Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Registrierung von Instant Action Luftpflegeprodukten bei der Giftnotrufzentrale
Sofort wirkende Luftpflegeprodukte wurden entwickelt, um die Raumluft schnell zu desodorieren oder zu beduften. Diese Produkte werden in der Regel in Wohnungen, Büros und öffentlichen Räumen verwendet, um Gerüche schnell zu neutralisieren oder einen Duft zu erzeugen. Da diese Produkte Chemikalien enthalten können, die potenziell gefährlich sein können, ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufmeldung (PCN) abzugeben. Dadurch wird sichergestellt, dass Notfalleinsatzkräfte und medizinisches Fachpersonal im Falle einer Exposition oder eines Zwischenfalls Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen wie der chemischen Zusammensetzung, der Gefahreneinstufung und den Notfallmaßnahmen haben.
Was ist ein UFI?
Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein eindeutiger Code, der eine bestimmte chemische Formulierung eines Produkts identifiziert. Bei sofort wirkenden Luftpflegeprodukten sorgt der UFI dafür, dass die Einsatzkräfte im Falle eines Zwischenfalls schnell auf die notwendigen Sicherheitsdaten des Produkts zugreifen können. Der UFI ist eine obligatorische Anforderung für Produkte, die eine Poison Centre Notification (PCN) erfordern.
Was ist ein PCN?
Eine PCN (Poison Centre Notification) ist ein Bericht, der von Herstellern oder Importeuren bei der Giftnotrufzentrale eingereicht wird und wesentliche Sicherheitsinformationen über ein Produkt enthält. Dazu gehören Einzelheiten über die chemische Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung, Notfallmaßnahmen und Kontaktinformationen. Die Einreichung einer PCN trägt dazu bei, dass die notwendigen Sicherheitsdaten den medizinischen Fachkräften und den Notfalleinsatzkräften in einer Notfallsituation zur Verfügung stehen.
Was ist CLP?
CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) ist eine EU-Verordnung, die sicherstellt, dass Produkte auf der Grundlage ihrer Gefahren eingestuft, mit entsprechenden Warnsymbolen gekennzeichnet und mit Sicherheitsanweisungen verpackt werden. Bei sofort wirkenden Luftpflegeprodukten stellt CLP sicher, dass Verbraucher und Rettungskräfte über alle mit dem Produkt verbundenen Risiken informiert sind und wissen, wie sie im Falle einer Exposition oder eines Unfalls sicher mit dem Produkt umgehen können.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein zentrales System, in dem Sicherheitsdaten für gefährliche Produkte gespeichert und für medizinisches Fachpersonal und Rettungskräfte zugänglich gemacht werden. Durch die Registrierung eines Produkts bei der Giftnotrufzentrale stellen die Hersteller sicher, dass die wesentlichen Sicherheitsdaten im Notfall verfügbar sind. Dies hilft den Einsatzkräften, bei Zwischenfällen mit dem Produkt eine angemessene medizinische Behandlung und Beratung anzubieten.
Warum ist das notwendig?
Sofort wirksame Luftpflegeprodukte können Inhaltsstoffe enthalten, die gefährlich sein können, wenn sie eingeatmet werden oder mit der Haut oder den Augen in Berührung kommen. Die Registrierung dieser Produkte bei der Giftnotrufzentrale trägt dazu bei, dass Notfalleinsatzkräfte und Gesundheitsdienstleister bei einem Notfall schnell auf wichtige Sicherheitsdaten zugreifen können. Dies verbessert die Reaktionszeit und die Effektivität der Behandlung von Expositionsvorfällen und schützt letztendlich die öffentliche Gesundheit.
Seit wann ist es gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller und Importeure gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) für gefährliche Produkte, einschließlich sofort wirksamer Luftpflegeprodukte, einzureichen. Diese Verordnung wurde eingeführt, um die Sicherheit der Verbraucher zu erhöhen und die Reaktionsfähigkeit in Notfällen innerhalb der Europäischen Union zu verbessern.
FAQ
Frage: Was ist ein UFI und warum ist es für mein Instant Action Air Care Produkt notwendig?
Antwort: Ein UFI (Unique Formula Identifier) ist ein Code, der die chemische Formulierung Ihres Produkts eindeutig identifiziert. Er wird im Rahmen des Poison Centre Notification (PCN)-Verfahrens für Ihr sofort wirkendes Luftpflegeprodukt benötigt, damit die Rettungskräfte bei einem Notfall schnell auf die Sicherheitsdaten zugreifen können.
Frage: Muss ich für alle sofort wirkenden Luftpflegeprodukte einen PCN einreichen?
Antwort: Ja: Ja, für jedes sofort wirkende Luftpflegeprodukt, das gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft ist, muss eine Giftnotrufnummer (PCN) eingereicht werden. Dazu gehören Produkte wie Lufterfrischer, Sprays oder andere Produkte, die zur schnellen Desodorierung oder Beduftung der Raumluft verwendet werden.
Frage: Wie wird CLP auf mein Luftpflegeprodukt angewendet?
Antwort: Die CLP-Vorschriften (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung) stellen sicher, dass Ihr Produkt auf der Grundlage seiner Gefahren korrekt eingestuft, mit den entsprechenden Warnsymbolen gekennzeichnet und mit den wesentlichen Sicherheitshinweisen verpackt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass Verbraucher und Rettungskräfte über die Risiken informiert sind und das Produkt im Falle eines Zwischenfalls sicher handhaben können.
Frage: Was macht die Vergiftungszentrale und warum ist die Registrierung meines Produkts wichtig?
Antwort: Die Giftnotrufzentrale speichert Sicherheitsdaten für gefährliche Produkte und macht diese Informationen für Rettungskräfte und medizinisches Fachpersonal zugänglich. Indem Sie Ihr Instant Action Air Care-Produkt bei der Giftnotrufzentrale registrieren, stellen Sie sicher, dass im Notfall wichtige Sicherheitsinformationen verfügbar sind und eine schnelle und effektive Reaktion möglich ist.
Frage: Seit wann ist es obligatorisch, einen PCN für sofort wirkende Luftpflegemittel einzureichen?
Antwort: Seit dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) für gefährliche Produkte, einschließlich sofort wirksamer Luftpflegemittel, abzugeben. Diese Regelung wurde eingeführt, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Rettungskräfte im Notfall über die notwendigen Daten verfügen.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).