Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Registrierung von Hilfsmitteln für Künstler bei der Giftnotrufzentrale
Hilfsmittel für Künstler wie Öle, Lösungsmittel, Verdünner, Spezialeffekte, Tönungsmedien, Trocknungsgels, Fixiermittel und Lacke spielen eine wichtige Rolle im kreativen Prozess. Diese Materialien enthalten jedoch häufig Chemikalien, die bei unsachgemäßer Verwendung ein Gesundheitsrisiko darstellen können, insbesondere wenn sie mit der Haut in Berührung kommen, eingeatmet oder verschluckt werden. Um die Sicherheit sowohl von Fachleuten als auch von Verbrauchern zu gewährleisten, müssen diese Produkte bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist erforderlich, um den Rettungskräften im Falle eines Zwischenfalls wichtige Sicherheitsinformationen zu geben.
Was ist ein UFI?
Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein alphanumerischer Code, der die spezifische Formulierung eines Produkts identifiziert. Für Hilfsstoffe, die von Künstlern verwendet werden, bietet der UFI eine klare und eindeutige Möglichkeit, das Produkt im Falle einer Notfallexposition zu identifizieren. Dieser Code ermöglicht es medizinischen Fachkräften, schnell auf die Sicherheitsdaten des Produkts zuzugreifen, die für die Behandlung einer versehentlichen Exposition gegenüber den im Produkt enthaltenen Chemikalien entscheidend sein können.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein gesetzlich vorgeschriebener Bericht, der bei der Giftnotrufzentrale eingereicht wird und in dem die Zusammensetzung, die Gefahren und die Notfallmaßnahmen für ein Produkt aufgeführt sind. Für Künstlerhilfsmittel wie Öle, Lösungsmittel und Lacke stellt die PCN sicher, dass im Notfall genaue Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen. Diese Informationen helfen den Rettungskräften, eine schnelle und wirksame Behandlung durchzuführen und die Schäden im Falle einer versehentlichen Exposition zu minimieren.
Was ist CLP?
CLP (Classification, Labelling, and Packaging – Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) ist eine europäische Verordnung, die vorschreibt, dass Produkte, einschließlich Hilfsmittel für Künstler, entsprechend ihrer potenziellen Gefahren eingestuft werden müssen. Diese Verordnung schreibt vor, dass Produkte wie Lösungsmittel und Lacke ordnungsgemäß mit Gefahrensymbolen, Vorsichtshinweisen und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet werden müssen, um sicherzustellen, dass die Benutzer über alle mit dem Produkt verbundenen Risiken informiert sind. Die CLP-Verordnung trägt dazu bei, die sichere Handhabung und Verwendung dieser Materialien zu gewährleisten, insbesondere in künstlerischen Umgebungen, in denen sie häufig verwendet werden.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist eine Organisation, die die Sammlung und Verbreitung von Sicherheitsinformationen über chemische Produkte in der Europäischen Union erleichtert. Sie dient als zentrale Ressource für Notfalleinsatzkräfte und stellt ihnen wichtige Produktdaten zur Verfügung, um sie bei der Bewältigung von Gesundheitsrisiken zu unterstützen. Durch die Registrierung von Hilfsmitteln für Künstler bei der Giftnotrufzentrale stellen die Hersteller sicher, dass wichtige Sicherheitsinformationen im Notfall leicht zugänglich sind, was für eine effektive Behandlung entscheidend sein kann.
Warum ist das notwendig?
Poison Centre Notification (PCN) ist für Hilfsmaterialien, die im künstlerischen Prozess verwendet werden, notwendig, um sicherzustellen, dass wichtige Sicherheitsinformationen für medizinisches Fachpersonal im Falle einer versehentlichen Exposition oder Verschlucken zugänglich sind. Diese Materialien enthalten oft gefährliche Substanzen wie Lösungs- und Verdünnungsmittel, die bei unsachgemäßem Umgang gesundheitliche Probleme verursachen können. Die Registrierung dieser Materialien trägt zum Schutz der Gesundheit der Benutzer bei und stellt sicher, dass die Rettungskräfte schnellen Zugriff auf detaillierte Sicherheitsdaten haben.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller gefährlicher chemischer Produkte, einschließlich Hilfsstoffen für Künstler, verpflichtend, eine Giftnotrufmeldung (PCN) bei der EU einzureichen. Diese Verordnung ist Teil der laufenden Bemühungen der Europäischen Union, die sichere Verwendung von Chemikalien zu gewährleisten und die öffentliche Gesundheit zu schützen.
FAQ
Frage: Müssen Hilfsmittel für Künstler bei der Giftnotrufzentrale angemeldet werden?
Antwort: Ja, Hilfsmittel für Künstler wie Öle, Lösungsmittel, Verdünner, Lacke und Spezialeffekte müssen bei der Giftnotrufzentrale registriert werden, wenn sie gefährliche Stoffe enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle einer versehentlichen Exposition Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben.
Frage: Was ist der Zweck der UFI für Künstlerhilfsmittel?
Antwort: Der UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Code, der die spezifische Formulierung eines Hilfsstoffs für Künstler identifiziert. Er stellt sicher, dass die Rettungskräfte im Notfall schnell die Sicherheitsinformationen des Produkts finden können, was die Geschwindigkeit und Genauigkeit der Behandlung verbessert.
Frage: Warum ist eine PCN für Hilfsmittel für Künstler erforderlich?
Antwort: Eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) liefert den Rettungskräften wichtige Sicherheitsdaten, wie die chemische Zusammensetzung, die Gefahren und die Erste-Hilfe-Maßnahmen für ein Produkt. Dadurch wird sichergestellt, dass im Falle einer Exposition gegenüber schädlichen Stoffen in dem Produkt die entsprechenden medizinischen Maßnahmen ergriffen werden können.
Frage: Wie wird das CLP auf Hilfsmittel für Künstler angewendet?
Antwort: Die CLP-Verordnung schreibt vor, dass Hilfsstoffe wie Farben, Lösungsmittel und Lacke auf der Grundlage ihrer Gefahren eingestuft, mit Sicherheitsinformationen gekennzeichnet und entsprechend verpackt werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Benutzer über alle Risiken informiert sind und die Produkte sicher handhaben können.
Frage: Seit wann ist es obligatorisch, einen PCN für Hilfsmaterialien für Künstler einzureichen?
Antwort: Seit dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller gefährlicher chemischer Produkte, einschließlich Hilfsstoffen für Künstler, verpflichtend, eine Giftnotrufmeldung (PCN) an die EU zu übermitteln. Diese Verordnung trägt zur Verbesserung der Chemikaliensicherheit und des Schutzes der öffentlichen Gesundheit in der gesamten Europäischen Union bei.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).