PCN & UFI für In-Wash Laundry Boosters

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Benachrichtigung der Giftnotrufzentrale für Waschkraftverstärker und Fleckentferner in der Wäsche

Waschkraftverstärker und Fleckenentferner sind spezielle Produkte, die dem Waschgang zugesetzt werden, um die Reinigungsleistung von Waschmitteln zu verbessern oder um hartnäckige Flecken auf Textilien zu bekämpfen. Diese Produkte enthalten oft starke Wirkstoffe (z.B. Enzyme, Bleichmittel oder Tenside), die nach EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden können. Wenn dies der Fall ist, ist eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) obligatorisch, damit die Giftnotrufzentralen im Falle einer versehentlichen Exposition schnell auf wichtige Daten wie die chemische Zusammensetzung, die Gefahreneinstufung und Hinweise zur sicheren Handhabung zugreifen können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt genau mit seiner chemischen Zusammensetzung verknüpft. Bei Waschkraftverstärkern und Fleckenentfernern, die als gefährlich eingestuft werden, sollte der UFI auf dem Etikett stehen, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Risiko-/Vorsorgehinweisen. Im Falle eines Unfalls verwenden die Giftnotrufzentralen diesen Code, um die spezifische Formulierung schnell zu identifizieren und die richtigen medizinischen oder Erste-Hilfe-Maßnahmen zu empfehlen.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine nach EU-Recht vorgeschriebene Meldung für gefährliche chemische Gemische. Durch die Einreichung einer PCN für diese Waschmittelzusätze stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen Einzelheiten über die Bestandteile des Produkts, die Klassifizierung, die empfohlene erste Hilfe und die Verwendungsrichtlinien zur Verfügung. Diese Informationen ermöglichen es den medizinischen Fachkräften, bei einer versehentlichen Exposition schnell und präzise zu reagieren.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Waschkraftverstärker oder ein Fleckenentferner in der Waschmaschine die Gefahrenkriterien erfüllt, muss sein Etikett Gefahrensymbole, Risikoerklärungen und die UFI enthalten. Diese Kennzeichnung hilft den Anwendern, potenzielle Risiken zu erkennen und sichere Handhabungspraktiken anzuwenden, unabhängig davon, ob die Produkte im Haushalt oder beruflich verwendet werden.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein kollektives Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die sich der Notfallberatung und -behandlung bei Unfällen mit chemischer Belastung widmen. Wenn Waschkraftverstärker und Fleckenentferner über eine PCN registriert sind, können diese Zentren sofort Produktinformationen abrufen. So können sie bei einer versehentlichen Exposition genaue und rechtzeitige Beratung anbieten.

Warum ist das notwendig?

Reinigungsverstärker und Fleckenentferner für die Wäsche können starke Chemikalien enthalten, die die Fleckenentfernung oder die Leistung des Waschmittels verbessern. Diese Chemikalien sind zwar wirksam, können aber Haut oder Augen reizen oder ein Gesundheitsrisiko darstellen, wenn sie verschluckt oder eingeatmet werden. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen direkten Zugang zu umfassenden Sicherheitsdaten haben. Dadurch werden die Risiken für Verbraucher und Rettungskräfte gleichermaßen verringert und die Einhaltung von Vorschriften in der gesamten EU unterstützt.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch – einschließlich Waschkraftverstärker und Fleckenentferner – durch eine PCN gemeldet werden, wie es die CLP-Verordnung der EU vorschreibt. Mit dieser Maßnahme werden standardisierte Sicherheitspraktiken und Notfalleinsatzprotokolle in allen EU-Mitgliedstaaten aufrechterhalten.

FAQ

Frage: Benötigen alle Waschkraftverstärker und Fleckenentferner im Waschgang eine PCN?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, unterliegen einem PCN. Produkte, die nicht als gefährlich eingestuft sind, müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte ich die UFI auf dem Produktetikett platzieren?

Antwort: Die UFI sollte in der Nähe von Gefahrenwarnungen oder Sicherheitshinweisen auf dem Etikett aufgedruckt sein, um eine einfache Identifizierung im Notfall zu gewährleisten.

Frage: Welche Informationen enthält eine PCN-Vorlage normalerweise?

Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung, Erste-Hilfe-Empfehlungen, Verwendungsrichtlinien und Verpackungsdetails, so dass die Giftnotrufzentralen in der Lage sind, bei Expositionsvorfällen effektiv zu reagieren.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: In der Regel muss der Hersteller, Importeur oder Händler des Produkts, der das gefährliche Gemisch auf den EU-Markt bringt, die PCN einreichen.

Frage: Was sind die Konsequenzen, wenn Sie keinen PCN für ein gefährliches Produkt einreichen?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu gesetzlichen Strafen, Geldbußen oder Produktrückrufen führen, bis das Produkt die PCN-Verpflichtungen gemäß den EU-Vorschriften erfüllt.

Frage: Sind Booster und Fleckenentferner für den professionellen Einsatz ebenfalls enthalten?

Antwort: Ja. Wenn das Produkt als gefährlich eingestuft ist, gelten dieselben PCN- und CLP-Anforderungen, unabhängig davon, ob das Produkt für den privaten oder gewerblichen Gebrauch bestimmt ist.

Frage: Wann sind diese PCN-Anforderungen in Kraft getreten?

Antwort: Die Vorschriften sind seit dem 1. Januar 2021 gemäß den CLP-Vorschriften der EU für alle gefährlichen chemischen Gemische in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).