PCN & UFI für industrielle Beschichtungen

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für werkseitig aufgebrachte Beschichtungen

Werkseitig aufgebrachte Beschichtungen werden in der Industrie zum Schutz, zur Dekoration und zur Funktionalität von Produkten wie Elektrogeräten, Metallwaren, Möbeln und Metallverpackungen verwendet. Diese Beschichtungen sorgen für Langlebigkeit, Korrosionsbeständigkeit und ästhetische Oberflächen. Da sie gefährliche Chemikalien enthalten können, ist es wichtig, eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) einzureichen, um die Vorschriften der Europäischen Union (EU) einzuhalten. Diese Meldung trägt dazu bei, die Sicherheit von Arbeitnehmern und Rettungskräften im Falle einer Exposition oder eines Unfalls mit diesen Beschichtungen zu gewährleisten.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein Code, der die genaue chemische Zusammensetzung eines Produkts identifiziert. Bei werkseitig aufgetragenen Beschichtungen hilft der UFI, das Produkt in Notfällen schnell zu identifizieren. Dieser eindeutige Code stellt sicher, dass die Einsatzkräfte Zugang zu den spezifischen Informationen über die gefährlichen Bestandteile der Beschichtung haben, was für eine effektive Reaktion bei einem Zwischenfall entscheidend ist.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist ein Bericht, den Hersteller bei den Giftnotrufzentralen einreichen müssen. Er enthält detaillierte Informationen über die chemische Zusammensetzung des Produkts, einschließlich seiner Einstufung, Kennzeichnung und Kontaktdaten für den Notfall. Für werksseitig aufgetragene Beschichtungen ist eine PCN erforderlich, um sicherzustellen, dass die Notfalleinsatzkräfte auf wichtige Informationen zugreifen können, um mögliche Expositionsvorfälle effektiv und sicher zu behandeln.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) ist eine EU-Verordnung, die sicherstellt, dass gefährliche Chemikalien angemessen eingestuft und gekennzeichnet werden, um die Benutzer über ihre potenziellen Gefahren zu informieren. Das CLP-System schreibt vor, dass Produkte, wie z.B. werkseitig aufgebrachte Beschichtungen, mit den richtigen Gefahrensymbolen, Signalwörtern und Sicherheitshinweisen versehen werden müssen. So erhalten die Benutzer die notwendigen Informationen, um das Produkt sicher zu handhaben und das Risiko von Schäden zu verringern.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Zentren, die Informationen und Hilfe im Falle einer chemischen Exposition oder Vergiftung bieten. Das Poison Centre unterhält eine Datenbank mit Produkten, die zur Meldung eingereicht wurden, um sicherzustellen, dass die Rettungskräfte schnell auf die erforderlichen Sicherheitsdaten zugreifen können. Durch die Einreichung einer PCN für werkseitig aufgetragene Beschichtungen tragen die Hersteller dazu bei, dass ihre Produkte in der Datenbank des Poison Centre aufgeführt werden, was eine schnellere und effektivere Reaktion in Notfallsituationen ermöglicht.

Warum ist das notwendig?

Es ist wichtig, die Vergiftungszentrale über werkseitig aufgetragene Beschichtungen zu informieren, da viele dieser Produkte Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Handhabung oder im Falle einer Exposition eine Gefahr darstellen können. Die Einreichung einer PCN stellt sicher, dass die Einsatzkräfte über die notwendigen Informationen verfügen, um Zwischenfälle mit diesen Beschichtungen sicher zu bewältigen, mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren und die Sicherheitsprotokolle für Arbeiter und die Öffentlichkeit zu verbessern. Die Meldung trägt dazu bei, wichtige Daten während eines Notfalls bereitzustellen, um eine schnellere und besser koordinierte Reaktion zu gewährleisten.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 ist es gesetzlich vorgeschrieben, für alle gefährlichen chemischen Produkte, die in der EU auf den Markt gebracht werden, eine Giftnotrufmeldung einzureichen. Dazu gehören auch werkseitig aufgebrachte Beschichtungen, die in industriellen Anwendungen eingesetzt werden. Die Verordnung wurde eingeführt, um sicherzustellen, dass Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, ordnungsgemäß registriert werden und dass die Rettungskräfte im Falle eines chemischen Zwischenfalls schnellen Zugang zu wichtigen Sicherheitsdaten haben.

FAQ

Frage: Muss ich einen PCN für meine werkseitig aufgetragenen Beschichtungen einreichen?

Antwort: Ja, wenn Ihre werkseitig aufgetragenen Beschichtungen gefährliche Stoffe enthalten, müssen Sie den Giftnotrufzentralen einen PCN vorlegen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Rettungskräfte auf wichtige Sicherheitsinformationen zugreifen können, wenn das Produkt Schäden oder Verletzungen verursacht.

Frage: Welche Informationen sind in der PCN für werkseitig aufgebrachte Beschichtungen erforderlich?

Antwort: Die PCN für werkseitig aufgetragene Beschichtungen muss die UFI, die chemische Zusammensetzung, die CLP-Klassifizierung, die Gefahrenkennzeichnung, die Kontaktdaten für Notfälle und alle relevanten Sicherheitsinformationen enthalten. Dies stellt sicher, dass das Produkt korrekt identifiziert wird und dass die Einsatzkräfte sicher mit Vorfällen umgehen können.

Frage: Was passiert, wenn ich keinen PCN für meine werkseitig aufgetragenen Beschichtungen einreiche?

Antwort: Das Versäumnis, eine PCN für werkseitig aufgebrachte Beschichtungen einzureichen, kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie z.B. Geldstrafen, Produktrückrufe oder die Rücknahme des Produkts vom Markt. Außerdem verfügen die Rettungskräfte möglicherweise nicht über die wichtigen Sicherheitsdaten, die sie benötigen, um bei Unfällen mit Ihrem Produkt effektiv zu reagieren.

Frage: Wie kann ich eine PCN für meine werkseitig aufgetragenen Beschichtungen einreichen?

Antwort: Um eine PCN einzureichen, müssen Sie Informationen über die chemische Zusammensetzung Ihres Produkts, die UFI, die Klassifizierung und die Kontaktdaten für den Notfall vorbereiten. Unser Unternehmen bietet professionelle Dienstleistungen an, die Ihnen bei der Vorbereitung und Einreichung der erforderlichen Dokumente helfen und so die Einhaltung der EU-Vorschriften gewährleisten und die Sicherheit Ihres Produkts erhöhen.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).