Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?
Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.
Giftinformationszentrum & UFI
Wir liefern:
- Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
- Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
- Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.
Länder für die PCN-Registrierung
Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:
Belgien | (BE) | Spanien | (ES) | Ungarn | (HU) | Slowakei | (SK) |
Bulgarien | (BG) | Frankreich | (FR) | Malta | (MT) | Finnland | (FI) |
Tschechische Republik | (CZ) | Kroatien | (HR) | Niederlande | (NL) | Schweden | (SE) |
Dänemark | (DK) | Italien | (IT) | Österreich | (AT) | Deutschland | (DE) |
Zypern | (CY) | Polen | (PL) | Island | (IS) | Estland | (EE) |
Lettland | (LV) | Portugal | (PT) | Liechtenstein | (LI) | Irland | (IE) |
Litauen | (LT) | Rumänien | (RO) | Norwegen | (NEIN) | Griechenland | (EL) |
Luxemburg | (LU) | Slowenien | (SI) | Schweiz* | (CH) |
*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
Informationen auf dem CLP-Etikett
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Giftinformationszentrum für kommerzielle Druckfarben, Toner und verwandte Veredelungsprodukte
Kommerzielle Druckfarben, Toner und Veredelungsprodukte, die in industriellen oder professionellen Druckverfahren (wie Flexodruck, Lithografie und Siebdruck) verwendet werden, enthalten oft Chemikalien, die für die menschliche Gesundheit gefährlich sein können. Zu diesen Stoffen können Lösungsmittel, Pigmente und Bindemittel gehören, die beim Einatmen, Verschlucken oder bei Hautkontakt ein Risiko darstellen. Um eine ordnungsgemäße Handhabung und Notfallmaßnahmen zu gewährleisten, muss gemäß den EU-Vorschriften für alle gefährlichen Gemische eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) eingereicht werden.
Was ist ein UFI?
Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der eine bestimmte Formulierung eines kommerziellen Druckerzeugnisses mit seiner Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) verknüpft. Der UFI muss auf dem Produktetikett angegeben oder in das Sicherheitsdatenblatt (SDS) aufgenommen werden, damit die Giftnotrufzentralen die Substanz schnell identifizieren und im Falle einer Exposition genaue medizinische Anweisungen geben können.
Was ist ein PCN?
Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine obligatorische Meldung, die detaillierte Informationen über eine gefährliche Druckfarbe, einen Toner oder ein Finishing-Produkt enthält. Diese Meldung enthält die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung und die beabsichtigte industrielle Verwendung. Die PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition wirksam reagieren können.
Was ist CLP?
Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung von gefährlichen Chemikalien in der EU. Druckfarben, Toner und Finishing-Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, müssen die CLP-Anforderungen erfüllen, indem sie auf ihrer Verpackung entsprechende Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und einen UFI aufweisen.
Was ist die Giftnotrufzentrale?
Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Einrichtungen, die im Falle einer Exposition gegenüber Chemikalien medizinische Notfallhilfe leisten. Wenn ein PCN eingereicht wird, haben die Giftnotrufzentralen sofortigen Zugang zu wichtigen Produktinformationen, so dass sie geeignete Behandlungsempfehlungen geben können.
Warum ist das notwendig?
Viele kommerzielle Druckprodukte enthalten flüchtige organische Verbindungen (VOCs), Schwermetalle und andere gefährliche Substanzen, die Atemprobleme, Hautreizungen und andere gesundheitliche Auswirkungen verursachen können. Die Einreichung eines PCN stellt sicher, dass die Rettungskräfte über die notwendigen Informationen verfügen, um im Falle einer versehentlichen Exposition eine sofortige und wirksame Behandlung durchzuführen.
Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?
Ab dem 1. Januar 2021 müssen gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung alle gefährlichen Gemische, einschließlich kommerzieller Druckfarben, Toner und Endprodukte, eine PCN eingereicht werden, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen.
FAQ
Frage: Benötigen alle kommerziellen Druckertinten und Toner einen PCN?
Antwort: Nein, nur Produkte, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen mit einem PCN eingereicht werden.
Frage: Wo sollte die UFI angezeigt werden?
Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt oder in das Sicherheitsdatenblatt (SDS) des Produkts aufgenommen werden.
Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?
Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.
Frage: Sind Veredelungsprodukte wie Beschichtungen und Lacke eingeschlossen?
Antwort: Ja, wenn sie gefährliche Chemikalien enthalten, müssen sie den PCN-Anforderungen entsprechen.
Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für ein gefährliches kommerzielles Druckprodukt einreiche?
Antwort: Die Nichteinhaltung der PCN-Anforderungen kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt innerhalb der EU führen.
Frage: Gelten die PCN-Anforderungen für alle EU-Mitgliedstaaten?
Antwort: Ja, die Einhaltung der PCN ist in allen EU-Mitgliedstaaten gemäß der CLP-Verordnung vorgeschrieben.
Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?
Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.
Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?
Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.
Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?
Der Service gilt für ein Produkt.
Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?
Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.
Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?
Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.
Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?
Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).