PCN & UFI für Metall- und Felgenreiniger

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Chrom-, Felgen- und andere Metallreiniger (alle Fahrzeugtypen)

Chrom-, Felgen- und andere Metallreiniger für Fahrzeuge enthalten oft starke Säuren, Lösungsmittel oder andere chemische Mittel, um Schmutz, Bremsstaub und Oxidation zu entfernen. Aufgrund ihrer potenziell gefährlichen Natur können diese Produkte gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden und erfordern daher eine Giftnotrufmeldung (PCN). Die Einreichung einer PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu detaillierten Produktinformationen haben, wie z.B. die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen, so dass sie im Falle einer versehentlichen Exposition schnelle und präzise Hilfe leisten können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt genau mit seiner chemischen Formulierung verknüpft. Bei Chrom-, Felgen- und Metallreinigern muss der UFI deutlich auf dem Produktetikett in der Nähe von Gefahren- oder Sicherheitshinweisen angegeben werden. Dieser Code ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, die Zusammensetzung des Produkts schnell zu identifizieren und gezielte Hilfestellung bei Expositionsvorfällen zu geben.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist in der EU eine gesetzliche Vorschrift für gefährliche chemische Gemische. Durch die Einreichung einer PCN für Chrom-, Felgen- oder andere Metallreiniger stellen Hersteller oder Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Daten zu dem Produkt zur Verfügung, wie z.B. die Formulierung, die Gefahrenklassifizierung und Erste-Hilfe-Anweisungen. Diese Informationen sind entscheidend, damit medizinisches Fachpersonal bei Notfällen mit diesen Produkten wirksam reagieren kann.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) sorgt für eine einheitliche Kennzeichnung von chemischen Gefahren in der gesamten EU. Wenn ein Produkt im Rahmen der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft wird, muss es auf seinem Etikett mit entsprechenden Gefahrensymbolen, Risikosätzen und dem UFI gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung hilft den Benutzern, potenzielle Gefahren zu erkennen und das Produkt mit der gebotenen Vorsicht zu behandeln.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein gemeinsames Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, deren Aufgabe es ist, schnelle und präzise medizinische Hilfe bei Unfällen mit chemischer Belastung zu leisten. Die Registrierung von Chrom-, Felgen- und anderen Metallreinigern über eine PCN stellt sicher, dass diese Zentren schnell die erforderlichen Produktdetails abrufen können, was die Geschwindigkeit und Wirksamkeit der erforderlichen Behandlung oder Beratung erhöht.

Warum ist das notwendig?

Chrom-, Felgen- und andere Metallreiniger können ätzende oder giftige Chemikalien enthalten, die beim Einatmen, Verschlucken oder bei Kontakt mit der Haut oder den Augen gesundheitsgefährdend sind. Ein PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu den relevanten Sicherheitsinformationen haben, so dass sie präzise Anweisungen geben und die Risiken für Verbraucher und Fachleute, die mit diesen Produkten umgehen, verringern können.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich Chrom-, Felgen- und anderen Metallreinigern, gemäß den CLP-Vorschriften der EU die Anforderungen für die Benachrichtigung von Giftnotrufzentralen (PCN) erfüllen. Diese Maßnahme gewährleistet einheitliche Notfalleinsatzprotokolle und Produktsicherheit in allen EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Benötigen alle Chrom-, Felgen- und Metallreiniger eine PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Nicht gefährliche Produkte müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett stehen?

Antwort: Die UFI befindet sich in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen auf dem Etikett, so dass sie in einer Notfallsituation leicht zu erkennen ist.

Frage: Welche Details muss eine PCN-Einreichung für diese Reiniger enthalten?

Antwort: Ein PCN enthält Angaben zur chemischen Zusammensetzung des Produkts, zur Gefahreneinstufung, zu empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen, zur Verpackung und zu Verwendungsrichtlinien.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, muss die PCN einreichen, wenn es als gefährlich eingestuft wird.

Frage: Welche Strafen gelten für die Nichteinhaltung der PCN-Anforderungen?

Antwort: Die Nichteinreichung eines PCN kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für den Reiniger innerhalb der EU führen, bis die Einhaltung der Vorschriften erreicht ist.

Frage: Müssen auch gewerblich genutzte Metallreiniger diese Vorschriften einhalten?

Antwort: Ja. Jedes gefährliche Produkt, ob für den Verbraucher oder den professionellen Gebrauch, muss die PCN- und CLP-Richtlinien einhalten, wenn es als gefährlich eingestuft ist.

Frage: Seit wann ist die PCN-Anforderung für gefährliche Produkte obligatorisch?

Antwort: Die PCN-Anforderung für gefährliche Chemikaliengemische, einschließlich Chrom-, Felgen- und Metallreiniger, trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).