PCN & UFI für nicht-biozide allgemeine Reinigungsmittel

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für andere Reinigungs- und Pflegeprodukte für Stein, Fliesen und Fugen

Reinigungs- und Pflegeprodukte, die für Stein-, Fliesen- und Fugenoberflächen außerhalb von Küche und Bad entwickelt wurden, sind für die Erhaltung von Haltbarkeit und Aussehen unerlässlich. Diese Produkte sind zwar wirksam, enthalten aber oft Chemikalien, die bei unsachgemäßer Handhabung ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Um die Sicherheit der Benutzer und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, ist für solche Produkte, die gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, eine Giftnotrufnummer (PCN) erforderlich. Dies ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, in Notfällen schnell und präzise Hilfe zu leisten.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein Produkt und seine spezifische chemische Formulierung eindeutig identifiziert. Bei Stein-, Fliesen- und Fugenpflegeprodukten verknüpft der UFI das Produkt mit seinen Sicherheitsdaten und gewährleistet eine schnelle Identifizierung durch Giftnotrufzentralen bei Zwischenfällen. Er muss auf dem Produktetikett in der Nähe von Gefahrenhinweisen erscheinen.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist gemäß den EU-Vorschriften für gefährliche chemische Gemische eine Pflichtmeldung. Sie enthält detaillierte Informationen über die Zusammensetzung, die Klassifizierung und den Verwendungszweck des Produkts. Bei Reinigungs- und Pflegeprodukten für Stein, Fliesen und Fugenmörtel stellt dies sicher, dass die Giftnotrufzentralen über die notwendigen Daten verfügen, um Vorfälle mit versehentlicher Exposition effektiv zu behandeln.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von chemischen Produkten in der EU. Für Stein-, Fliesen- und Fugenreinigungsprodukte stellt die CLP-Verordnung sicher, dass die Benutzer durch klare Gefahrensymbole, Warnhinweise und Sicherheitsvorkehrungen auf dem Etikett über mögliche Risiken informiert werden.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk von Einrichtungen, die bei Unfällen mit chemischer Belastung Beratung und Unterstützung bieten. Durch die Einreichung einer PCN stellen die Hersteller sicher, dass die Giftnotrufzentralen schnell auf die Sicherheitsdaten des Produkts zugreifen können, so dass sie Gesundheitsdienstleistern und Einzelpersonen in Notfällen genaue Ratschläge geben können.

Warum ist das notwendig?

Pflegeprodukte für Stein, Fliesen und Fugen enthalten oft Chemikalien wie Lösungsmittel oder Säuren, die bei unsachgemäßer Handhabung Schäden verursachen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen mit wichtigen Informationen zur Bewältigung von Expositionsvorfällen ausgestattet sind, um die Sicherheit der Verbraucher und die Einhaltung der EU-Vorschriften zu verbessern.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 ist die Vorlage einer PCN für gefährliche chemische Gemische gemäß der EU-CLP-Verordnung obligatorisch. Dies gilt für Produkte, die für Verbraucher, Gewerbetreibende und industrielle Zwecke verkauft werden.

FAQ

Frage: Benötigen alle Stein-, Fliesen- und Fugenreinigungsprodukte eine PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen einen PCN. Nicht gefährliche Produkte sind davon ausgenommen.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss deutlich auf dem Produktetikett angegeben werden, idealerweise in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise, damit sie leicht zu erkennen ist.

Frage: Welche Angaben sind in einem PCN für Reinigungsprodukte für Stein, Fliesen und Fugen enthalten?

Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Klassifizierung, die Verpackung, den Verwendungszweck und die Notfallmaßnahmen.

Frage: Was sind die Strafen für die Nichtvorlage eines PCN?

Antwort: Das Versäumnis, einen PCN einzureichen, kann zu gesetzlichen Geldstrafen, Produktrückrufen und Beschränkungen des Produktverkaufs innerhalb der EU führen.

Frage: Wer ist für die Einreichung eines PCN verantwortlich?

Antwort: Die Verantwortung liegt normalerweise bei den Herstellern, Importeuren oder Händlern, die das Produkt auf den EU-Markt bringen.

Frage: Gelten diese Vorschriften auch für gewerblich genutzte Reinigungsprodukte?

Antwort: Ja, als gefährlich eingestufte Reinigungsprodukte für den professionellen Gebrauch müssen auch den PCN- und CLP-Anforderungen entsprechen.

Frage: Seit wann ist die UFI-Anforderung obligatorisch?

Antwort: Gemäß der EU-CLP-Verordnung ist es seit dem 1. Januar 2021 verpflichtend, einen UFI auf den Etiketten gefährlicher Produkte anzugeben.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).