PCN & UFI für Metallbearbeitungsflüssigkeiten

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

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Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Metallbearbeitungsflüssigkeiten

Metallbearbeitungsflüssigkeiten sind für Herstellungs- und Bearbeitungsprozesse unerlässlich, da sie helfen, Metallteile zu kühlen, zu schmieren und vor Korrosion zu schützen. Diese Flüssigkeiten können Öle, Emulsionen und Pasten sein, die in Branchen wie der Automobilindustrie, der Luft- und Raumfahrt und dem Schwermaschinenbau verwendet werden. Aufgrund der potenziellen Gefahren, die mit Metallbearbeitungsflüssigkeiten verbunden sind, müssen sie über eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) bei der Giftnotrufzentrale registriert werden, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der die chemische Zusammensetzung eines Produkts, z. B. von Metallbearbeitungsflüssigkeiten, eindeutig identifiziert. Der UFI muss auf dem Produktetikett angegeben werden, damit Giftnotrufzentralen und Rettungskräfte die Substanz bei einem Notfall schnell identifizieren können.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine nach EU-Recht vorgeschriebene Meldung, bei der detaillierte Produktinformationen an die Giftnotrufzentralen übermittelt werden. Für Metallbearbeitungsflüssigkeiten umfasst dies Daten über die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck und die Verpackung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen mit genauen und vollständigen Informationen ausgestattet sind, um im Falle einer Exposition wirksame medizinische Hilfe leisten zu können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) schreibt vor, dass gefährliche Stoffe und Gemische entsprechend ihrer Gesundheits-, Umwelt- und physikalischen Gefahren eingestuft werden müssen. Für Metallbearbeitungsflüssigkeiten stellt diese Verordnung sicher, dass geeignete Gefahrensymbole, Warnhinweise und Sicherheitshinweise angebracht werden, um die Benutzer auf die mit dem Produkt verbundenen Risiken hinzuweisen.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentralen sind ein Netzwerk nationaler Organisationen, die Fälle von Vergiftungen und chemischer Belastung behandeln. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Bereitstellung rechtzeitiger und genauer Informationen in Notfällen. Dank des Zugriffs auf die im PCN übermittelten Daten können sie schnell reagieren und Ratschläge zu den Risiken und zur Behandlung der Exposition gegenüber gefährlichen Substanzen, einschließlich Metallbearbeitungsflüssigkeiten, geben.

Warum ist das notwendig?

Metallbearbeitungsflüssigkeiten enthalten oft Chemikalien, die bei unsachgemäßem Umgang oder bei Kontakt mit Menschen ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über die notwendigen Daten verfügen, um bei einem Notfall effektiv zu reagieren und die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen. Es ist wichtig, über genaue Informationen zu verfügen, um eine versehentliche Exposition in den Griff zu bekommen und mögliche Schäden zu verhindern.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Die Anforderung, eine PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Metallbearbeitungsflüssigkeiten, einzureichen, wurde gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung am 1. Januar 2021 verbindlich.

FAQ

Frage: Benötigen alle Metallbearbeitungsflüssigkeiten einen PCN?

Antwort: Nein, nur für Metallbearbeitungsflüssigkeiten, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, muss ein PCN eingereicht werden.

Frage: Welche Art von Informationen werden für die Einreichung der PCN für Metallbearbeitungsflüssigkeiten benötigt?

Antwort: Die PCN-Einreichung für Metallbearbeitungsflüssigkeiten erfordert Informationen über die chemische Zusammensetzung, die Klassifizierung, den Verwendungszweck, die Verpackung und den Unique Formula Identifier (UFI).

Frage: Wo sollte die UFI auf der Verpackung der Metallbearbeitungsflüssigkeit angegeben werden?

Antwort: Die UFI sollte deutlich auf dem Produktetikett angegeben werden, zusammen mit anderen Gefahreninformationen, um sicherzustellen, dass sie in Notfällen leicht zugänglich ist.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Metallbearbeitungsflüssigkeiten verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der die Metallbearbeitungsflüssigkeit auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Was sind die Konsequenzen, wenn man keinen PCN für Metallbearbeitungsflüssigkeiten einreicht?

Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Vorschrift kann zu Strafen, Produktrückrufen oder Beschränkungen des Verkaufs des Produkts innerhalb der EU führen.

Frage: Gibt es Ausnahmen für bestimmte Arten von Metallbearbeitungsflüssigkeiten?

Antwort: Einige Metallbearbeitungsflüssigkeiten, die nicht als gefährlich eingestuft sind, können von der PCN-Anforderung ausgenommen werden, aber es ist wichtig zu überprüfen, ob das Produkt gemäß der CLP-Verordnung gefährlich ist.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).