Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Reinigungsmittel für Musikinstrumente
Reinigungsmittel, die speziell für Musikinstrumente entwickelt wurden, enthalten oft Lösungsmittel, Tenside oder Poliermittel, die das Finish und die Leistung des Instruments verbessern. Obwohl diese Produkte für die Erhaltung der Qualität und Langlebigkeit von Instrumenten unerlässlich sind, können sie ein Risiko darstellen, wenn sie versehentlich eingenommen oder eingeatmet werden oder mit der Haut oder den Augen in Kontakt kommen. Um eine sichere Verwendung zu gewährleisten und die EU-Vorschriften einzuhalten, müssen als gefährlich eingestufte Produkte einer Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) unterliegen, die es den Giftnotrufzentralen ermöglicht, auf wichtige Sicherheitsdaten zuzugreifen und in Notfällen genaue Anweisungen zu geben.
Was ist ein UFI?
Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein chemisches Produkt mit seiner genauen Formulierung verbindet. Bei Musikinstrumentenreinigern muss der UFI auf dem Produktetikett aufgedruckt sein. Im Falle einer Exposition oder Vergiftung verwenden die Giftnotrufzentralen den UFI, um die genaue Zusammensetzung des Produkts schnell zu identifizieren und den richtigen medizinischen Rat oder Erste-Hilfe-Maßnahmen zu erteilen.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine Pflichtangabe, die gemäß den EU-Vorschriften für gefährliche chemische Gemische erforderlich ist. Durch die Einreichung einer PCN übermitteln die Hersteller den Giftnotrufzentralen umfassende Informationen über die Zusammensetzung eines Produkts, die Gefahren und die empfohlene erste Hilfe. Bei Musikinstrumentenreinigern garantiert dies, dass im Falle eines Zwischenfalls wichtige Informationen für medizinisches Fachpersonal und Rettungskräfte verfügbar sind.
Was ist CLP?
CLP (Classification, Labelling, and Packaging – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) ist eine EU-Verordnung, die standardisiert, wie chemische Produkte auf der Grundlage ihrer Gefahren eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Musikinstrumentenreiniger, die der CLP-Verordnung unterliegen, müssen auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Benutzer über mögliche Risiken informiert sind und wissen, wie sie das Produkt sicher handhaben können.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Giftinformationszentrum ist ein kollektives Netzwerk von nationalen Giftinformationszentren in der gesamten Europäischen Union. Es bietet Hilfe in Notfällen, indem es Informationen über gefährliche chemische Produkte bereitstellt. Die Einreichung eines PCN für Musikinstrumentenreiniger stellt sicher, dass diese Zentren schnellen Zugang zu detaillierten Daten haben, so dass sie medizinische Fachkräfte und Verbraucher in Notfällen effektiv beraten können.
Warum ist das notwendig?
Da Musikinstrumentenreiniger potenziell schädliche Chemikalien, einschließlich Lösungsmittel oder Polituren, enthalten können, kann ein versehentliches Verschütten oder Verschlucken zu gesundheitlichen Komplikationen führen. Ein PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen schnell mit gezielter medizinischer Beratung reagieren können, um das Risiko einer schweren Verletzung oder eines Schadens für den Benutzer zu verringern.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Gemäß den EU-Vorschriften müssen ab dem 1. Januar 2021 alle gefährlichen chemischen Produkte – einschließlich Musikinstrumentenreiniger, die die Gefahrenklassifizierung erfüllen – über eine PCN registriert werden, um die CLP-Anforderungen zu erfüllen. Dieses Gesetz fördert die Sicherheit der Anwender und eine einheitliche Reaktion auf Notfälle in der gesamten EU.
FAQ
Frage: Benötigen alle Musikinstrumentenreiniger eine PCN?
Antwort: Nur diejenigen, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Reinigungsmittel sind davon ausgenommen.
Frage: Wo befindet sich die UFI auf dem Produktetikett?
Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe der Gefahrensymbole oder Sicherheitshinweise angebracht, damit sie in Notfällen leicht zu erkennen ist.
Frage: Welche Details sind in einer PCN enthalten?
Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen und andere sicherheitsrelevante Informationen, die für Giftnotrufzentralen wichtig sind.
Frage: Warum ist die CLP-Kennzeichnung für Musikinstrumentenreiniger wichtig?
Antwort: Die CLP-Kennzeichnung kommuniziert alle potenziellen Risiken und Anweisungen zur sicheren Handhabung durch Gefahrensymbole und -aussagen und reduziert so Missbrauch und Unfälle.
Frage: Was passiert, wenn ein Hersteller es versäumt, einen PCN für einen gefährlichen Reiniger einzureichen?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu Geldstrafen, Rückrufaktionen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt auf dem EU-Markt führen, bis die Anforderungen erfüllt sind.
Frage: Unterliegen gewerblich genutzte Musikinstrumentenreiniger denselben Vorschriften?
Antwort: Ja: Ja, jeder als gefährlich eingestufte Reiniger, ob für den Verbraucher oder den professionellen Gebrauch, muss die PCN- und CLP-Vorschriften in der EU einhalten.
Frage: Seit wann ist die PCN-Anforderung obligatorisch?
Antwort: Die Vorschrift trat am 1. Januar 2021 in Kraft und stellt sicher, dass alle neu auf den Markt gebrachten gefährlichen Produkte in der EU den Standards für die Benachrichtigung von Giftnotrufzentralen entsprechen.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).