Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Reagenzien und Laborchemikalien
Reagenzien und Laborchemikalien sind für verschiedene Anwendungen in der chemischen Analyse und für Reaktionen unerlässlich. Diese Produkte werden mit einem hohen Reinheitsgrad hergestellt, um ihre Genauigkeit und Wirksamkeit in wissenschaftlichen und industriellen Umgebungen zu gewährleisten. Da diese Chemikalien aufgrund ihrer Zusammensetzung und ihres Verwendungszwecks oft potenzielle Gefahren bergen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) zu übermitteln, um sicherzustellen, dass den Giftnotrufzentralen im Notfall genaue Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein eindeutiger alphanumerischer Code, der eine bestimmte chemische Formulierung mit der Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) für ein Produkt verknüpft. Dieser Code ist für Reagenzien und Laborchemikalien unverzichtbar, da er es den Giftnotrufzentralen ermöglicht, die genaue chemische Mischung in einer Notfallsituation schnell zu identifizieren und genaue Ratschläge für die Behandlung zu geben.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) ist in der Europäischen Union eine gesetzliche Vorschrift für gefährliche Produkte, einschließlich Reagenzien und Laborchemikalien. Die PCN stellt sicher, dass den zuständigen Behörden genaue und notwendige Sicherheitsdaten, wie z.B. Gefahreneinstufungen und Anweisungen zur Notfallbehandlung, zur Verfügung gestellt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle gefährlichen Chemikalien, einschließlich Reagenzien und Laborchemikalien, bei den Giftnotrufzentralen registriert sind, um die öffentliche Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist ein Rahmenwerk der Europäischen Union, das regelt, wie gefährliche Chemikalien einzustufen, zu kennzeichnen und zu verpacken sind. Für Reagenzien und Laborchemikalien stellt die CLP-Verordnung sicher, dass alle notwendigen Gefahrensymbole, Signalwörter, Sicherheitshinweise und die UFI auf dem Produktetikett enthalten sind, um die Benutzer über die Risiken und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu informieren. Diese Verordnung stellt sicher, dass die Produkte klar kommuniziert werden, um potenzielle Gefahren zu minimieren.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen in ganz Europa, die in Notfällen Ratschläge und Hilfestellung bei einer Exposition gegenüber Chemikalien geben. Diese Zentren sind auf die Daten der PCNs angewiesen, um sicherzustellen, dass sie in Situationen, in denen es zu einer Exposition gegenüber Reagenzien und Laborchemikalien kommt, insbesondere in Industrie- oder Laborumgebungen, genaue und rechtzeitige Ratschläge geben können.
Warum ist das notwendig?
Aufgrund der Gefährlichkeit vieler Reagenzien und Laborchemikalien ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen über alle notwendigen Informationen verfügen, um in einem Notfall handeln zu können. Durch die Registrierung von gefährlichen Chemikalien tragen Hersteller und Importeure dazu bei, dass sofortige und korrekte Maßnahmen ergriffen werden können, um die Risiken einer chemischen Exposition zu bewältigen. Dies ist entscheidend für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die gesetzliche Verpflichtung, einen PCN für gefährliche Gemische, einschließlich Reagenzien und Laborchemikalien, einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung obligatorisch. Alle gefährlichen chemischen Produkte müssen nun bei den Giftnotrufzentralen registriert werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden.
FAQ
Frage: Ist für alle Reagenzien und Laborchemikalien ein PCN erforderlich?
Antwort: Nein, nur Reagenzien und Laborchemikalien, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Wenn das chemische Gemisch als gefährlich eingestuft wird, muss es eine PCN haben, um die Einhaltung der Vorschriften und die Sicherheit zu gewährleisten.
Frage: Welche Informationen werden benötigt, um einen PCN für Reagenzien und Laborchemikalien auszufüllen?
Antwort: Um einen PCN für Reagenzien und Laborchemikalien auszufüllen, müssen Sie Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, den Verwendungszweck und die Verpackung bereitstellen. Die UFI muss auch auf dem Etikett des Produkts angegeben werden, damit es in Notfällen identifiziert werden kann.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produkt angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss deutlich auf dem Produktetikett neben den Gefahren- und Sicherheitshinweisen angegeben werden, um sicherzustellen, dass sie für die Giftnotrufzentrale und im Notfall leicht zugänglich ist.
Frage: Wer ist für die Einreichung des PCN für Reagenzien und Laborchemikalien verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Reagenz oder die Laborchemikalie in der EU in Verkehr bringt, ist für die Übermittlung der PCN an die Giftinformationszentralen verantwortlich.
Frage: Welche Folgen hat die Nichteinhaltung der PCN-Anforderungen?
Antwort: Das Versäumnis, einen PCN für gefährliche Reagenzien und Laborchemikalien einzureichen, kann zu Geldstrafen, Marktbeschränkungen oder zum Ausschluss des Produkts vom Markt führen. Die Einhaltung der Vorschriften stellt sicher, dass das Produkt innerhalb der EU verkauft werden kann und garantiert die Sicherheit bei der Verwendung.
Frage: Unterliegen alle Reagenzien und Laborchemikalien den CLP- und PCN-Vorschriften?
Antwort: Nein: Nein, nur die Reagenzien und Laborchemikalien, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen die PCN- und Kennzeichnungsvorschriften erfüllen. Nicht gefährliche Produkte unterliegen im Allgemeinen nicht diesen Vorschriften.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).