Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Kraftstoffadditive und -komponenten
Kraftstoffadditive und Kraftstoffbestandteile werden verwendet, um bestimmte Eigenschaften von Kraftstoffen zu verbessern oder zu unterdrücken, z.B. um die Verbrennungseffizienz zu verbessern, Korrosion zu verhindern oder Emissionen zu reduzieren. Diese Additive sind für die Optimierung der Kraftstoffleistung von entscheidender Bedeutung, können aber auch Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bergen, wenn sie falsch gehandhabt oder missbraucht werden. Gemäß den EU-Vorschriften müssen Hersteller und Importeure von Kraftstoffadditiven eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification – PCN) einreichen, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen Zugang zu den notwendigen Sicherheitsdaten haben, um auf eine mögliche Exposition oder Notfälle reagieren zu können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der die Zusammensetzung eines Kraftstoffzusatzes oder einer Kraftstoffkomponente eindeutig identifiziert. Der UFI hilft den Giftnotrufzentralen, im Notfall schnell auf die relevanten Sicherheitsdaten zuzugreifen. Er muss auf dem Produktetikett angegeben werden, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte Expositionsvorfälle effizient identifizieren und darauf reagieren können.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine obligatorische Übermittlung von Produktdaten, einschließlich der chemischen Zusammensetzung, der Gefahreneinstufung, des Verwendungszwecks und der Verpackungsangaben, an die Giftnotrufzentralen. Die Daten helfen den Giftnotrufzentralen, im Falle einer Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien, wie z.B. Kraftstoffadditiven und -bestandteilen, sofortigen und genauen medizinischen Rat zu erteilen und Notfallmaßnahmen einzuleiten.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass alle gefährlichen Produkte auf der Grundlage ihrer physikalischen, gesundheitlichen und ökologischen Gefahren korrekt eingestuft werden. Kraftstoffadditive und -komponenten müssen die CLP-Anforderungen erfüllen und auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen, um die Benutzer über die mit ihrer Verwendung verbundenen potenziellen Risiken zu informieren.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Organisationen, die für die Bewältigung von Zwischenfällen mit chemischer Belastung zuständig sind. Durch den Zugriff auf die über das PCN bereitgestellten Daten können die Giftnotrufzentralen in Notfällen genaue Beratung und medizinische Hilfe anbieten und so die öffentliche Sicherheit in Situationen mit gefährlichen Substanzen wie Kraftstoffzusätzen gewährleisten.
Warum ist das notwendig?
Kraftstoffadditive und Kraftstoffbestandteile enthalten oft gefährliche Chemikalien, die bei unsachgemäßem Gebrauch oder unsachgemäßer Handhabung ernsthafte Gesundheits- oder Umweltrisiken verursachen können. Der PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen rechtzeitig Zugang zu wichtigen Produktinformationen haben, so dass sie schnell und präzise auf alle Expositionsvorfälle reagieren können. Dies trägt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bei und unterstützt wirksame Notfalleinsatzprotokolle.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Die Anforderung, einen PCN für Kraftstoffadditive und -komponenten einzureichen, wurde am 1. Januar 2021 als Teil von Anhang VIII der CLP-Verordnung verbindlich. Diese Verpflichtung stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen auf die notwendigen Sicherheitsdaten zugreifen können, um auf mögliche chemische Expositionen oder Vergiftungsfälle reagieren zu können.
FAQ
Frage: Benötigen alle Kraftstoffadditive einen PCN?
Antwort: Ja, alle Kraftstoffadditive und -komponenten, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen mit einem PCN eingereicht werden.
Frage: Welche Informationen muss ich in einem PCN-Antrag für Kraftstoffadditive angeben?
Antwort: Eine PCN-Einreichung für Kraftstoffadditive muss die chemische Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung, den Verwendungszweck, Verpackungsdetails und den UFI-Code für das Produkt enthalten.
Frage: Wo sollte die UFI auf Kraftstoffadditiven angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett neben Gefahrensymbolen und Sicherheitshinweisen oder in dem dem Produkt beiliegenden Sicherheitsdatenblatt (SDS) angegeben werden.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Kraftstoffadditive zuständig?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der den Kraftstoffzusatz oder die Kraftstoffkomponente auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Welche Folgen hat die Nichtvorlage eines PCN?
Antwort: Das Versäumnis, einen PCN einzureichen, kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Beschränkungen für den Verkauf von Kraftstoffzusätzen auf dem EU-Markt führen.
Frage: Gelten für Wärmeübertragungsflüssigkeiten die gleichen PCN-Anforderungen?
Antwort: Nein, Wärmeübertragungsflüssigkeiten sind von der Kategorie der Kraftstoffadditive und -komponenten ausgeschlossen und unterliegen separaten gesetzlichen Anforderungen. Weitere Informationen finden Sie in der Kategorie “Wärmeübertragungsflüssigkeiten”.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).