PCN & UFI für Gipserzeugnisse

Ab: 100.00

Giftinformationszentrum & UFI

65.00

Länder für die PCN-Registrierung

Bitte wählen Sie die Anzahl der Länder, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten.

35.00 jeder

Branchenführer vertrauen auf die Einhaltung der EU-Vorschriften.

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Wie funktioniert der UFI-Erstellungs- und PCN-Benachrichtigungsdienst?

Nachdem Sie diesen Service erworben haben, erhalten Sie Zugang zum sicheren Portal. Dieses Portal enthält eine Übersicht über alle Schritte. Sie geben Ihre Produktdaten ein und wir machen uns an die Arbeit.

Giftinformationszentrum & UFI

Wir liefern:

  • Der Unique Formula Identifier (UFI) für Ihr Produkt
  • Ein Bericht der Vergiftungszentrale (Poison Centre Notification, PCN)
  • Registrierung Ihres Produkts bei den zuständigen nationalen Giftnotrufzentralen über die ECHA.

Länder für die PCN-Registrierung

Sie können die Anzahl der Länder zählen, in denen Sie Ihr Produkt registrieren möchten. Dies ist die Anzahl der Länder, die Sie kaufen müssen. Sie können die spezifischen Länder innerhalb des Portals auswählen. Wenn Sie planen, den Verkauf Ihrer Produkte zu einem späteren Zeitpunkt auf neue Länder auszuweiten, können Sie jederzeit zusätzliche PCN-Länderregistrierungen bestellen.
Die EU hat 27 Länder und der EWR 30 (EU+Lichtenstein, Norwegen und Island). Im Portal können Sie diese Länder auswählen:

Belgien (BE) Spanien (ES) Ungarn (HU) Slowakei (SK)
Bulgarien (BG) Frankreich (FR) Malta (MT) Finnland (FI)
Tschechische Republik (CZ) Kroatien (HR) Niederlande (NL) Schweden (SE)
Dänemark (DK) Italien (IT) Österreich (AT) Deutschland (DE)
Zypern (CY) Polen (PL) Island (IS) Estland (EE)
Lettland (LV) Portugal (PT) Liechtenstein (LI) Irland (IE)
Litauen (LT) Rumänien (RO) Norwegen (NEIN) Griechenland (EL)
Luxemburg (LU) Slowenien (SI) Schweiz* (CH)

*Für die Schweiz können wir das PCN-Dossier mit allen erforderlichen Informationen erstellen, um einen Antrag im Schweizer Portal zu stellen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.

Informationen auf dem CLP-Etikett

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, ein CLP-konformes Produktetikett zu erwerben, das alle von der EU-CLP-Verordnung geforderten Informationen enthält. Dieses wird Ihnen als PDF-Datei zur Verfügung gestellt. Dies ist kein Entwurf, sondern eine Zusammenfassung der erforderlichen Informationen. So können Sie die erforderlichen Informationen in das Design Ihres Produktetiketts integrieren. Sie können die Erstellung des CLP-Etiketts auch separat bestellen. Sie haben bereits ein Etikett? – Wir können Ihr Etikett auf Übereinstimmung mit den aktuellen CLP-Anforderungen überprüfen. Wir geben Ihnen detaillierte Rückmeldungen und Korrekturen, um sicherzustellen, dass Ihr Etikett alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt.

Giftinformationszentrum für Gipsprodukte

Gipsprodukte, wie z.B. Putze, Estriche und Spachtelmassen, basieren hauptsächlich auf Kalziumsulfat und werden in großem Umfang im Bauwesen verwendet. Obwohl diese Materialien im Allgemeinen im Vergleich zu einigen anderen chemischen Gemischen geringere Risiken bergen, können bestimmte Formulierungen Zusatzstoffe enthalten, die nach den EU-Vorschriften als gefährlich eingestuft werden könnten. Wenn ein Gipsprodukt die Gefahrenkriterien erfüllt, muss es einer Giftnotrufnummer (PCN) unterzogen werden. Durch die Einreichung einer PCN wird sichergestellt, dass die Giftnotrufzentralen sofort auf wichtige Details wie die chemische Zusammensetzung, Sicherheitsmaßnahmen und Erste-Hilfe-Anleitungen zugreifen können, was die allgemeine Sicherheit erhöht und schnelle Reaktionen im Falle einer versehentlichen Exposition ermöglicht.

