PCN & UFI für Holzkohlefeuerzeug-Flüssigkeiten

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Grillanzünderflüssigkeiten

Grillanzünder, die üblicherweise zum Anzünden von Holzkohlegrills verwendet werden, sind brennbare Flüssigkeiten, die ein erhebliches Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen können. Diese Produkte enthalten häufig Lösungsmittel oder Alkohole auf Erdölbasis, die bei unsachgemäßer Verwendung oder Hitzeeinwirkung gefährlich sein können. Gemäß den EU-Vorschriften müssen Hersteller und Importeure von Grillanzünderflüssigkeiten eine Giftnotrufnummer (Poison Centre Notification, PCN) einreichen, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen in Notfallsituationen Zugang zu den erforderlichen Sicherheits- und Gefahrendaten haben.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der eine bestimmte Formulierung eines Produkts, wie z.B. Grillanzünder, eindeutig identifiziert. Der UFI ist mit der Giftnotrufzentrale verknüpft und muss auf dem Produktetikett angegeben werden, um in Notfällen eine schnelle Identifizierung zu ermöglichen.

Was ist ein PCN?

Eine Poison Centre Notification (PCN) ist eine obligatorische Übermittlung von detaillierten Produktinformationen, einschließlich der chemischen Zusammensetzung, der Gefahrenklassifizierung, des Verwendungszwecks und der Verpackungsdetails, an die Giftnotrufzentralen in der gesamten EU. Für Grillanzünder stellt die PCN sicher, dass die Giftnotrufzentralen mit aktuellen Informationen ausgestattet sind, um im Notfall genaue Ratschläge und Anleitungen geben zu können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) regelt die Klassifizierung von Chemikalien und Produkten auf der Grundlage ihrer Gefahren. Grillanzünder müssen die CLP-Anforderungen erfüllen, indem sie mit entsprechenden Gefahrensymbolen, Warnhinweisen und Sicherheitshinweisen auf der Produktverpackung versehen werden. Die UFI muss ebenfalls enthalten sein, um sicherzustellen, dass die Giftnotrufzentralen direkten Zugang zu den Sicherheitsdaten des Produkts haben.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein Netzwerk nationaler Einrichtungen, die für die Behandlung von Fällen von chemischer Exposition und Vergiftungen zuständig sind. Durch den Zugriff auf die im PCN übermittelten Daten können die Giftnotrufzentralen bei einem Zwischenfall mit gefährlichen Substanzen, wie z.B. Grillanzünderflüssigkeiten, sofortigen und genauen medizinischen Rat geben.

Warum ist das notwendig?

Grillanzünderflüssigkeiten enthalten entflammbare Substanzen und Chemikalien, die gefährlich sein können, wenn sie falsch gehandhabt, verschluckt oder eingeatmet werden. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen über die relevanten Sicherheitsinformationen verfügen, um im Falle eines Unfalls effektiv und schnell reagieren zu können. Diese Anforderung erhöht die Sicherheit der Verbraucher und bietet Schutz in Notfallsituationen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 ist es für Hersteller und Importeure gefährlicher Gemische, einschließlich Grillanzünder, gesetzlich vorgeschrieben, eine PCN gemäß Anhang VIII der CLP-Verordnung einzureichen. Damit wird sichergestellt, dass den Giftnotrufzentralen in der EU die notwendigen Sicherheitsinformationen zur Verfügung stehen.

FAQ

Frage: Benötigen alle Grillanzünderflüssigkeiten einen PCN?

Antwort: Ja, alle Grillanzünderflüssigkeiten, die gemäß der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN.

Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung einer PCN für Grillanzünderflüssigkeiten erforderlich?

Antwort: Die PCN-Vorlage für Grillanzünderflüssigkeiten muss die chemische Zusammensetzung, die Gefahrenklassifizierung, die Verpackungsdetails, den Verwendungszweck und den mit dem Produkt verbundenen UFI-Code enthalten.

Frage: Wo sollte die UFI auf Grillanzünderflüssigkeiten angezeigt werden?

Antwort: Die UFI muss auf dem Produktetikett in der Nähe der Gefahren- und Sicherheitshinweise aufgedruckt oder in das dem Produkt beiliegende Sicherheitsdatenblatt (SDS) aufgenommen werden.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN für Grillanzünderflüssigkeiten verantwortlich?

Antwort: Der Hersteller, Importeur oder nachgeschaltete Anwender, der das Grillanzünderöl auf den EU-Markt bringt, ist für die Einreichung der PCN verantwortlich.

Frage: Was passiert, wenn ich es versäume, eine PCN für Grillanzünderflüssigkeiten einzureichen?

Antwort: Das Versäumnis, einen PCN für Grillanzünderflüssigkeiten einzureichen, kann zu Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verkaufsbeschränkungen für das Produkt auf dem EU-Markt führen.

Frage: Unterliegen alle Arten von Feuerzeugflüssigkeiten den PCN-Anforderungen?

Antwort: Ja, alle Feuerzeugflüssigkeiten, die gefährliche Stoffe enthalten, wie z.B. Lösungsmittel auf Erdölbasis, müssen den PCN-Anforderungen entsprechen. Wenn ein Feuerzeugbenzin jedoch nicht als gefährlich eingestuft ist, benötigt es möglicherweise keinen PCN.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).