PCN & UFI für Mörtelprodukte

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Mörser

Mörtel umfassen eine breite Palette von Mischungen auf Zementbasis, darunter Mauerwerks- und Reparaturmörtel, Gips und Putz, Estriche und Klebstoffe auf Zementbasis. Diese Produkte enthalten oft Zement, Zuschlagstoffe und verschiedene Zusatzstoffe, die bei versehentlichem Einatmen, Verschlucken oder direktem Kontakt mit Haut oder Augen in frischem (ungehärtetem) Zustand gesundheitsgefährdend sein können. Wenn diese Mörtel als gefährlich eingestuft werden, müssen sie gemäß den EU-Vorschriften einer Giftnotrufnummer (PCN) unterzogen werden. Durch die Einreichung einer PCN ermöglichen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition den Zugriff auf wichtige Sicherheitsdaten wie die chemische Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der die chemische Formulierung eines gefährlichen Produkts genau identifiziert. Bei Mörteln, die die Gefahrenkriterien erfüllen, muss dieser Code auf dem Produktetikett angegeben werden (oft in der Nähe von Sicherheitshinweisen oder Gefahrensymbolen). In Notfallszenarien beziehen sich die Giftnotrufzentralen auf den UFI, um die genaue Zusammensetzung des Produkts zu bestimmen und eine genaue und schnelle medizinische oder Erste-Hilfe-Beratung zu gewährleisten.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine nach EU-Recht vorgeschriebene Meldung für gefährliche chemische Gemische. Durch die Einreichung einer PCN für Mörtel stellen Hersteller und Importeure den Giftnotrufzentralen detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Verpackungsdetails und die Anwendungshinweise zur Verfügung. Mit dieser Wissensbasis können Angehörige der Gesundheitsberufe und Notfallhelfer wirksam gegen versehentliche Expositionen vorgehen, sei es durch Einatmen oder durch Haut-/Augenkontakt mit frischem Mörtel.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Kommunikation von chemischen Gefahren in den EU-Mitgliedstaaten. Mörtel, die als gefährlich eingestuft werden, müssen auf ihren Etiketten entsprechende Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI enthalten. Diese Kennzeichnung hilft den Anwendern, potenzielle Risiken zu verstehen und sichere Handhabungsmethoden anzuwenden.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die bei einer Exposition gegenüber chemischen Stoffen dringenden Rat und medizinische Hilfe anbieten. Indem Unternehmen Mörtelprodukte (die als gefährlich eingestuft sind) mit einer PCN registrieren, ermöglichen sie es den Giftnotrufzentralen, die Gefahren- und Sicherheitsdaten des Produkts schnell abzurufen und so die Reaktion auf versehentlichen Kontakt oder Missbrauch zu rationalisieren.

Warum ist das notwendig?

Mörtel enthalten in der Regel Zement und andere aktive Zusatzstoffe, die in frischem Zustand Hautreizungen, Verätzungen oder Atemprobleme verursachen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofort auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können, um die Gesundheitsrisiken für Arbeiter, Endverbraucher und andere, die mit diesen Materialien umgehen, zu verringern. Dadurch wird auch die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften gewährleistet.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 schreibt die CLP-Verordnung der EU vor, dass alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich bestimmter Mörtel, über eine PCN registriert werden müssen. Diese harmonisierte Anforderung sorgt für einheitliche Notfallmaßnahmen und Sicherheitsprotokolle in allen EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Ist für alle Mörtelprodukte ein PCN erforderlich?

Antwort: Nur Mörtel, die gemäß CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen einer PCN unterzogen werden. Ungefährliche Gemische benötigen diese Meldung nicht.

Frage: Wo sollte die UFI auf der Mörtelverpackung angebracht werden?

Antwort: Die UFI befindet sich in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen auf dem Etikett des Produkts, so dass sie in Notfällen leicht zugänglich ist.

Frage: Welche Angaben muss ein PCN-Antrag für Mörser enthalten?

Antwort: Ein PCN enthält Daten über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Gebrauchsanweisung, die empfohlene Erste Hilfe und das Verpackungsformat, die von den Giftnotrufzentralen für eine genaue Notfallberatung verwendet werden.

Frage: Fallen nicht zementäre Klebstoffe unter Mörtel?

Antwort: Nein, nicht zementhaltige Klebstoffe fallen unter “Klebstoffe und Dichtstoffe – Bauarbeiten”. Mörtel beziehen sich speziell auf Mischungen auf Zementbasis.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der den gefährlichen Mörtel in der EU in Verkehr bringt, muss in der Regel die PCN einreichen, wenn das Gemisch die CLP-Gefahrenkriterien erfüllt.

Frage: Was kann passieren, wenn ich keine PCN für einen gefährlichen Mörtel einreiche?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern oder der Unmöglichkeit führen, das Produkt zu vermarkten, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind.

Frage: Seit wann ist diese PCN-Vorschrift für gefährliche Produkte obligatorisch?

Antwort: Die Verpflichtung begann am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung und gewährleistet EU-weit einheitliche Sicherheitsmaßnahmen und Notfallmaßnahmen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).