Was ist ein UFI?

Der Unique Formula Identifier (UFI) ist ein 16-stelliger alphanumerischer Code, der ein gefährliches Produkt genau mit seiner chemischen Formulierung verbindet. Bei Gipsprodukten, die als gefährlich eingestuft sind, muss der UFI auf dem Produktetikett angegeben werden, in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen. Giftnotrufzentralen beziehen sich bei Notfällen auf diesen Code, um die genaue Zusammensetzung des Produkts zu bestimmen und die richtigen medizinischen Maßnahmen zu empfehlen.

Was ist ein PCN?

Die Meldung an ein Giftnotrufzentrum (Poison Centre Notification, PCN) ist ein nach EU-Recht vorgeschriebenes Registrierungsverfahren für gefährliche chemische Gemische. Durch die Einreichung einer PCN für Gipsprodukte stellen Hersteller und Händler den Giftnotrufzentralen wichtige Daten zur Verfügung, die die Zusammensetzung des Gemischs, die Gefahrenklassifizierung, die Verpackung und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen umfassen, so dass medizinisches Fachpersonal und Notfalleinsatzkräfte schnell und präzise mit Expositionsvorfällen umgehen können.

Was ist CLP?

Die Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) stellt sicher, dass alle chemischen Gefahren in den EU-Mitgliedstaaten einheitlich identifiziert und kommuniziert werden. Gipsprodukte, die als gefährlich eingestuft werden, müssen auf ihren Etiketten die entsprechenden Gefahrensymbole, Sicherheitshinweise und einen UFI aufweisen. Diese Kennzeichnungsstruktur fördert sichere Handhabungspraktiken und ein klareres Risikobewusstsein bei den Benutzern.

Was ist die Giftnotrufzentrale?

Die Giftnotrufzentrale ist ein koordiniertes Netzwerk nationaler Giftnotrufzentralen, die dringende Ratschläge und Behandlungsrichtlinien bei Notfällen mit Chemikalienexposition bereitstellen. Indem die Hersteller gefährliche Gipsprodukte mit einer PCN registrieren, geben sie diesen Zentren die Möglichkeit, die Sicherheitsinformationen des Produkts schnell abzurufen, was eine genaue Beratung und schnellere medizinische Hilfe gewährleistet.

Warum ist das notwendig?

Obwohl viele Gipsprodukte im Allgemeinen ein geringes Risiko darstellen, können bestimmte Formulierungen Zusatzstoffe (wie Beschleuniger, Verzögerer oder Fasern) enthalten, die gefährlich sind, wenn sie eingeatmet oder verschluckt werden oder mit Haut oder Augen in Kontakt kommen. Ein PCN ermöglicht es den Giftnotrufzentralen, im Falle einer Exposition schnell zu reagieren und so Arbeiter, Endverbraucher und die Öffentlichkeit zu schützen.

Seit wann ist dies gesetzlich verpflichtend?

Ab dem 1. Januar 2021 müssen alle gefährlichen chemischen Gemische, die in der EU vermarktet werden, die Anforderungen der CLP-Verordnung für die Benachrichtigung von Giftnotrufzentralen erfüllen. Dies gilt auch für alle Produkte auf Gipsbasis, die als gefährlich eingestuft werden, um einheitliche Sicherheits- und Notfallmaßnahmen in den EU-Mitgliedstaaten zu gewährleisten.

FAQ

Frage: Müssen alle Gipsprodukte eine PCN haben?

Antwort: Nur Gipsprodukte, die gemäß CLP-Verordnung als gefährlich eingestuft sind, müssen mit einer PCN registriert werden. Für nicht gefährliche Gipsprodukte ist keine PCN erforderlich.

Frage: Wo kann ich den UFI auf einem gefährlichen Gipsprodukt finden?

Antwort: Die UFI befindet sich in der Regel in der Nähe von Gefahrensymbolen oder Sicherheitshinweisen auf dem Produktetikett, so dass sie in Notfällen leicht zu erkennen ist.

