Etiketts wird auf seine rechtliche Konformität geprüft.

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

  • Sparen Sie Zeit und Geld mit unseren schnellen PCN-Einreichungen
  • 100% Genauigkeitsgarantie für alle PCN-Einreichungen.
Garantiert sicherer Checkout

Die Expansion in den EU-Markt bietet aufregende Möglichkeiten – aber sie ist auch mit strengen gesetzlichen Auflagen verbunden. Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU/des EWR oder Nordirlands ansässig ist und Sie beabsichtigen, chemische Gemische wie Kosmetika, Reinigungsmittel oder andere regulierte Artikel in der EU zu verkaufen, müssen Sie bestimmte Anforderungen gemäß der CLP-Verordnung (EG Nr. 1272/2008) erfüllen, einschließlich der Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) und der Verwendung eines Unique Formula Identifier (UFI).

Als Nicht-EU-Unternehmen dürfen Sie nicht direkt einen PCN einreichen – aber wir können Ihnen helfen. Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften und bei der Erstellung eines konformen Etiketts. So können Sie sich sicher durch die EU-Gesetze bewegen und den europäischen Markt professionell und effizient erschließen.

Wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU/EWR oder Nordirlands ansässig ist, dürfen Sie keine direkte Giftnotrufmeldung (PCN) gemäß Anhang VIII der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) einreichen.

Nicht-EU-Unternehmen müssen einen Ansprechpartner in der EU benennen

Bitte beachten Sie: Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern dürfen nicht selbst eine PCN einreichen.
Um die EU-Vorschriften einzuhalten, müssen Sie einen:

  • EU-Importeur, oder
  • In der EU ansässiger “nachgeschalteter Anwender” oder Alleinvertreter

Diese benannte Stelle ist für die Einreichung der PCN verantwortlich und muss in der Meldung aufgeführt werden. Wir können Sie dabei unterstützen, Ihr Produkt kompatibel zu machen.

Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Zählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Sie können die einzelnen Länder innerhalb des Portals auswählen. Weitere Länder können zu einem späteren Zeitpunkt hinzugefügt werden, und Sie können jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt, so dass Sie die erforderlichen Informationen in Ihr Produktetikett integrieren können. Sie können die CLP-Etiketteninformationen auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett gemäß den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.