PCN & UFI für Handwäsche-Waschmittel

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Waschmittel zum Handwaschen

Handwaschmittel, die explizit für das Waschen von Kleidung von Hand formuliert sind, enthalten oft Tenside, Enzyme und andere Wirkstoffe, um Flecken und Schmutz effektiv zu entfernen. Da diese Bestandteile ein Gesundheitsrisiko darstellen können, wenn das Produkt versehentlich verschluckt wird oder mit der Haut oder den Augen in Berührung kommt, muss jedes Handwaschmittel, das als gefährlich eingestuft wird, über eine Giftnotrufnummer (PCN) verfügen. Durch die Einreichung einer PCN wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen sofort die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahrenklassifizierung und die Anweisungen zur sicheren Handhabung abrufen können, was für die sofortige und gezielte medizinische Beratung in Notfällen von entscheidender Bedeutung ist.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt genau mit seiner spezifischen chemischen Zusammensetzung verbindet. Bei Handwaschmitteln muss der UFI auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. Im Falle einer versehentlichen Exposition verwenden die Giftnotrufzentralen diesen Code, um die Formulierung des Produkts zu bestimmen und die beste Vorgehensweise zu empfehlen.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist für jedes chemische Gemisch, das gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft wird, obligatorisch. Durch die Registrierung eines Handwaschmittels über eine PCN teilen Hersteller und Importeure den Giftnotrufzentralen wichtige Details über die Bestandteile des Produkts, die Klassifizierung, die Verpackung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen mit. Das medizinische Fachpersonal verlässt sich auf diese Informationen, um bei unbeabsichtigtem Kontakt oder Verschlucken effizient reagieren zu können.

Was ist CLP?

Die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) harmonisiert die Kommunikation von chemischen Gefahren in den EU-Mitgliedstaaten. Handwaschmittel, die im Rahmen der CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft werden, müssen auf ihren Etiketten Gefahrensymbole, Risiko-/Vorsorgehinweise und die UFI aufweisen. Diese Kennzeichnung informiert die Benutzer nicht nur über mögliche Gefahren, sondern trägt auch dazu bei, EU-weit einheitliche Handhabungs- und Sicherheitsverfahren zu gewährleisten.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Giftinformationszentrum ist ein gemeinsames Netzwerk nationaler Giftinformationszentren, die für eine schnelle und sachkundige medizinische Beratung bei Exposition gegenüber Chemikalien zuständig sind. Durch die Registrierung eines gefährlichen Handwaschmittels über eine PCN ermöglichen es die Hersteller diesen Zentren, Sicherheits- und Zusammensetzungsdaten umgehend abzurufen und so die Effektivität von Notfallmaßnahmen zu verbessern.

Warum ist das notwendig?

Handwaschmittel enthalten oft konzentrierte Inhaltsstoffe, die die Haut reizen, die Augen schädigen oder beim Verschlucken giftig sein können. Ein PCN stellt sicher, dass die Giftnotrufzentralen direkten Zugang zum Sicherheitsprofil des Produkts haben, so dass sie in Notfallszenarien präzise und schnelle Anweisungen geben können. Außerdem unterstützt er die Einhaltung der EU-Sicherheitsvorschriften und schützt sowohl Verbraucher als auch Fachleute.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch, einschließlich bestimmter Handwaschmittel, gemäß der CLP-Verordnung über eine PCN bei der Giftnotrufzentrale registriert werden. Diese Maßnahme garantiert einheitliche Sicherheitsstandards und Notfallprotokolle in den EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Benötigen alle Handwaschmittel einen PCN?

Antwort: Nur diejenigen Detergenzien, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, benötigen eine PCN. Ungefährliche Produkte müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte die UFI auf dem Etikett erscheinen?

Antwort: Die UFI wird in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen angebracht, damit sie für die Giftnotrufzentralen und die Rettungskräfte gut sichtbar ist.

Frage: Welche Informationen müssen in einem PCN für Handwaschmittel enthalten sein?

Antwort: Ein PCN sollte die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Anwendungshinweise, die Verpackung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten. Diese Daten sind für einen effektiven Umgang mit versehentlichen Expositionen unerlässlich.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Im Allgemeinen ist der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, für die Einreichung der PCN verantwortlich, wenn es die Gefahrenkriterien erfüllt.

Frage: Was passiert, wenn ein PCN nicht rechtzeitig eingereicht wird?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, darunter Geldstrafen, Produktrückrufe oder ein Verkaufsverbot für das Produkt auf dem EU-Markt, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.

Frage: Unterliegen professionelle oder industrielle Handwaschmittel auch dem PCN?

Antwort: Ja: Ja, wenn ein als gefährlich eingestuftes Detergens entweder für den Verbraucher oder für den professionellen Gebrauch bestimmt ist, muss es den PCN-Vorschriften im Rahmen der EU CLP-Verordnung entsprechen.

Frage: Wann ist diese PCN-Vorschrift für gefährliche Produkte in Kraft getreten?

Antwort: Die Vorschrift trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung in Kraft und sorgt für eine einheitliche Sicherheits- und Notfallpraxis in allen Mitgliedsstaaten.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).