Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
| Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
| Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
| Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
| Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
| Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
| Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
| Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
| Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Klebstoffentferner
Klebstoffentferner sind spezielle Produkte, die Klebstoffrückstände auf Oberflächen wie Metall, Glas oder Kunststoff abbauen und auflösen. Sie enthalten oft Chemikalien wie Lösungsmittel oder andere hochwirksame Stoffe, die bei Einnahme, Einatmen oder Kontakt mit Haut oder Augen ein Gesundheitsrisiko darstellen können. Wenn ein Klebstoffentferner gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft wird, ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) erforderlich. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu detaillierten Sicherheitsdaten haben, so dass sie im Falle einer Exposition effektiv reagieren können.
Was ist ein UFI?
Ein Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt mit seiner genauen chemischen Formulierung verbindet. Bei Klebstoffentfernern muss der UFI auf dem Produktetikett erscheinen, normalerweise in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. Dieser Code ist für die Giftnotrufzentralen von entscheidender Bedeutung, um das Produkt bei einem Notfall schnell identifizieren zu können.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) ist eine obligatorische Vorlage für gefährliche chemische Gemische, die in der EU auf den Markt gebracht werden. Durch die Einreichung einer PCN für einen Klebstoffentferner stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Produktinformationen zur Verfügung, einschließlich der chemischen Zusammensetzung und der Gefahrenklassifizierung. Dadurch wird sichergestellt, dass die Notfalleinsatzkräfte im Falle einer versehentlichen Exposition genaue und rechtzeitige Hilfe leisten können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Identifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Klebstoffentferner als gefährlich eingestuft wird, muss er gemäß den CLP-Richtlinien mit eindeutigen Gefahrensymbolen, Risikohinweisen und dem UFI gekennzeichnet werden. Dieses Kennzeichnungssystem hilft den Anwendern, potenzielle Risiken zu verstehen und beim Umgang mit dem Produkt angemessene Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Einrichtungen, die sich der medizinischen Beratung bei Unfällen mit chemischer Belastung widmen. Die Einreichung einer PCN stellt sicher, dass diese Zentren die Formulierung eines Klebstoffentferners schnell identifizieren und genaue Anweisungen zur Minderung von Gesundheitsrisiken geben können.
Warum ist das notwendig?
Klebstoffentferner enthalten häufig starke Lösungsmittel oder Chemikalien, die bei unsachgemäßem Gebrauch schädlich sein können. Durch die Registrierung über einen PCN können die Giftnotrufzentralen Personen, die mit diesen Produkten in Berührung gekommen sind, schnell gezielte medizinische Beratung anbieten. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit schwerer gesundheitlicher Folgen verringert und die Einhaltung der EU-Vorschriften sichergestellt.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Nach EU-Recht müssen ab dem 1. Januar 2021 alle gefährlichen chemischen Gemische – einschließlich Klebstoffentferner – über eine PCN registriert werden, wenn sie bestimmte Gefahrenkriterien erfüllen. Diese Verordnung fördert die Produktsicherheit und unterstützt effektive Notfallmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten.
FAQ
Frage: Ist für alle Klebstoffentferner eine PCN erforderlich?
Antwort: Nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen einen PCN. Nicht gefährliche Produkte sind von dieser Anforderung ausgenommen.
Frage: Wo sollte die UFI auf dem Produkt angebracht werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen, damit sie in Notfällen leicht auffindbar ist.
Frage: Welche Informationen sind in einer PCN für Klebstoffentferner enthalten?
Antwort: Ein PCN enthält Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Verpackung, den Verwendungszweck und die empfohlenen Sicherheitsmaßnahmen.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Welche Folgen hat die Nicht-Einreichung einer PCN?
Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Geldbußen oder zur Entfernung des Produkts vom EU-Markt führen, bis die PCN-Anforderungen erfüllt sind.
Frage: Unterliegen Klebstoffentferner für den professionellen Gebrauch denselben Vorschriften?
Antwort: Ja: Ja, wenn ein Produkt gemäß CLP als gefährlich eingestuft ist, muss es mit einem PCN versehen werden, unabhängig davon, ob es für den Verbraucher oder für den gewerblichen Gebrauch bestimmt ist.
Frage: Seit wann ist die PCN-Pflicht obligatorisch?
Antwort: Die Anforderung, einen PCN für gefährliche chemische Gemische einzureichen, ist seit dem 1. Januar 2021 als Teil der EU CLP-Verordnung in Kraft.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).

