PCN & UFI für Glasschutzprodukte

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Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Glasschutzprodukte

Glasschutzprodukte werden auf Glasoberflächen (z.B. Fenster, Windschutzscheiben, Duschkabinen) aufgetragen, um eine Schutzbarriere gegen Flecken, Schmutz oder Wasserflecken zu schaffen. Diese Formulierungen können Chemikalien wie Silane, Hydrophobierungsmittel oder andere Wirkstoffe enthalten, die gemäß den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden können. Wenn ein Glasschutzprodukt die Kriterien für eine gefährliche Einstufung erfüllt, ist eine Giftnotrufmeldung (PCN) erforderlich. Durch die Einreichung einer PCN stellen Hersteller und Händler sicher, dass die Giftnotrufzentralen schnellen Zugang zu detaillierten Produktinformationen – wie z.B. chemische Zusammensetzung, Gefahreneinstufung und empfohlene Erste-Hilfe-Maßnahmen – haben, um im Falle einer versehentlichen Exposition oder eines Missbrauchs schnelle und präzise Hilfe leisten zu können.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt spezifisch mit seiner genauen chemischen Formulierung verknüpft. Bei Glasschutzprodukten, die als gefährlich eingestuft sind, sollte der UFI deutlich auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitswarnungen. In Notfällen verlassen sich die Giftnotrufzentralen auf diesen Code, um die Zusammensetzung des Produkts schnell zu identifizieren und entsprechende medizinische oder Erste-Hilfe-Hinweise zu geben.

Was ist ein PCN?

Eine Giftnotrufmeldung (Poison Centre Notification, PCN) ist eine nach EU-Recht vorgeschriebene Meldung für jedes gefährliche Chemikaliengemisch. Wenn Sie eine PCN für ein Glasschutzmittel einreichen, erhalten die Giftnotrufzentralen wichtige Informationen, wie z.B. die chemische Zusammensetzung des Produkts, seine Klassifizierung, Verpackungsinformationen und Erste-Hilfe-Anweisungen. Dies erleichtert ein schnelles und präzises Eingreifen von medizinischem Fachpersonal bei Zwischenfällen mit Produktmissbrauch oder versehentlicher Exposition.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) standardisiert die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in den EU-Mitgliedstaaten. Wenn ein Glasschutzprodukt die Schwellenwerte für eine gefährliche Einstufung erfüllt, muss es auf seinem Etikett Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und die UFI aufweisen. Dieses Kennzeichnungssystem weist die Benutzer auf mögliche Risiken hin und leitet sie zu einer sicheren Handhabung an.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Das Poison Centre ist ein Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die im Falle einer Chemikalienexposition dringende medizinische Hilfe anbieten. Durch die Registrierung von Glasschutzprodukten über eine PCN bieten Unternehmen diesen Zentren sofortigen Zugang zu produktspezifischen Sicherheitsdaten und gewährleisten so eine schnellere und genauere Behandlung oder Beratung bei versehentlichem Kontakt, Einatmen oder Verschlucken.

Warum ist das notwendig?

Glasschutzprodukte können Substanzen enthalten, die zwar die Haltbarkeit oder die hydrophoben Eigenschaften von Glas verbessern, bei unsachgemäßer Handhabung jedoch Gesundheitsrisiken bergen können. Die Einreichung einer PCN garantiert, dass die Giftnotrufzentralen in Echtzeit Zugang zu detaillierten Sicherheitsinformationen haben, wodurch schwerwiegende gesundheitliche Folgen minimiert werden und die Einhaltung der EU-Vorschriften gewährleistet ist.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Seit dem 1. Januar 2021 muss jedes gefährliche Chemikaliengemisch – einschließlich bestimmter Glasschutzprodukte – gemäß der CLP-Verordnung der EU über eine PCN registriert werden. Diese Anforderung setzt einheitliche Sicherheitsverfahren durch und verbessert die Effektivität der Notfallmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten.

FAQ

Frage: Ist für alle Glasschutzprodukte ein PCN erforderlich?

Antwort: Nur Produkte, die gemäß den CLP-Vorschriften als gefährlich eingestuft sind, müssen einen PCN einreichen. Produkte, die die Gefahrenkriterien nicht erfüllen, müssen nicht registriert werden.

Frage: Wo sollte ich die UFI auf dem Etikett platzieren?

Antwort: Die UFI ist in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen aufgedruckt, so dass sie in Notfallszenarien leicht zu erkennen ist.

Frage: Welche Informationen sind für die Einreichung einer PCN erforderlich?

Antwort: Ein PCN enthält die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Verpackungsdaten, die Gebrauchsanweisung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen. Giftnotrufzentralen nutzen diese Informationen, um effektiv auf Expositionsvorfälle zu reagieren.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich?

Antwort: Im Allgemeinen muss der Hersteller, Importeur oder Händler, der das gefährliche Produkt auf den EU-Markt bringt, den PCN einreichen, wenn es die Einstufungsschwellenwerte erfüllt.

Frage: Was passiert, wenn kein PCN für ein gefährliches Glasschutzprodukt eingereicht wird?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, darunter Geldstrafen, Produktrückrufe oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen des Produkts auf EU-Märkten, bis die PCN-Verpflichtungen erfüllt sind.

Frage: Seit wann ist die PCN-Anforderung für gefährliche Produkte obligatorisch?

Antwort: Diese Anforderung trat am 1. Januar 2021 im Rahmen der EU-CLP-Verordnung in Kraft und gewährleistet standardisierte Sicherheits- und Notfallprotokolle in allen EU-Mitgliedstaaten.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).