Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Korrekturflüssigkeiten
Korrekturflüssigkeiten werden häufig zum Abdecken von permanenter Tinte verwendet, um Korrekturen auf Papier vorzunehmen. Diese Produkte sind zwar hilfreich, können aber gefährliche Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Handhabung ein Risiko darstellen. Im Rahmen der EU-Vorschriften müssen Hersteller und Importeure von Korrekturflüssigkeiten eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification – PCN) einreichen, um sicherzustellen, dass Notärzte und medizinisches Fachpersonal über die notwendigen Informationen für den Umgang mit einer versehentlichen Exposition verfügen. Die PCN ist wichtig, um sicherzustellen, dass bei Missbrauch oder Unfällen mit Korrekturflüssigkeiten die Sicherheitsprotokolle befolgt werden.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der zur eindeutigen Identifizierung von chemischen Mischungen, wie z.B. Korrekturflüssigkeiten, verwendet wird. Dieser Code muss auf dem Etikett des Produkts angegeben werden, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte im Notfall schnell auf wichtige Sicherheitsdaten zugreifen können. Der UFI ist ein wesentlicher Bestandteil der Benachrichtigung der Giftnotrufzentrale und hilft dabei, die Zusammensetzung der Korrekturflüssigkeit im Falle eines Unfalls zu identifizieren.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht, der detaillierte Informationen über ein chemisches Gemisch, einschließlich seiner Zusammensetzung, Gefahren und Notfallmaßnahmen, enthält. Für Korrekturflüssigkeiten liefert der PCN Informationen über die Inhaltsstoffe und die potenziellen Risiken bei einer Exposition. Dadurch wird sichergestellt, dass die Notdienste über die notwendigen Daten verfügen, um bei Unfällen effektiv zu reagieren und das Risiko von Schäden zu verringern.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass gefährliche Chemikalien ordnungsgemäß eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden, um die Benutzer über die mit dem Produkt verbundenen Risiken zu informieren. Bei Korrekturflüssigkeiten muss das CLP-Etikett Gefahrenpiktogramme, Signalwörter und Sicherheitshinweise enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass die Benutzer sich der Risiken einer Exposition bewusst sind und angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Giftinformationszentrum ist ein Netzwerk von Zentren, die Informationen über gefährliche Chemikalien in der EU sammeln, verwalten und weitergeben. Diese Zentren tragen dazu bei, dass Angehörige der Gesundheitsberufe und Rettungskräfte schnell und präzise auf Informationen über gefährliche Stoffe zugreifen können, so dass ein effektiver Umgang mit potenziellen Vergiftungen oder Zwischenfällen mit chemischer Belastung möglich ist. Durch die Registrierung von Korrekturflüssigkeiten bei der Giftnotrufzentrale wird sichergestellt, dass die erforderlichen Daten bei Bedarf in Notfällen zur Verfügung stehen.
Warum ist das notwendig?
Korrekturflüssigkeiten können gefährliche Chemikalien enthalten, und eine unsachgemäße Handhabung oder Exposition kann zu ernsthaften Gesundheitsrisiken führen. Durch die Einreichung eines PCN tragen die Hersteller dazu bei, dass Notfalleinsatzkräfte und medizinisches Fachpersonal rechtzeitig genaue Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts und mögliche Gefahren erhalten. Dies trägt zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Minimierung der Gesundheitsrisiken bei der Verwendung von Korrekturflüssigkeiten bei.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 schreibt die EU-CLP-Verordnung Anhang VIII vor, dass alle gefährlichen chemischen Gemische, einschließlich Korrekturflüssigkeiten, eine Giftnotrufnummer (PCN) haben müssen. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass Notfalleinsatzkräfte und medizinisches Fachpersonal in der gesamten EU im Falle eines Zwischenfalls mit einer chemischen Substanz Zugang zu Sicherheitsinformationen haben.
FAQ
Frage: Muss ich einen PCN für mein Korrekturflüssigkeitsprodukt einreichen?
Antwort: Ja, wenn Ihre Korrekturflüssigkeit gefährliche Chemikalien enthält, ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen PCN einzureichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle eines Unfalls Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben.
Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für meine Korrekturflüssigkeit einreiche?
Antwort: Das Versäumnis, einen PCN für Ihre Korrekturflüssigkeit einzureichen, kann zu gesetzlichen Strafen führen, einschließlich Geldstrafen und möglichem Marktrückzug. Darüber hinaus fehlen den Rettungsdiensten möglicherweise die notwendigen Informationen, um die Exposition wirksam zu bekämpfen, was die Gesundheitsrisiken erhöht.
Frage: Wie reiche ich eine PCN für mein Korrekturflüssigkeitsprodukt ein?
Antwort: Um eine PCN einzureichen, müssen Sie detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung Ihres Produkts bereitstellen, es gemäß CLP klassifizieren und diese Informationen an die zuständige Giftinformationszentrale in Ihrem EU-Mitgliedstaat senden. Wir können Sie bei der Erstellung des UFI, des Produktetiketts und der Einreichung der PCN unterstützen, um die Einhaltung der EU-Vorschriften zu gewährleisten.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).