Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Lösungsmittel und Extraktionsmittel
Lösungsmittel und Extraktionsmittel werden in der Industrie und im Labor häufig verwendet, um andere Substanzen zu lösen oder zu extrahieren. Diese Chemikalien können bei unsachgemäßem Umgang gefährlich sein und möglicherweise zu Gesundheitsrisiken oder Umweltschäden führen. Daher ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Hersteller und Vertreiber von gefährlichen Lösungsmitteln und Extraktionsmitteln eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification – PCN) einreichen müssen, um sicherzustellen, dass die Informationen über die Gefahren des Produkts im Notfall für Giftnotrufzentralen und Notfallhelfer zugänglich sind.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der zur eindeutigen Identifizierung eines chemischen Gemischs dient. Dieser UFI ist für Notfalleinsatzkräfte und Giftnotrufzentralen von entscheidender Bedeutung, um im Falle einer Exposition schnell detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts zu erhalten. Für Lösungsmittel und Extraktionsmittel ist ein UFI obligatorisch und trägt dazu bei, in dringenden Situationen eine genaue Identifizierung sicherzustellen.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine gesetzliche Anforderung für gefährliche chemische Gemische. Sie enthält detaillierte Sicherheitsinformationen über das Produkt, einschließlich der Gefahreneinstufung, Erste-Hilfe-Anweisungen und Vorsichtsmaßnahmen. Bei Lösungsmitteln und Extraktionsmitteln stellt die Einreichung eines PCN sicher, dass die Giftnotrufzentralen über die notwendigen Informationen verfügen, um bei Notfällen mit dem Produkt eingreifen zu können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die sicherstellt, dass alle gefährlichen Chemikalien ordnungsgemäß eingestuft, gekennzeichnet und verpackt sind. Lösungsmittel und Extraktionsmittel müssen gemäß den CLP-Anforderungen etikettiert werden und wesentliche Gefahreninformationen enthalten, um Unfälle zu vermeiden und die richtige Handhabung zu gewährleisten. Die CLP-Verordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Produktsicherheit auf dem EU-Markt.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen in ganz Europa, das im Falle einer Chemikalienexposition lebenswichtige Informationen und Hilfe bietet. Das Giftinformationszentrum stützt sich auf die im PCN bereitgestellten Daten, um die Situation schnell einzuschätzen und medizinische und sicherheitstechnische Ratschläge für den Umgang mit chemiebedingten Notfällen zu erteilen und eine schnelle Reaktion und Behandlung zu gewährleisten.
Warum ist das notwendig?
Lösungsmittel und Extraktionsmittel können bei falscher Handhabung oder unsachgemäßer Lagerung erhebliche Gesundheits- und Umweltrisiken bergen. Ein PCN ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen und Notfalleinsatzkräfte über genaue, aktuelle Informationen über die Gefahren, die Zusammensetzung und die Behandlungsmaßnahmen des Produkts verfügen. Dies trägt dazu bei, die mit der Exposition gegenüber Chemikalien verbundenen Risiken zu mindern und die Sicherheit der Öffentlichkeit und der Umwelt zu gewährleisten.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, eine PCN für gefährliche chemische Gemische, einschließlich Lösungsmittel und Extraktionsmittel, einzureichen, wurde am 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung obligatorisch. Dieses Gesetz stellt sicher, dass alle gefährlichen Gemische bei den Giftnotrufzentralen in der EU registriert werden, um wirksame Notfallmaßnahmen zu erleichtern.
FAQ
Frage: Benötigen Lösungsmittel und Extraktionsmittel eine PCN?
Antwort: Ja, wenn das Lösungs- oder Extraktionsmittel gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft ist, muss ein PCN eingereicht werden. Dadurch wird sichergestellt, dass den Giftnotrufzentralen im Notfall alle relevanten Sicherheits- und Gefahrendaten zur Verfügung stehen.
Frage: Welche Informationen sind für eine PCN-Einreichung für Lösungsmittel und Extraktionsmittel erforderlich?
Antwort: Eine PCN-Einreichung für Lösungsmittel und Extraktionsmittel erfordert Informationen wie die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung, Erste-Hilfe-Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen. Auch der UFI muss als Teil des Registrierungsprozesses angegeben werden.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produktetikett angezeigt werden?
Antwort: Die UFI sollte deutlich auf dem Produktetikett angegeben werden, zusammen mit anderen Gefahreninformationen, so dass im Falle eines Notfalls oder einer Exposition leicht darauf verwiesen werden kann.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Lösungsmittel und Extraktionsmittel verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Vertreiber des Lösungsmittels oder Extraktionsmittels ist dafür verantwortlich, den PCN bei der zuständigen nationalen Giftnotrufzentrale einzureichen.
Frage: Was passiert, wenn kein PCN für gefährliche Lösungsmittel und Extraktionsmittel eingereicht wird?
Antwort: Das Versäumnis, einen PCN für gefährliche Lösungsmittel und Extraktionsmittel einzureichen, kann zu Geldstrafen, Marktbeschränkungen oder zum Ausschluss des Produkts vom Markt führen. Die Einhaltung der Vorschriften ist unerlässlich, um eine sichere Handhabung und die Einhaltung der Vorschriften in der EU zu gewährleisten.
Frage: Sind alle Lösungsmittel und Extraktionsmittel gemäß CLP als gefährlich eingestuft?
Antwort: Nicht alle Lösungs- und Extraktionsmittel sind als gefährlich eingestuft, aber wenn sie Chemikalien enthalten, die gemäß CLP als gefährlich gelten, muss ein PCN eingereicht werden. Es ist wichtig, die Gefahreneinstufung des Produkts zu bewerten, um festzustellen, ob ein PCN erforderlich ist.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).