PCN & UFI für lösliche Farbstoffe

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Farbstoffe (lösliche Farbstoffe)

Farbstoffe (lösliche Farbmittel) sind chemische Substanzen, die verwendet werden, um Produkten wie Textilien, Leder, Papier oder verschiedenen anderen Materialien Farbe zu verleihen. Auch wenn sie harmlos erscheinen, enthalten viele Farbstoffe Bestandteile, die bei unsachgemäßer Handhabung gefährlich sein können. Gemäß den EU-Vorschriften ist für jeden Farbstoff, der als gefährlich eingestuft wird, eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen schnellen Zugriff auf die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung und Erste-Hilfe-Maßnahmen haben. Diese Informationen ermöglichen eine schnelle und wirksame Behandlung im Falle einer versehentlichen Exposition.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen Formulierung verbindet. Bei löslichen Farbstoffen muss der UFI deutlich sichtbar auf dem Produktetikett stehen, oft in der Nähe von Gefahren- oder Warnhinweisen. Giftnotrufzentralen verlassen sich auf diesen Code, um im Notfall sofort die Zusammensetzung des Produkts zu identifizieren und die richtige medizinische Hilfe zu leisten.

Was ist ein PCN?

Für gefährliche chemische Gemische, die in der EU vermarktet werden, ist eine Poison Centre Notification (PCN) vorgeschrieben. Durch die Einreichung einer PCN für Farbstoffe stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Produktdaten zur Verfügung, einschließlich der Zusammensetzung des Farbstoffs, der Anwendungshinweise, der Gefahreneinstufung und der Verpackungsdetails. Dadurch wird sichergestellt, dass medizinisches Fachpersonal bei einer versehentlichen Exposition effizient reagieren kann.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein EU-Rahmenwerk, das die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien standardisiert. Wenn ein Farbstoff bestimmte Gefahrenkriterien erfüllt, muss er auf seinem Etikett mit spezifischen Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und der UFI gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung hilft den Anwendern, potenzielle Risiken zu erkennen und sichere Handhabungsmethoden anzuwenden.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die in Notfällen mit chemischer Belastung sofortige Hilfe anbieten. Wenn Unternehmen gefährliche Farbstoffe mit einer PCN registrieren, stellen sie sicher, dass die Giftnotrufzentralen schnell die Zusammensetzung und die Gefahrendaten des Produkts abrufen können, um im Falle eines Zwischenfalls eine genaue medizinische Beratung zu ermöglichen.

Warum ist das notwendig?

Auch wenn Farbstoffe in erster Linie dazu gedacht sind, Farbe hinzuzufügen, enthalten viele lösliche Farbstoffe Stoffe, die bei unsachgemäßer Handhabung Menschen oder die Umwelt schädigen können. Wenn Sie einen PCN einreichen, stellen Sie sicher, dass die Giftnotrufzentralen mit gründlichen Sicherheitsinformationen ausgestattet sind, um das Risiko schwerer Folgen bei versehentlichem Verschlucken, Einatmen oder Haut-/Augenkontakt zu verringern.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 schreibt die EU vor, dass alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich bestimmter Farbstoffe, über eine Giftnotrufzentrale registriert werden müssen. Diese Vorschrift gewährleistet einheitliche Sicherheitsstandards und effiziente Notfallprotokolle in allen EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Ist für alle Farbstoffe ein PCN erforderlich?

Antwort: Nur Farbstoffe, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft werden, benötigen eine PCN. Produkte, die nicht als gefährlich eingestuft sind, müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo befindet sich die UFI auf dem Produktetikett?

Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen angezeigt, so dass die Notfalleinsatzkräfte die genaue Formulierung des Produkts leicht erkennen können.

Frage: Was muss ein PCN-Antrag für Farbstoffe enthalten?

Antwort: Ein PCN muss die chemische Zusammensetzung des Farbstoffs, die Gefahrenklassifizierung, Verpackungsdetails, empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen und Anwendungsrichtlinien enthalten, um Giftnotrufzentralen bei Expositionsvorfällen zu unterstützen.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: In der Regel muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der den gefährlichen Farbstoff auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen, wenn er die CLP-Kriterien erfüllt.

Frage: Was sind die Risiken, wenn ein Farbstoff nicht ordnungsgemäß registriert ist?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Bußgeldern oder Einschränkungen beim Verkauf des Farbstoffs in der EU führen, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind. Außerdem verzögert sich die Reaktion auf Notfälle, wenn es zu einer versehentlichen Exposition kommt.

Frage: Was passiert, nachdem ein PCN eingereicht wurde?

Antwort: Sobald der PCN eingereicht wurde, werden die Sicherheitsdaten des Farbstoffs in den Datenbanken der Giftnotrufzentrale gespeichert. In Notfällen können medizinische Fachkräfte schnell auf diese Informationen zugreifen und die richtige Behandlung oder Beratung anbieten.

Frage: Seit wann gilt die PCN-Vorschrift für gefährliche Farbstoffe?

Antwort: Die Verpflichtung begann am 1. Januar 2021, in Angleichung an die CLP-Vorschriften der EU für gefährliche chemische Gemische.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).