Frage: Was muss in einem PCN für Gipsprodukte enthalten sein?

Antwort: Ein PCN-Antrag sollte die chemische Zusammensetzung des Produkts, die Gefahreneinstufung, die Verpackungsdetails, den Verwendungszweck und die empfohlenen Erste-Hilfe-Maßnahmen enthalten.

Frage: Wer ist für die Einreichung der PCN verantwortlich, wenn ein Gipsprodukt gefährlich ist?

Antwort: Im Allgemeinen ist der Hersteller, Importeur oder Händler, der das Produkt auf den EU-Markt bringt, für die Einreichung der PCN zuständig, wenn das Produkt die Gefahrenkriterien erfüllt.

Frage: Welche Folgen hat die Nichtvorlage eines PCN?

Antwort: Die Nichteinhaltung kann zu rechtlichen Sanktionen führen, einschließlich Geldstrafen oder Beschränkungen für den Verkauf des Produkts in den EU-Mitgliedstaaten, bis die PCN-Anforderung erfüllt ist.

Frage: Gelten die PCN-Vorschriften auch für die Verwendung von Gips im industriellen Maßstab?

Antwort: Ja, wenn das Gipsprodukt als gefährlich eingestuft ist, muss ein PCN eingereicht werden, unabhängig davon, ob es für Verbraucher oder gewerbliche/industrielle Anwendungen bestimmt ist.

Frage: Wann trat die PCN-Vorschrift für gefährliche Produkte in Kraft?

Antwort: Die Anforderung trat am 1. Januar 2021 als Teil der EU-CLP-Verordnung für gefährliche chemische Gemische in Kraft.

Frage: Wie lange dauert es, die UFI- und PCN-Meldung einzureichen?

Wir brauchen ein paar Tage Zeit dafür. Sobald Sie die Unterlagen hochgeladen haben, fangen wir sofort an.

Frage: Bin ich der Eigentümer der PCN-Benachrichtigung?

Ja, Sie sind der Eigentümer der PCN-Meldung. Sie behalten das volle Eigentum an den von Ihnen bereitgestellten Daten. Die PCN-Benachrichtigung wird in Ihrem ECHA-Konto zugänglich sein.

Frage: Gilt dieser Service für ein Produkt oder für mehrere?

Der Service gilt für ein Produkt.

Frage: Warum muss ich für die Erstellung eines UFI bezahlen?

Der Service, den wir anbieten, besteht nicht nur in der Bereitstellung einer UFI. Die UFI ist eine Komponente innerhalb eines viel umfassenderen Prozesses. Die wichtigste Dienstleistung, die wir anbieten, ist die Vorbereitung und Einreichung Ihrer Giftinformationszentrale (PCN) bei den nationalen benannten Stellen über das ECHA-Portal. Dies ist gemäß der CLP-Verordnung der EU eine zwingende Voraussetzung für das Inverkehrbringen gefährlicher Gemische. Die Erstellung einer UFI ist der einfachste Teil. Der PCN-Bericht hingegen ist komplex. Er erfordert eine detaillierte Überprüfung der Inhaltsstoffe – chemische Klassifizierungen -, die genau für die Einreichung durch die Giftinformationszentrale bei der ECHA formatiert werden müssen.

Frage: Mein Unternehmen ist nicht in der EU ansässig. Wie kann ich einen PCN einreichen?

Wir bieten eine Lösung für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite PCN & UFI für Nicht-EU-Unternehmen.

Frage: Können Sie Sicherheitsdatenblätter in voller Übereinstimmung mit der EU-Verordnung (REACH & CLP) liefern?

Ja, wir können Sicherheitsdatenblätter (SDS) erstellen– auch bekannt als Sicherheitsdatenblätter (MSDS)– erstellen, die auf Ihr Produkt zugeschnitten sind und den neuesten EU-Vorschriften entsprechen. Unabhängig davon, ob Sie chemische Gemische herstellen, Produkte in die EU importieren oder unter einer Eigenmarke vertreiben, ist ein konformes SDB gesetzlich vorgeschrieben und für die sichere Verwendung in der gesamten Lieferkette unerlässlich. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Service zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern (MSDS/SDS).