Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für Farbentferner, Verdünner und verwandte Hilfsmittel
Farbentferner, Verdünner und verwandte Hilfsmittel werden in verschiedenen Industriezweigen häufig zum Entfernen und Verdünnen von Farben sowie zum Reinigen von Pinseln und zur Unterstützung von Schleifprozessen verwendet. Diese Produkte enthalten häufig Chemikalien, die potenziell gesundheitsgefährdend sind, z. B. reizend, giftig oder entflammbar. Daher müssen Hersteller und Importeure dieser Produkte die EU-Vorschriften einhalten, indem sie eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) einreichen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle einer versehentlichen Exposition oder in Notfallsituationen schnell auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der ein bestimmtes Produkt und seine chemische Zusammensetzung identifiziert. Bei Farbentfernern, Verdünnern und verwandten Hilfsmitteln hilft der UFI den Einsatzkräften, das Produkt bei einem Notfall schnell zu identifizieren. Dieser Code ist von entscheidender Bedeutung für ein effektives Management von Expositionsvorfällen und stellt sicher, dass alle notwendigen Sicherheitsdaten für Notfallteams zugänglich sind.
Was ist ein PCN?
Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist ein vorgeschriebener Bericht, der bei den Giftnotrufzentralen eingereicht wird. Sie enthält umfassende Informationen über das Produkt, wie z. B. die chemische Zusammensetzung, die Einstufung, die Kennzeichnungsanforderungen gemäß der CLP-Verordnung und Kontaktinformationen für den Notfall. Bei Farbentfernern, Verdünnern und verwandten Hilfsmitteln stellt die PCN sicher, dass die Ersthelfer über die notwendigen Informationen verfügen, um Expositionen oder Unfälle effizient zu behandeln, Gesundheitsrisiken zu minimieren und Sicherheitsprotokolle zu verbessern.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist eine EU-Verordnung, die sicherstellt, dass gefährliche Chemikalien so eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden, dass die Benutzer auf ihre potenziellen Gefahren aufmerksam gemacht werden. Für Produkte wie Farbentferner und Verdünner enthält die CLP-Verordnung Richtlinien für die Kennzeichnung der Produkte mit entsprechenden Gefahrensymbolen, Sicherheitshinweisen und Anweisungen für den Notfall. Dies gewährleistet eine sichere Handhabung und Verwendung durch Verbraucher und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Zentren, die im Falle von chemischen Expositionen oder Vergiftungsfällen wichtige Informationen liefern. Die Datenbank des Poison Centre enthält Einzelheiten über Chemikalien und Produkte, die auf dem EU-Markt verkauft werden. Durch die Einreichung einer PCN für Farbentferner, Verdünner und verwandte Hilfsmittel stellen die Hersteller sicher, dass ihre Produkte in diese Datenbank aufgenommen werden, damit die Rettungskräfte bei Unfällen oder Expositionen schnell und sicher handeln können.
Warum ist das notwendig?
Die Einreichung einer PCN für Farbentferner, Verdünner und verwandte Hilfsmittel ist notwendig, um den Einsatzkräften genaue und zugängliche Informationen über die chemischen Gefahren zu geben, die von diesen Produkten ausgehen. Viele dieser Produkte enthalten schädliche Substanzen, die bei versehentlicher Exposition gesundheitsschädliche Auswirkungen haben können. Durch die Einreichung der PCN tragen die Hersteller dazu bei, dass Sicherheitsprotokolle vorhanden sind und dass wichtige Informationen für eine schnelle Reaktion in Notfällen zur Verfügung stehen.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, für alle gefährlichen chemischen Produkte, die in der EU verkauft werden, einschließlich Farbentfernern, Verdünnern und entsprechenden Hilfsmitteln, eine Giftnotrufmeldung einzureichen. Diese Verordnung wurde eingeführt, um die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und sicherzustellen, dass die Notdienste bei Bedarf schnell auf wichtige Produktinformationen zugreifen können.
FAQ
Frage: Muss ich einen PCN für meinen Farbentferner oder Verdünner einreichen?
Antwort: Ja, wenn Ihr Farbentferner, Verdünner oder ein entsprechendes Hilfsmittel gefährliche Chemikalien enthält, ist es obligatorisch, einen PCN an die Giftnotrufzentralen zu senden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte im Falle einer Exposition sofort Zugang zu wichtigen Sicherheitsinformationen haben.
Frage: Welche Informationen sind in der PCN für Farbentferner, Verdünner und verwandte Hilfsmittel erforderlich?
Antwort: Die PCN muss die UFI des Produkts, seine chemische Zusammensetzung, die Einstufung gemäß CLP, die Gefahrenkennzeichnung, die Kontaktdaten für Notfälle und alle anderen relevanten Sicherheitsinformationen enthalten. Dadurch wird sichergestellt, dass das Produkt ordnungsgemäß identifiziert wird und dass die Notfalleinsatzkräfte über die richtigen Daten verfügen, um in einem Notfall handeln zu können.
Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für meinen Farbentferner oder Verdünner einreiche?
Antwort: Das Versäumnis, einen PCN für Farbentferner, Verdünner oder verwandte Hilfsmittel einzureichen, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter Geldstrafen, Produktrückrufe oder die Rücknahme des Produkts vom Markt. Darüber hinaus haben die Rettungskräfte keinen Zugang zu wichtigen Informationen, die sie für eine wirksame Reaktion im Falle einer Exposition oder eines Unfalls benötigen.
Frage: Wie kann ich eine PCN für meinen Farbentferner oder Verdünner einreichen?
Antwort: Um eine PCN einzureichen, müssen Sie Informationen über die Zusammensetzung, Klassifizierung, UFI und Kennzeichnung des Produkts gemäß der CLP-Verordnung sammeln. Unser Unternehmen bietet Ihnen professionelle Dienstleistungen an, um Ihnen bei der Zusammenstellung und Einreichung der erforderlichen Dokumente zu helfen und so die Einhaltung der EU-Vorschriften und die Sicherheit Ihres Produkts zu gewährleisten.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).