Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für landwirtschaftliche Zusatzstoffe
Agronomische Zusatzstoffe sind wichtige Produkte, die die Nährstofffreisetzung von Düngemitteln und anderen nährstoffliefernden Produkten verbessern. Diese Zusatzstoffe verbessern die Effizienz und Effektivität der Nährstoffzufuhr zu den Pflanzen und sorgen für optimales Wachstum und Produktivität. Aufgrund ihrer chemischen Beschaffenheit können einige agronomische Zusatzstoffe jedoch bei unsachgemäßem Umgang Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen. Um die EU-Sicherheitsvorschriften einzuhalten und die Anwender zu schützen, ist für gefährliche agronomische Zusatzstoffe eine Poison Centre Notification (PCN) erforderlich.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der einen bestimmten agronomischen Zusatzstoff mit seiner Giftnotrufnummer verknüpft. Der UFI muss auf dem Produktetikett aufgedruckt sein, damit die Giftnotrufzentralen das Produkt schnell identifizieren und in Notfällen auf die Sicherheitsinformationen zugreifen können.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist ein detaillierter Bericht an die Giftnotrufzentralen, der Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung und den Verwendungszweck enthält. Bei landwirtschaftlichen Zusatzstoffen stellt diese Meldung sicher, dass die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs wirksam reagieren können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass alle gefährlichen Chemikalien, einschließlich agronomischer Zusatzstoffe, angemessen eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Die Produkte müssen Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI auf ihren Etiketten enthalten, um die Benutzer über potenzielle Risiken und sichere Handhabungsmethoden zu informieren.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentralen sind ein Netzwerk nationaler Organisationen, die bei einer chemischen Exposition oder bei Vergiftungsfällen Unterstützung leisten. Durch den Zugriff auf PCN-Daten können die Giftnotrufzentralen bei Notfällen mit landwirtschaftlichen Zusatzstoffen oder anderen gefährlichen Produkten präzise und rechtzeitig Ratschläge geben.
Warum ist das notwendig?
Agronomische Zusatzstoffe können Wirkstoffe enthalten, die zwar für die Freisetzung von Nährstoffen nützlich sind, aber bei unsachgemäßer Handhabung oder versehentlicher Einnahme auch Risiken bergen können. Das PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu detaillierten Produktinformationen haben, so dass sie genaue Hinweise geben und die Sicherheit für Anwender und Umwelt erhöhen können.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, einen PCN für gefährliche Mischungen, einschließlich agronomischer Zusatzstoffe, einzureichen, wurde am 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung gesetzlich vorgeschrieben.
FAQ
Frage: Benötigen alle agronomischen Zusatzstoffe einen PCN?
Antwort: Nein, nur agronomische Zusatzstoffe, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen einen PCN.
Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung einer PCN erforderlich?
Antwort: Eine PCN-Einreichung muss Details über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck, die Verpackung und den Unique Formula Identifier (UFI) enthalten.
Frage: Wo sollte die UFI auf agronomischen Zusatzstoffen angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt sein.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für agronomische Zusatzstoffe zuständig?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der den agronomischen Zusatzstoff auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Welche Folgen hat die Nicht-Einreichung einer PCN?
Antwort: Das Versäumnis, einen PCN einzureichen, kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt innerhalb der EU führen.
Frage: Unterliegen alle nährstoffbezogenen Produkte den PCN-Anforderungen?
Antwort: Nein, nur diejenigen, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, einschließlich einiger landwirtschaftlicher Zusatzstoffe, benötigen einen PCN.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).